Erhaltene Freikarten - pauschale Versteuerung geldwerter Vorteil

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Erhaltene Freikarten - pauschale Versteuerung geldwerter Vorteil
Hallo zusammen,

wir haben für unsere Mitarbeiter Freikarten für eine Veranstaltung bekommen. Der geldwerte Vorteil beträgt € 920,00, dieser soll vom AG pauschal versteuert werden.
Wie buche ich diesen Vorgang korrekt?
Danke.
Hallo MWOLF,

wieviele Freikarten sind das für die Veranstaltung? Bzw. wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Karten?

Übersteigt das die Freigrenze von 44,00 Euro?

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

der Wert für eine Karte liegt bei € 37,80 brutto.

Gruß
MWolf
Hallo MWOLF,

es gibt eine monatliche Freigrenze bis 44 Euro, welche dem Arbeitnehmer als Geldwerter Vorteil zu steht und diese nicht pauschal versteuert werden müssen.

Es gibt zudem noch die Möglichkeit, wenn die 44 Euro überschritten wären, dass der Arbeitnehmer eine Zuzahlung macht, dass es unter die 44 Euro kommt. Aber das ist ja bei dir nicht der Fall.

Wichtig ist es, dass klar und schlüssig aufgelistet wird, wer diese Karten ausgehändigt bekommt.

Eine pauschale Versteuerung (welche im Übrigen bei rund 30% des Wertes liegt!) liegt m.E. nicht vor.

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Buchen/Tankgutscheine-44-Euro-Grenze-richtig-buchen.html

Vllt hilft dir der Link auch weiter.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

lieben Dank, damit hast Du mir schon geholfen.

Ich überlege noch, wie ich den Vorgang dann buchhalterisch erfasse, da wir die Karten ja umsonst bekommen haben und somit keine Ausgaben dafür hatten. Die erhaltenen Freikarten muss ich aber als Betriebseinnahme erfassen.

Kann ich das dann so buchen: Sonstige Erlöse an Sachzuwendungen AN (Lstfrei) ?

Gruß
MWolf
Hallo MWOLF,

da bin ich leider überfragt  :denk:
vom Prinzip geht das schon, dass es in die sonstigen Erlöse eingebucht wird und von dort an Sachzuwendungen wieder ausgebucht wird.
Warum muss es als Betriebseinnahme erfasst werden?  :denk:  :denk:  :denk:

Von Geschäftspartner können Geschenke anders angenommen werden:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Geschenke.html

Er hat es als Betriebsausgabe gebucht, dementsprechend, ob es über 35 Euro (netto) liegt oder nicht!

Ich steige aus ;o)

Kann gerade doch nicht richtig folgen, und bevor ich dann womöglich noch was falsches sage, wäre es doch ärgerlich!

VG,
und schönes und sonniges Wochenende

Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

vielen Dank für Deine heutige Unterstützung!

Ebenfalls ein schönes Wochenende.

VG
MWolf
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