Firmenwechsel

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Firmenwechsel, bei Firmenwechsel, wie buchen?
Hallo,

ich habe momentan ein Fall auf dem Tisch liegen, in dem die Firma A zur Firma B umfirmiert wurde. Das heißt, die Firma A wurde von einem Investor gekauft und neu gegründet. Die neue Firma heißt jetzt B. Da in der Firma A im Bereich der Debitorenbuchhaltung noch weitere offene Posten vorliegen. Diese noch ausstehende Forderungen sollen deshalb an die Firma B übertragen werden. Wie kann ich diese rechtlich und richtig verbuchen? Auf welches Sachkonto kann ich die offenen Posten in der Firma A und anschließend in der Firma B verbuchen? Desweiteren habe ich einige ungeklärte bzw. unbekannte Zahlungseingänge, die nicht zuordnerbar sind, auf das Sachkonto durchlaufende Posten geparkt bzw. verbucht. Wie kann ich diese in der Firma A bereinigen bzw. ausbuchen, weil sie überhaupt nicht zugeordnet werden können? Somit kann ich mit der Firma A zeitnah und buchhalterisch abschließen und in Zukunft soll nur noch die Firma B die Musik spielen.

Über Eure Hilfe und Tipps würde ich mich sehr freuen, damit ich endlich dieses Problem aus der Welt schaffen kann! Also bis gleich!

Gruß Anilu
Bearbeitet: anilu - 13.07.2011 21:20:37
Hallo anilu,

willkommen im Forum   :wink1:

Was ist denn nun genau gelaufen. Wurde umfirmiert oder neu gegründet? Wurde Gesellschaft A aus dem Handelsregister gelöscht und Gesellschaft B neu eingetragen oder wurde für A im Handelsregister nur eine neue Firma (= Name des Unternehmens) eingetragen?

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

sorry, dass ich mich zu spät zurück melde! Hatte eine unangenehme Erkältung hinter mir.

Also, der Inhaber der Firma A hat einen Investor gesucht und gefunden. Er hat sie an den Investor verkauft und mit ihm gemeinsam eine neue Firma B gegründet. Das heißt, der Inhaber und der neue Investor sind Gesellschafter der neu gegründeten Firma B. Die Firma A soll aus steuerlichen Gründen Stück für Stück bis zum Jahresende abgewickelt werden. Zum Stichtag des 01.06.11 wurden alle Vermögensanteile an die neue Firma B übertragen. Was das Handelsregister angeht, kann ich nicht genau sagen. Aber ich denke, die hier beschriebene Vorgehensweise handelt sich eindeutig um den Verkauf der Firma A

Gruß anilu
Hallo anilu,

das klingt nach Einbringung, womöglich Umwandlungssteuergesetz, Buchwerte Teilwerte...

Da kenne ich mich zugegebenermaßen zu wenig aus, um Dir eine befriedigende Antwort geben zu können. Aber vielleicht kann jemand anders aus der Forum-Gemeinde helfen.

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

ich weiß, ich habe Euch mit meiner Geschichte evtl. zu sehr überfordert bzw. es zu verkompliziert. Kann ich verstehen....
Ich werde doch mit meinem Mandanten und dem Steuerberater abklären müssen.

Wie kann ich mein Beitrag schließen lassen?

Danke und Gruß
anilu
Nein, nein, noch nicht schließen. Vielleicht fällt ja jemandem noch etwas ein, auch wenn Du letztendlich auf einen Steuerberater nicht verzichten kannst. Der ist vor Ort und kann sich die Einzelheiten des Falls ansehen. Das kann das Forum nicht leisten. Einbrigungen sind nun mal kompliziert. Es sind so viele Dinge zu beachten, die man allein kaum überblicken kann.

Letztendlich muss bei Fa. A eine Betriebsschließung (Schlussbilanz) und bei Fa. B eine Neueröffnung (Eröffnungsbilanz) bebucht werden. Die Frage ist "nur", mit welchen Werten das Vermögen der A bei der B eingebracht wird.

Gruß + lass' Dich nicht entmutigen
Gustav
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