Frage zu Privatentnahme/Privateinlage

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Hallo allerseits!

Ich habe da folgendes buchhalterisches Problem: Wir haben eine GbR mit zwei Gesellschaftern, nämlich meinen Kollegen und mich. Wir verwenden SKR03 und machen eine EÜR.

Jetzt war mein Kollege neulich auf einem Fachkongress, der hat 95,00 Euro netto + 18,05 Euro Umsatzsteuer gekostet, also insgesamt 113,05 Euro. Die Teilnahme an diesem Fachkongress wollte er privat bezahlen, hat das aber erst mal über unsere Firma laufen lassen. Daher habe ich die 113,05 Euro an den Veranstalter überwiesen und als Fortbildungskosten gebucht.

Heute hat mein Kollege von seinem Privatkonto 95,00 Euro auf unser Firmenkonto überwiesen, um die Kosten für das Ticket wieder auszugleichen. Er ist offenbar der Meinung, daß er die Umsatzsteuer weglassen könne, weil wir die ja eh als Vorsteuer abziehen. Das ist meiner Ansicht nach Quatsch, ich denke, daß er auch noch die restlichen 18,05 Euro auf unser Firmenkonto nachzahlen muß, damit ich mit der ganzen Sache etwas anfangen kann. Oder sehe ich da etwas falsch?

Jetzt stellt sich mir die Frage: Handelt es sich bei der Bezahlung des Tickets von unserem Firmenkonto um eine Privatentnahme, und bei der Rückzahlung um eine Privateinlage? Und wenn ja, wie muß ich das buchen? Und sehe ich das richtig, daß sowohl bei der Privatentnahme als auch bei der Privateinlage die Umsatzsteuer abgeführt bzw. zurückgezahlt werden muß?

Gruß

Matthias
Hallo Matthias,

das er nur den Netto-Betrag zurückzahlt finde ich in Ordnung, denn die anderen 18,05 euro bekommt ihr ja vom FA wieder, somit ist über diese Summe niemanden ein Schaden entstanden.

Da ihr euch geeinigt habt, das er dieses Seminar alleine von seinem Gewinn tragen soll, könnt ihr ein Teilh. Kto. nicht verwenden, da ansonsten hierüber immer ein Fehlbetrag entstehen würde.
Ich würde dann wie folgt bei einer EÜR buchen: Bank an Verrechnungskto. Ist-Versteuerung (nicht erfolgswirksam).

Das Seminar habt ihr ja schon als Betriebsausgabe verbucht, hierbei profitierst du nun sogar noch vom geringeren Gewinn und somit einer geringeren Steuerlast am Ende des Jahres. Während er die vollen 95,- Euro bezahlt hat. :wink:

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Also erst mal vielen Dank für Deine rasche Antwort! :)

Zitat
Ansimi quote:

das er nur den Netto-Betrag zurückzahlt finde ich in Ordnung, denn die anderen 18,05 euro bekommt ihr ja vom FA wieder, somit ist über diese Summe niemanden ein Schaden entstanden.
Also bekommen wir die 18,05 Euro auch dann wieder, wenn mein Kollege die Kosten für das Ticket von seinem eigenen Geld bezahlt? Wenn das so ist, dann ist das tatsächlich in Ordnung. Ich dachte nur, das würde dann automatisch als private Ausgabe zählen, so daß wir dann keine Vorsteuer abziehen könnten. Spielt es dabei eine Rolle, ob ich das Ticket als Fortbildungskosten oder als Privatentnahme buche? Welches von beiden nehme ich überhaupt am besten, Fortbildungskosten oder Privatentnahme?

Zitat
Ansimi quote:

Da ihr euch geeinigt habt, das er dieses Seminar alleine von seinem Gewinn tragen soll, könnt ihr ein Teilh. Kto. nicht verwenden, da ansonsten hierüber immer ein Fehlbetrag entstehen würde.
Ich würde dann wie folgt bei einer EÜR buchen: Bank an Verrechnungskto. Ist-Versteuerung (nicht erfolgswirksam).
Da komme ich jetzt nicht ganz mit... Was genau meinst Du hier mit Teilhaberkonto, unser Firmenkonto oder das Privatkonto meines Kollegen? Wie genau ist das mit dem Fehlbetrag, der hier entstehen würde? Muß ich die 95,00 Euro als Privateinlage buchen, oder als negativen Betrag auf das Konto für Fortbildungskosten?

Zitat
Ansimi quote:

Das Seminar habt ihr ja schon als Betriebsausgabe verbucht, hierbei profitierst du nun sogar noch vom geringeren Gewinn und somit einer geringeren Steuerlast am Ende des Jahres. Während er die vollen 95,- Euro bezahlt hat. :wink:
Aber wenn mein Kollege den Betrag zurückzahlt, dann hat er die Kosten doch wieder ausgeglichen, so daß wir doch eigentlich keinen geringeren Gewinn haben dürften, oder?
Ich hatte bisher es so verstanden, das es sich im eine betriebl. Veranstaltung handelt, die die Anforderungen für eine Betriebsausgabe erfüllt, wenn dem so ist buchst du es als Fortbildungskosten ein und erhälst über den Betrieb die Vst. zurück.

Wenn dem nicht so sein sollte, ist die Verbuchung einfach: Teih. Kto an Bank und nach Rückzahlung Bank an Teih. Kto. Dann hättest du auch recht das er die Brutto-Summe zurückzahlen muss.

Bei einer Gbr verwendet man anstatt der 1800ff Konten die teih. Konten 1900ff und legt dort für jeden teilh. ein eigenes Kto an, so kann man am ende des Jahres schnell feststellen wer unterjährig wieviel Geld schon entnommen hatte bzw. eingelegt hatte um die Gewinnauszahlung vorzunehmen. Denn wenn der 1 Teilh. 1000 Euro entnommen hatte und der 2. im lfd. Jahr z.B. durch selbst gezahlte Belege 1.000 Euro eingelegt hatte, wäre es sehr ungerecht den Gewinn zu teilen und beiden das selbe auszuzahlen :wink:

Zitat
Eisenbart quote:
Aber wenn mein Kollege den Betrag zurückzahlt, dann hat er die Kosten doch wieder ausgeglichen, so daß wir doch eigentlich keinen geringeren Gewinn haben dürften, oder?
Nun wenn wir von einer Betriebsausgabe ausgehen, dann wird diese den Gewinn mindern, während die Rückzahlung erfolgsneutral über ein Verrechnungskonto läuft. Der Gewinn wäre also um 95 Euro niedriger, da sie aber eingezahlt wurden, können sie trotzdem wieder entnommen werden und zwar 47.50 Euro steuerfrei, für jeden von euch beiden.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Eisenbart,

so sehe ich das auch das du doppelt davon profitierst.
Er läßt dich am Wissen der Fortbildung teilhaben und
trägt die Kosten auch noch alleine. 8)
Beste Grüße BiBu
Also so gaaanz langsam verstehe ich das... Aber noch mal sicherheitshalber für Doofies wie mich: Die Zahlung von 113,05 Euro habe ich auf das Konto 4945 "Fortbildungskosten" gebucht, mit 19 Prozent Vorsteuer als Steuerschlüssel. Dadurch gehen 95,00 Euro auf das Konto 4945 und 18,05 Euro auf das Konto 1576.

Nur was mache ich mit den 95,00 Euro, die mein Kollege inzwischen auf unser Firmenkonto überwiesen hat? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann buche ich die einfach als "nicht betriebsrelevant"?
Ja richtig, hierfür gibt es in der EÜR ein Verrechnungskonto. Im SKR03 ist es das Kto. "1371 Gewinnermittlung § 4/3 EStG nicht ergebniswirksam "

Du kannst die Einzahlung auch zu jeweil 50% auf die Teilh.-Konten verteilen, wie du möchtest.

Gängige Praxis ist es jedoch nicht, denn es ist eigentl. schon so wie BiBu es geschrieben hat, entweder ist es betriebl. und beide profitieren und es ist auch eine Betriebsausgabe oder es bleibt Privatsache und taucht im Betrieb nirgends auf. Wenn ihr das ganze unkompliziert haben wollt, dann zahlt ihr die 95,- Euro zurück und der andere gibt dir 47,50 auf die Hand, das ergiebt dann wieder das selbe Ergebnis. Klingt vielleicht im ersten Moment unlogisch, doch wenn du dir das mal mit simplen Zahlen aufmalst, wie die Gewinnverteilung ohne so einer Rechnung aussieht und dann mit, kommst du schnell dahinter.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Alles klar, vielen Dank für Eure Antworten! :)
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