ich habe eine Frage zu Fremdleistung aus dem EU-Ausland bezogen. Sind diese als Fremdarbeiten oder als innergemeinschaftliche Lieferung zu buchen? SKR03
Würde mich über eine Antwort freuen!
LG
|
18.06.2010 18:01:31
Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu Fremdleistung aus dem EU-Ausland bezogen. Sind diese als Fremdarbeiten oder als innergemeinschaftliche Lieferung zu buchen? SKR03 Würde mich über eine Antwort freuen! LG |
|
|
|
|
|
18.06.2010 19:57:36
Hallo mbisette,
bin nochmal kurz allein das Kto. 8337 sonst. Leistungen in der EG nach 13b könnte eventuell in Betracht kommen. Die sonst. Leistungen müssen seit diesem Jahr auch in der ZM gemeldet werden. Ob dein Fall für dieses Kto. in Betracht kommt, kannst du ja mal mit Gustav diskutieren. So nun aber, auf ins Nachtleben Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
|
|
|
|
|
|
19.06.2010 09:39:11
Guten Morgen allerseits,
vom Buchen habe ich zwar nicht die größte Ahnung, aber mE kommt es hier drauf an, ob es sich um eine Dienstleistung oder eine Lieferung (= Übereignung eines Gegenstands) handelt. Entsprechend ist das Konto zu wählen. Eine Dienstleistung kann meiner Meinung nach nicht auf ein Konto für innergemeinnschaftliche Lieferungen gebucht werden. Gilt umgekehrt genauso. Gruß Gustav |
|
|
|
|
|
21.06.2010 08:24:28
Guten Morgen zusammen,
innergemeinschaftl. Lieferungen und Dienstleistungen sind gesondert zu buchen. Bei uns sind das für Lieferungen: 8100 für steuerfr. Umsätze § 4 Nr.1 UStG (Ausfuhr EG); 8125 für steuerfr. Lieferungen (EG). In diesem Bereich müsstest du auch die benötigten Konten finden ( bei uns ist der SKR leider nicht so ganz klar Lg Momo |
|
|
|
|
|
21.06.2010 11:01:02
Hallo,
in diesem Fall handelt es sich um Übersetzer aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, die Übersetzungen an uns liefern für unsere Kunden in Deutschland. Der Steuerberater hat stets unter Fremdarbeiten/ aus LuL in SKR 03 gebucht. Diese Buchungssätze habe ich enfach übernommen. Wir sind (noch) nicht bilanzplflcihtig sondern erstellen eine E/Ü-Rechnung. Ist das so richtig oder müssen wir die Leistungen anders buchen? Wie würden die Buchungssätze für 1) EU-Ausland Rechnungseingang/Rechnungbegleichen 2) Nicht-EU-Ausland Rechnungseingang/Rechnungbegleichen aussehen? Doch nicht Fremdarbeiten/Verb. aus LuL? Hier bin ich verwirrt... |
|
|
|
|
|
21.06.2010 19:42:58
Hallo mbisette,
ich bin mir im Moment nicht sicher ob wir über Eingangsrechnungen oder Ausgangsrechnungen bei euch sprechen. Bei Eingangsrechnungen, wäre das Kto. bzw. ein Unterkonto nicht gerade unbedingt falsch. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
|
|
|
|
|
|
21.06.2010 20:01:07
Hi und danke,
also so: Eingangsrechnung = Fremdarbeiten an Debitoren Rechnungszahlung= Debitoren an BAnk das für alle REchnung also egal ob aus D, EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland ist das so richtig? SO hat mein Stbr es so gemacht.. |
|
|
|
|
|
21.06.2010 22:54:49
Nicht ganz
Rechnungen aus D kannst du wie gewohnt über 3100 oder 4909 verbuchen. Rechnungen die vom Ausland kommen und bei denen du die Ust schuldest, werden im Kto 3125 verbucht. Bei diesem Kto- sollte die Softw. dann die Ust. in der Voranmeldung mit angeben und gleichzeitig eine Umbuchung vornehmen so das du die Ust. als Vst. wieder zurück erhälst. Somit für Dich ein Nullsummenspiel. Jedoch muss die korrekte Form eingehalten werden um später Problemen aus dem Weg zu gehen. Welche Rechnungen nun in 3125 fallen, weiß Gustav als unser Ust-Experte sehr genau. Frag ruhig erstmal jeden Einzellfall hier ab, die Routine kommt dann von alleine. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
|
|
|
|
|
|
22.06.2010 10:21:27
Jetzt bin ich nun etwas verwirrt.
Also ich erhalte eine Rechnung von einem Übersetzer aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland ohne MwSt für eine Übersetzung. Lieferort ist Deutschland. Bei diesen Rechnung kann ich kein Vorsteuer Soll diese also doch anders gebucht als alles einfach Fremdarbeit an Kreditor zu buchen? So hat mein Steuerberater alles gebucht also Fremdarbeit an Kreditor/Verbindlichleiten aus LuL bei Rechnungseingang und Verbindlichkeiten an Bank bei Rechnungszahlung |
|
|
|
|
|
22.06.2010 10:39:08
Hallo allerseits,
Ort der sonstigen Leistung ist in beiden Fällen Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG). Somit ist Dein Unternehmen - liebe mbissette - zur Steuerabführung nach § 13b UStG verpflichtet, gleichzeitig Vorsteuerabzug nach Maßgabe des § 15 UStG. Eine Rechnung mit offenem Steuerausweis ist jedoch nicht notwendig (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Folgende Konten würde ich benutzen, vorausgesetzt Dein Unternehmen ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt: 3123 für Übersetzer aus der EU (3125 wäre auch möglich, 3123 ist aber mE genauer) 3125 für Übersetzer aus Nicht-EU Gruß Gustav |
||||
|
|
|
|||
Diese Excel-Vorlage (Tool) ermöglicht die Planung und Überwachung der termingemäßen Lieferung von Dokumenten in einem Projekt. Auf der Grundlage der erfassten Plan- und Ist-Termine wird für jede Berichtsperiode der Status ausgewertet und in einem Dashboard präsentiert. Dieses Werkzeug enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle. Zusätzlich bietet das Werkzeug die Kategorisierung der Dokumente nach bis zu vier frei wählbaren Merkmalen, so dass die Auswertung nach verschiedenen Selektionskriterien möglich ist. Preis 22,00 EUR .... Details hier >>
KfW Research: Künstliche Intelligenz kommt im Mittelstand immer häufiger zum Einsatz
Der Anteil mittelständischer Unternehmen in Deutschland, die künstliche Intelligenz (KI) nutzen, ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Während zwischen 2016 und 2018 nur 4 % der kleinen und......
CFO-Agenda 2026: Finanzchefs werden zu digitalen Architekten der Unternehmenszukunft
Künstliche Intelligenz (KI), Environmental, Social & Governance (ESG) und die Talententwicklung prägen die neue Rolle des CFO: Im Jahr 2026 wird der CFO nicht mehr ausschließlich als Hüter der Zahlen......
Auf welche Warnsignale Bewerber in Stellenanzeigen achten sollten
Eine Stellenausschreibung gibt neben den technischen Leistungsanforderungen oft mehr Informationen über eine Position preis, als es auf den ersten Blick scheint. Was nach Traumjob klingt, kann zu einem......
Prüferin / Prüfer im Stabsbereich Innenrevision & Governance (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden d......
Controller Kosten (w/m/d) Wir – die HUK-COBURG Versicherungsgruppe – zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet, sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathausha......
Mitarbeiter im Controlling/Financial Analyst (m/w/d) Die WIRTGEN GROUP ist ein international führender Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie mit rund 9.000 Beschäftigten weltweit. Als starker Teil von John Deere und mit unseren spezialisierten M......
Senior Accountant / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Wir von ERICH JAEGER engagieren uns seit über 95 Jahren mit innovativen Entwicklungen für die Automotive-Industrie und beschäftigen uns täglich mit zukunftsweisenden Systemlösungen im Bereich der Steu......
Controller (m/w/d) WOLF ist ein führender Anbieter nachhaltiger Wärmepumpen, Hybridlösungen und hocheffizienter Lüftungssysteme. WOLF unterstützt Planer, Installateure und Endkunden beim gesamten Auslegungsprozess ......
Group Controller* Bei uns erwartet Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit vielseitigen Aufgaben. Wir begleiten Sie auf Ihrem Karriereweg und bieten Ihnen individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten. Dank unserer Kooperation mi......

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) ist eine der weltweit führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. 75 Institute entwickeln wegweisende Technologien für unsere Wirtschaft und Gesellschaft – genauer: 32 000 Menschen aus Technik, Wissenschaft, Verwaltung und... Mehr Infos >>
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) ist eine der weltweit führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. 75 Institute entwickeln wegweisende Technologien für unsere Wirtschaft und Gesellschaft – genauer: 32 000 Menschen aus Technik, Wissenschaft, Verwaltung und... Mehr Infos >>
Die WIRTGEN GROUP ist ein international führender Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie mit rund 9.000 Beschäftigten weltweit. Als starker Teil von John Deere und mit unseren spezialisierten Marken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN, CIBER sowie Werken in Deutschland, Brasilien... Mehr Infos >>
Börsennotierte Führungsgesellschaft einer mittelständisch geprägten Unternehmensgruppe mit aktuell 46 unmittelbaren Beteiligungen in den Segmenten Engineering, Infrastructure und Material Solutions, Nachhaltige Beteiligungsstrategie "Kaufen, Halten und Entwickeln", Sitz in Bergisch Glad... Mehr Infos >>







Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >> | RS-Anlagenverwaltung | ||
| RS-Liquiditätsplanung L | ||
| RS-Bilanzanalyse | ||
| RS-Plan | ||
| RS-BSC | ||
| RS-Darlehensverwaltung | ||
| RS-Investitionsrechner |
|
|
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
| Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
|
|
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
|
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
|
|
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|
