Fremdleistung innergemeinschaftliche Lieferung

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hallo und recht herzlichen Dank dafür.

was ist nun jetzt, da mein Stbr nun seit 2007 Fremdarbeiten an Kreditoren für alle gebucht hat? Wir sind nicht bilanzpflichtig sondern erstellen eine EÜR ... und kontieren nach SKR03

Ich bin leider noch dabei meinen Buchhaltungskurs über ILS (gerade seit Juni angefangen) zu machen ...   :denk:
Keine Ahnung, was jetzt zu machen ist. Vielleicht weiß Andreas Rat...
Ich kenn nicht die Softw. von eurem Stb. und kann auch nicht einsehen wie das Kto. innerhalb der Softw. für euch hinterlegt war.

Jedoch Prinzipiell ist dieses Kto. für EU und Drittländer falsch. Das ist fakt.

Wenn er dieses Kto. ohne Ust. verwendet hat, ist das Ergebnis zwar gleich, jedoch die Voranmeldungen fürs FA sind falsch.

Für dich gilt Leistungen aus D kannst du dort verbuchen. Leistungen aus der eU bzw. Drittland gehören in die von mir und Gustav genannten Kto.

Die Leistungen werden dann in der Voranmeldung auf der 2 Seite bei der Nummer 52 und 67 sichtbar und ergeben eine Null.
Erst dann ist alles richtig gemeldet.


Gruß

Andreas

PS: wenn du an den genauen Buchungssätzen interessiert bist, dann melde dich nochmal, jedoch werd ich die dir dann erst nächste Woche durchgeben, sobald ich wieder Daheim bin.
Bearbeitet: Ansimi - 22.06.2010 17:28:58
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas,

rechtherzlichen Dank für die Hilfe. Da ich selbst die FiBu mache und mich diesen Monat für den Buchhalterkurs per Fernstudium bei der ils gemeldet habe, interessiere ich mich schon für die richtigen Buchungssätze.

Wäre also das richtig:
3123 für Übersetzer aus der EU (3125 wäre auch möglich, 3123 ist aber mE genauer) an Kreditor
3125 für Übersetzer aus Nicht-EU-Ausland an Kreditor

In beiden Fällen sind es aber Freiberufler und keines Firmen. Stimmen diese Konten also trotzdem?

Danke und Gruß,
Matt
Hallo Matt,

nun Freiberufl. heißt nicht automatisch Ust.-frei.

Deine vorgeschlagenen Buchungen sind schon soweit in Ordnung, jedoch muss dazu (meist automatisch durchs Programm)
noch eine 2 Ergänzende Buchung vorgneommen werden die vom Grundsatz her wie folgt lautet: Vst an Ust.
erst damit erstellt man eine korrekte Voranmeldung, wie gesagt, erledige ich nächste Woche, bevor ich hier ohne meine Unterlagen, dir ein falsches Konto angebe.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas,

danke dafür. Also ich arbeite mit Lexware financial office plus 2010. Das Programm macht die Buchungen für die Vst und Ust automatisch.

Mir geht es wirklich darum, ob ich bei allen Rechnungseingänge von Übersetzern egal wo sie sitzen als Fremdarbeit 4780 an Kreditor buchen darf, wie mein Steuerberater es so gemacht habe, da der Ort der Leistungserbringung Deutschland ist.

Oder muss ich die Rechnungseingänge folgendermaßen buchen muss:

3123 für Übersetzer aus der EU (3125 wäre auch möglich, 3123 ist aber mE genauer) an Kreditor
3125 für Übersetzer aus Nicht-EU-Ausland an Kreditor

Wie sieht die Buchung dann für Freiberufler in Deutschland aus? Fremdarbeiten an Kreditor??
Zitat
mbissette schreibt:
Wie sieht die Buchung dann für Freiberufler in Deutschland aus? Fremdarbeiten an Kreditor??

Richtig, in D nimmst du diese Buchung, je nachdem ob der Freiberufler Ust. ausweist oder nicht das entspr. Kto. mit oder ohne Ust/Vst.

Bei ausl. Freiberuflern muss die Ust. in D abgeführt werden.

Wie passiert das?
Ganz einfach, man hat eine umkehr der Steuerschuldnerschaft eingeführt, so das nicht der ausl. freiberufl. die Steuern bezahlt sondern die Firma in D, weils vom ablauf einfacher ist wenn es eine Inländische Firma übernimmt. ;)

Wenn deine Firma nicht Ust.-Pflichtig ist, dann bezahlst du diese Steuer hier und das wars.
Wenn deine Firma Ust-Pflichtig ist, dann holst du dir den selben Betrag als Vst. wieder. (wird durch die Buchung Vst an Ust erzeugt)

Hoffe nun wirds klarer.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
HI Andreas,

danke für die Erklärung. Das ist nun klar. Nur bei den Buchungen immer noch nicht ganz. Heißt es mein Steuerberater hat alles falsch gemacht, in dem er alle Fremdleistungen ob aus D oder dem Ausland als Fremdarbeiten 4780 an Kreditor gebucht? Wenn das Ganze falsch ist, was macht man denn nun? Soll ich diese Buchungen alle löschen und quasie neu nach den jeweiligen Konten buchen?

:oops:
Hallo,

also es handelt sich um Freiberufler, die mir keine MwSt in ihren Rechnungen aufführen. Ich kaufe die Leistung also ein, die Fremddienstleister im Ausland berechnen mir keine USt und ich berechne meinen Kunden in Deutschland die MwSt.

Sind diese also doch als Fremdarbeiten 4780 zu buchen?
Hallo mbisette,

nein!

Ich bleib bei meiner Aussage, das Rechnungen aus dem Ausland (egal welcher Art) nach 13b UstG abgewickelt werden müssen.

Somit die erwähnten 31... Konten.  So hab ich auch Gustav´s Aussage verstanden. Vielleicht bestätigt er dies ja noch mal.

Leider war BiBu+ schon lange nicht mehr hier, der könnte sicherlich auch noch das ganze abnicken oder ergänzen.

Da du dir irgendwie noch nicht sicher bist, wäre es sicher schön wenn sich jeder der zu dem thema eine Meinung hat, ebenfalls sich mal dazu meldet, damit du den Antworten ein wenig mehr vertrauen kannst.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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