Nach vielem Lesen komme ich leider doch nicht weiter.
Ich nutze Lexoffice mit dem Konto SKR04, dabei bin ich Kleinunternehmer.
Wir produzieren Werbevideos mit selbstgebastelten Drohnen, daher nun die Frage der Einbuchung.
1.) Wir bestellen kleine Platinen, Mini Kameras, Carbonteile etc. und bauen daraus später eine Drohne zusammen. Mittels dieser Drohne werden dann die späteren Videodrehs geflogen. Kontorahmen 5200 „Wareneingang“ ist richtig? Oder gilt das ganze als Anschaffung?
2.) Auf diesen Drohnen verwenden wir hauptsächlich GoPros (mit kurzer Lebensdauer
Die GoPro Preise liegen zwischen 250-400€
3.) Einige dieser Drohnenteile kommen aus dem Ausland. Demnach ist auf der Rechnung keine Ust ausgewiesen. Einige Tage später kommt eine weitere Rechnung (bsp DHL), für die zu zahlende EUST zzgl Gebühren. Diese Gebühren werden als Bezugsnebenkosten gebucht?
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