Mietkaufvertrag - Zinsen

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[ geschlossen ] Mietkaufvertrag - Zinsen
Hallo zusammen,

da mein altes Thema zum Mietkauf leider schon zu ist, hier nochmal ein paar Anmerkungen bzw. Fragen.
Lt. WP haben wir nun doch nur die Wert des Staplers aktiviert und den Wert als Verb. in die Bilanz eingestellt. Ein Ausweis der gesamt-Zinsen ist nicht notwenig (wir im Anhang im JA gemacht). Meine Frage jetzt dazu:
Da die Laufzeit des Mietkaufvertrags 6 Jahre beträgt ordne ich die Verb. unter die "langfristigen" ein. was sind aber dann die Zinsen die ich monatlich zahle?! kurzfristig oder langfristig?! Die Frage taucht auf, weil wir dafür 2 Konten haben "Zinsen an fremd kurzfristig"...bzw "langfristig". Die monatliche Zahlung wird aufgeteilt in Zinsen + Tilgung - > Tilgung läuft gg. die Verb. , die Zinsen gg. das entsprechende Konto...nur welches jetzt?!





___________________________________________________
05.12.2010 11:20:54
Hallo!

vielleicht könnt ihr mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen:

ein UN (GmbH) kauft einen Stapler - Kosten netto 92.800 €.
Eine Finanzierung wurde über einen Mietkaufvertrag abgeschlossen, dh.

Kunden: Wir - GmbH
Lieferant - x GmbH
Mietkaufvertag mit Y Leasing AG

Die Konditionen für die Finanzierung sehen wir folgt aus :
Laufzeit 72 Monate
Berechnungsgrundlage 92.800 €
Einmalige Sonderzahlung: 0 €
Monate Rate an Y Leasing AG: 1.490 €
gesetzliche Ust auf die Gesamtforderung : 20.310 €

Wie soll ich so etwas in der Bilanz am besten darstellen?!

FAkt ist, eine Aktivierung des Anlagengutes erfolgt in unserem UN (mit Abschluss des Vertrages und Überlassung des Objektes ist man wirtschaftlicher Eigentümer, wenn wir unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt haben geht das juristische Eigentum auf uns über).
Wie hoch sind nun die Anschafffungskosten des Staplers in der Bilanz anzusetzen?!
92.800 € + Gesamtzinsen?!
Wie soll die die monatliche Rate bzw. die Eingangsrechnung des Staplers verbucht werden?!

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo,

eine kurze Anfrage an mich und ich hätte das Thema auch nochmal geöffnet. Es geht beim Schlie0en nur darum, dass Forum vor Spam zu schützen der in letzter Zeit arg zu nimmt.

Zum Thema:

Aus meinen Gefühl heraus würde ich die Zinsen dann analog zum Darlehen ebenfalls als langfristig einstufen. Ich habe aber in meinen Kontenrahmen hier keine Unterteilung gefunden. Welchen nutzt du? Würde die anderen Forenteilnehmer dem zu stimmen?

Gruß Reaper
Hallo Zusammen,

Zitat
rewe_abt schreibt:
Wie hoch sind nun die Anschafffungskosten des Staplers in der Bilanz anzusetzen?! 92.800 € + Gesamtzinsen?!
Nein, die Zinsen gehören nicht zu den AK.

Man kann die Zinsen lfd. monatl. berechnen und dann verbuchen oder (mein Favorit) die Zinsen sofort mit dem Darlehen ausweisen und über einen RAP auflösen, dann braucht man es nur 1x im Jahr berechnen, denn eine lineare Verteilung der Zinsen ist hier nicht erlaubt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ist ein eigener Kontenrahmen für das Unternehmen (große GmbH
Zitat
Reaper-RWP schreibt:
Hallo,

eine kurze Anfrage an mich und ich hätte das Thema auch nochmal geöffnet. Es geht beim Schlie0en nur darum, dass Forum vor Spam zu schützen der in letzter Zeit arg zu nimmt.

Zum Thema:

Aus meinen Gefühl heraus würde ich die Zinsen dann analog zum Darlehen ebenfalls als langfristig einstufen. Ich habe aber in meinen Kontenrahmen hier keine Unterteilung gefunden. Welchen nutzt du? Würde die anderen Forenteilnehmer dem zu stimmen?

Gruß Reaper


ist ein eigenständiger Kontenrahmen (GmbH, > 300 MA)  ....wie gesagt, in der GuV hat das ja keine Auswirkung...letztlich kann ich das Konto im SAP umbenennen wie ich lustig bin....aber mich hat es halt mal interessiert, wo es "aussenstehene" buchen würden..
Zitat
Ansimi schreibt:
Hallo Zusammen,





Zitat  


rewe_abt schreibt:
Wie hoch sind nun die Anschafffungskosten des Staplers in der Bilanz anzusetzen?! 92.800 € + Gesamtzinsen?! Nein, die Zinsen gehören nicht zu den AK.

Man kann die Zinsen lfd. monatl. berechnen und dann verbuchen oder (mein Favorit) die Zinsen sofort mit dem Darlehen ausweisen und über einen RAP auflösen, dann braucht man es nur 1x im Jahr berechnen, denn eine lineare Verteilung der Zinsen ist hier nicht erlaubt.


Gruß

Andreas


das die Zinsen nicht zu den AHK gehören ist danach auch klar gewesen........lt. WP soll aber die Verb./Darlehen NICHT mit den Zinsen in der Bilanz ausgewiesen werden...
Okay
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
rewe_abt schreibt:
Hallo zusammen,
.......................
. Die monatliche Zahlung wird aufgeteilt in Zinsen + Tilgung - > Tilgung läuft gg. die Verb. , die Zinsen gg. das entsprechende Konto...nur welches jetzt?!

Wie wäre es denn mit

z.B Zinsen (Aufwandskonto) 300,-
     Tilgung (langfr. Verb)       1000.-  an Kreditor Mietkauf 1300,00

und dann
     
Kreditor an Bank 1300,- €

also so würd ich es zumindest buchen.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 17.03.2011 20:21:04 (PS: Nochmal eindeutiger ergänzt)
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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