Provision an ehemalige Mitarbeiter

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[ geschlossen ] Provision an ehemalige Mitarbeiter
Frohe Weihnachtszeit allen !
Wer kann mir helfen? In unserem Betrieb hat ein Mitarbeiter, der neue Kunden angeworben hatte, Provision vom Umsatz bekommen.(Provision auf Zahlungseingang-Basis). Der Mitarbeiter ist zum Ende Oktober ausgeschieden, da waren noch einige Aufträge noch nicht komplett bezahlt. Jetzt haben also "seine" Kunden alles bezahlt und wir sollen Ihm die Restprovision auszahlen. (Vorher wurde der netto-Betrag zum Lohn angerechnet und somit versteuert.) Wie aber mache ich das jetzt, da er nicht mehr Mitarbeiter unserer Firma ist mit der Auszahlung? Netto oder zuzüglich Mwst(die ich beim FiAmt geltend machen könnte?)
Danke im voraus für Euere Antworten
Jirina
Hallo Jirina,

Umsatzsteuer fällt keine an. Man muss auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abstellen. Da war der gute Mann Euer Angestellter, d.h. nichtselbständig und daher kein Unternehmer. Lohnsteuer muss aber trotzdem abgeführt werden.

Gruß
Gustav
Wie kann ich Lohnsteuer abführen, wenn der Mitarbeiter bereits ausgeschieden ist!? Da müsste ich den Mann nochmal anmelden? Aber er ist schon bei anderer Firma Beschäftigt!
Jirina
Wie wäre es, wenn wir eine Gutschrift an den Mann (diesmal als Kunde) ausstellen (mit Mwst) quasi als Erlösschmälerung und auch so verbuchen und ihm den Betrag überweisen? Geht das? Oder wenn er bei uns selbst etwas kauft (das hat er auch früher mal gemacht und wir führten ihn auch als normalen Kunden) , dann könnte er das mit der Gutschrift-Provision verrechnen ??
Jirina
Fakt ist, dass der ausgeschiedene MA die Vermittlung nicht als Unternehmer ausgeführt hat. Er war nichtselbständig im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG, weil er als natürliche Person verpflichtet war, den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Eine Gutschrift mit offenem Ausweis der Umsatzsteuer löst das Problem nicht, sondern bringt ein zusätzliches ins Spiel: § 14c Abs. 2 UStG.

Da er als Arbeitnehmer gehandelt hat, unterliegt die Provision dem Lohnsteuerabzug, denn die Vergütung ist kausal auf das Arbeitsverhältnis zurückzuführen. Dass der MA ausgeschieden ist, ändert daran nichts. Schließlich werden Entlassungsabfindungen auch erst nach dem Ausscheiden ausgezahlt und unterliegen unstrittig der Lohnsteuer. Wenn der Mann abgemeldet ist, muss er für den Zeitraum der Provisionsauszahlung eben wieder angemeldet werden.

Die gesetzliche Grundlage findest Du in § 2 Abs. 2 Nr. 2 LStDV: Hiernach gehören zum Arbeitslohn auch Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis.

Gruß
Gustav
Danke, Gustav,
das ist sehr gut erklärt und so kann ich das der Lohnbuchhaltung  weitergeben. Jirina
Ich muss mich doch nochmal melden. Jetzt habe ich das der Lohnbuchhaltung erklärt, aber die wollen das nicht so machen (der MA hätte eine 2. Lohnsteuerkarte  #6# vorlegen müssen und die hat sehr grossen Steuerabzug! und auch der Aufwand wäre zu gross wegen blos 300€)  Wir sollen es netto auszahlen und der MA soll es bei seiner Einkommensteuer selbst melden.
Was sagt das Fi.A dazu?
Jirina
Guten Morgen Jirina,

das Finanzamt würde das ganz objektiv betrachtet Steuerhinterziehung und der SV-Träger bzw. der Staatsanwalt Vorenthalten von Arbeitsentgelt nennen. Beides strafbar mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Ganz so krass wird es wohl nicht kommen. Welche Konsequenzen tatsächlich drohen, kann ich aber auch nicht sagen. Im besten Fall müsstet ihr die offenen Beträge nachzahlen. Im schlimmsten Fall kommt ein (Straf-)"Bonus" oben drauf.

Gruß
Gustav
Uff! Das ist hart. Wieso hat das aber noch keiner bei der Betriebsprüfung entdeckt? (Es läuft in anderer Filliale schon seit jahren so, dass die Provision netto ausbezahlt wird und der MA  muss(Soll) es selbst bei ESt melden ?
Jirina
Hmm, keine Ahnung. Vielleicht waren die Beträge zu niedrig. Die BP kümmert sich auch normalerweise nicht um die Lohnsteuer. Jedenfalls kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nicht dadurch umgehen, dass er den MA darauf hinweist, die Beträge in der ESt-Erklärung anzugeben. Und für die SV geht das ja gleich gar nicht.


Gruß
Gustav
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