Umsatzsteuer (laufendes Jahr, Vorjahr, Vorauszahlung)

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Umsatzsteuer (laufendes Jahr, Vorjahr, Vorauszahlung), SKR03 - 1780, 1789 und 1790
Hallo alle,

bräuchte Hilfe bei den Buchungssätzen bezüglich der Umsatzsteuer im SKR03. Wie bucht man die Umsatzsteuervorauszahlungen-/Nachzahlungen? Beispiel:

### Beispiel ####

# 05. Januar 2016 Vorauszahlung für Dezember 2015:
200 EUR 1790 (Umsatzsteuer Vorjahr) an 1210 (Bank)

# 05. Februar 2016 Vorauszahlung für Januar 2016:
100 EUR 1780 (Umsatzsteuer Vorauszahlungen) an 1210 (Bank)

.... gleicher Buchungssatz bis ....

# 05. Dezember 2016 Vorauszahlung für November 2016:
50 EUR 1780 (Umsatzsteuer Vorauszahlungen) an 1210 (Bank)

# 31. Dezember 2016 UST-Vorauszahlung laufendes Jahr gezahlt in 2017
150 EUR 1780 (Umsatzsteuer Vorauszahlungen) an 1789 (Umsatzsteuer laufendes Jahr)

# 05. Januar 2017 Vorauszahlung für Dezember 2016:
150 EUR 1790 (Umsatzsteuer Vorjahr) an 1210 (Bank)

### Beispiel ENDE ####

Irgendwo muss ein Fehler sein, weil sich die Eröffnungsbuchungs-Werte über die Jahre immer weiter erhöhen. Wie wird das richtig gebucht?

Bitte mit Ergänzung. Danke euch schon mal - ich bin schon die ganze Zeit am Googlen, finde aber nichts mit einem Beispiel wie bei mir oben.
Hallo konstantinm,

Erste Frage: EÜR oder Bilanz? Aber vermutlich Bilanz, sonst gäbe es keine Vortragswerte.

Zu diesem Thema bitte einmal meine Ausführungen bei Buchhaltungsbiene ansehen.

http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/grundlagen-rechnungswesen::24/eb-werte-auf-den-umsatzsteuerkonten::10045/

Buchungssätze bei Bilanz (SKR03)

1. USt-VA Dezember 2015                                1736  an   1200

2. USt-VA Jan. bis Nov.2016                            1780  an   1200

3. USt-VA Dez. 2016                                           1780  an   1736


MfG
Hallo,

Mandant Einzelunternehmer, VST berechtigt. hat 1 Quartal im Januar zweimal die gleiche Umsatz angegeben. 03.1 und 24.1 jeweils 1600. Wie hole ich die zu viel bezahlten UST wieder zurück
2 Fall ; j2016 Wareneingang wurde in höhe von 58,30 zweimal gebucht., November und Dezember ? Was ist zu tun?

Lieben Dank im Voraus
falsche USt-VA`s berichtigt man über "berichtigte" VA, die ans FA gesandt wird - Geld kommt dann zurück.

Für Vorjahr sollte das über die USt-Jahreserklärung gemacht werden, vermutlich macht das ein Steuerberater - Sie dürfen das nur für Ihre eigene Erklärung, nicht für einen "Mandanten", wenn Sie nicht Stb sind.

E.
Zitat
eugenie schreibt:
falsche USt-VA`s berichtigt man über "berichtigte" VA, die ans FA gesandt wird - Geld kommt dann zurück.



Für Vorjahr sollte das über die USt-Jahreserklärung gemacht werden, vermutlich macht das ein Steuerberater - Sie dürfen das nur für Ihre eigene Erklärung, nicht für einen "Mandanten", wenn Sie nicht Stb sind.



E.

Soll ein Beispielaufgabe sein..

zu Vorjahr: USt Jahreserkläung 2016  wurde schon gemacht..
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