Verbuchung Hotelrechnung/Mahlzeit

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Verbuchung Hotelrechnung/Mahlzeit
Hallo,

wie schön, daß ich dieses Forum gefunden habe. Ich hoffe, hier Hilfe zu finden.
Aufgrund von Umstrukturierungen wurde ich in die Buchhaltung versetzt - habe aber bislang keinerlei Erfahrung in diesem Bereich. Hatte vorher ein komplett anderes Aufgabengebiet. Klar, ich habe vor ca. 20 Jahren mal REWE in der Ausbildung. Aber das ist sooo lange her und danach niemals angewendet worden. Daher bitte nicht lachen über manche Buchungsfragen, die anderen selbstverständlich erscheinen. (In der Firma kann ich auch nicht wirklich jemanden fragen. Da ist sich nach der Umstrukturierung jeder selbst der nächste und das Klima eher unterkühlt :-(

Sorry für die lange Einleitung, jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Ein Mitarbeiter war auf Geschäftsreise und ich habe nun die Hotelrechnung auf dem Tisch und stehe völlig auf dem Schlauch.

Rechnungsposten (Beträge der Einfachheit gerundet)
3 Übernachtungen zu je 70 € = 210 € brutto (7% MwSt)
3 x Frühstück zu je 10€ = 30 € brutto (19% MwSt)
2 x Abendessen zu je 30 € = 90 € brutto (19% MwSt)

Das mit der unterschiedlichen MwSt ist mir bekannt.

Wie genau buche ich aber nun

1. die Eingangsrechnung des Hotels
2. die Reisekostenabrechnung/Verpflegungsmehraufwendungen in einem zweiten Schritt?

Wir buchen mit SKR04, falls das hilft.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!!
MacPomm
Die Übernachtungen buchen Sie auf 6660 mit dem richtigen Vorsteuerschlüssel und den Rest auf 6664 mit dem richtigen Vorsteuer Schlüssel.  Beim Gegenkonto kommt es darauf an, ob der MA den Reisekosten Vorschuss bekommen hat bzw. es muss ein Kreditoren Konto für MA angelegt werden. Die Verpflegungspauschale betragen in diesem Fall insgesamt 9,60×3=28,80 Euro. Falls diese VMA an den MA ausgezahlt werden, werden sie auch auf 6664 aber ohne Vorsteuer gebucht.
Bearbeitet: Macaslaut - 04.10.2016 18:44:52
Hallo MacPomm,

schade, dass das ganze Klima durchweg unterkühlt ist. Eigentlich sollte man (vor allem auch in schlechten Zeiten) zusammen halten und zusammen arbeiten, um gemeinsam an das (unternehmerische) Ziel zu kommen. Denn wenn es dem Chef, der Firma gut geht, so geht es einem selbst ja auch gut :) is zumindest meine Einstellung ;o)

Nun zum eigentlichen:

Auf Reisen an das Frühstück denken

Das Frühstück ist ein Sonderproblem unter den Mahlzeiten auf Inlandsreisen. Wegen der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Hotelübernachtung (7 Prozent) und Frühstück (19 Prozent), sollten Übernachtung und Frühstück getrennt ausgewiesen werden. Das Frühstück müsste der Arbeitnehmer selbst zahlen. Es ist in der Verpflegungspauschale enthalten. Zahlt ein Unternehmen einem Arbeitgeber auf Reisen neben der Verpflegungspauschale auch die Mahlzeiten unterwegs, dann muss  

    * für das Frühstück 20 Prozent einer vollen Verpflegungspauschale von der Pauschale abgezogen werden,
    * für ein Mittag- oder Abendessen je 40 Prozent. Sonst entsteht ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
[FONT=Courier]Quelle: Lohn 1x1 (Link)[/FONT]

Hoffe, dass hilft erstmals weiter :)

Wenn nicht, einfach fragen und nachhaken. Hier ist immer jemand da, der gerne weiterhelfen kann.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

danke für die Erklärung. Ich behelfe mir immer mit Google, aber auf alles weiss es natürlich auch keine Antwort, bzw. ich verstehe es nicht immer. Zum Thema Reisekosten gibt es soviele Regelungen, das hat michganz verwirrt (Sachwertbezug, Mahlzeitenkürzung, vom AG veranlasst oder nicht, steuerfrei erstattbar oder nicht etc...).

Also, der AG zahlt die Mahlzeiten und den Verpflegungsmehraufwand. Die Hotelrechnung ist noch nicht beglichen, wird überwiesen. Demnach würde ich jetzt buchen:

Rechnung Hotel:
6660 an Kreditor (Reisekosten Übernachtung an Hotel XY) 210 € brutto (mit 7% Vorsteuerschlüssel)
6664 an Kreditor (Reisekosten Verpflegungsmehraufwand an Hotel XY) 120 € brutto (mit 19% Vorsteuerschlüssel)

Reisekostenabrechnung (wir haben kein Formular, ich muss dass immer anhand der Reisedaten ausrechnen):
6664 an Mitarbeiter (Verpflegungsmehraufwand an Mitarbeiter) 38,40 ohne Steuerschlüssel

VMA = 72,00 - 33,60(3 x 4,80 + 2 x 9,60) = 38,40

Was ich noch nicht verstanden habe: Was hat es mit diesem Sachwertbezug auf sich? Wann kommt der zur Anwendung statt der Kürzung des VMA?

Danke,
MacPomm
Hi, MacPomm,

du  berechnest 3 mal Abendessen (120 Euro), aber kürzester nur 2mal die VMA. Das kann nicht stimmen.
Die Sachbezugswert werden angewendet, wenn es um keine Auswärtstätigkeit  geht. Wenn der MA z.b weniger als 8 Stunden unterwegs ist.
Hallo Macaslaut,

danke für Deine Antwort. Ich habe gesehen, dass ich mich vertan habe im ersten Post mit dem Betrag:

Richtig ist:
3 Übernachtungen zu je 70 € = 210 € brutto (7% MwSt)
3 x Frühstück zu je 10€ = 30 € brutto (19% MwSt)
2 x Abendessen zu je 30 € = 60 € brutto (19% MwSt)

somit auch:
Rechnung Hotel:
6660 an Kreditor (Reisekosten Übernachtung an Hotel XY) 210 € brutto (mit 7% Vorsteuerschlüssel)
6664 an Kreditor (Reisekosten Verpflegungsmehraufwand an Hotel XY) 90 € brutto (mit 19% Vorsteuerschlüssel)

Hier habe ich Frühstück und Abendessen (da beides im Hotel) zusammengezogen. Muss man das einzeln buchen?

Bei den Reiseskosten dürfte es aber dann wieder stimmen (3 x Abzug Frühstück, 2 x Abzug Abendessen)

Grüße,
MacPomm
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