jetzt hatte ich gedacht, dass ich sämtliche Fragen mit der Steuer geklärt habe und schon taucht das nächste Problem auf?!
Also: Ich verkaufe eine App über Google. Google ist hierbei nur der "Vermittler" und zieht uns für seine Vermittlertätigkeit etc. 30% Gebühren ab.
Google überweist einmalig im Monat alle Erträge abzgl. der 30% als Sammelüberweisung auf das Konto. Da ich für die Steuer zuständig bin, bekomme ich auch eine Aufstellung der einzelnen Brutto-/Netto-/Steuer-Beträgen.
Beispiel:
Preis App brutto 11,90 €
Ausgew. MwSt. 1,90 €
Ausgew. Netto-Betrag 10,00 €
Geb. Google 3,00 €
Auszahlungsbetrag 8,90 € (von brutto)
Sammelüberweisung von beisp. 100 Downloads = 890 €
Soweit so gut ...
Damit ich das in meiner EÜR buchen kann, habe ich ein "Verrechnunskonto Google" angelegt, gegen das ich zuerst die Erlöse und die Ust. buche und die Google.-Gebühren (ohne Vorsteuer) abziehe.
Mein Problem dabei ist schon mal, dass ich den Gesamtbetrag nicht verbucht bekomme, da die automatisch errechnete Ust nicht mit der Summe der einzeln ausgewiesenen Ust übereinstimmt. Gibt es da eine andere Lösung oder muss ich jeden einzelnen Download auch einzeln buchen, damit die Summe stimmt?
Als nächstes würde ich dann den Saldo des "Verechnungskonto Google" mit der Bank verbuchen...
Ist das so richtig?
Dann kommt es mir auch "komisch" vor, dass ich den Zahlungseingang von Googlel z.B. am 07 des Folgemonats nicht mehr den Erlösen des Vormonats zuordnen kann - weil EÜR ja nach "Geldeingang" geht. Ist das wirklich so gemeint oder soll ich durch ändern der Wertstellung die Erlöse dem Vormonat (was ja auch Leistungsmäßig richtig wäre) zuordnen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand

Danke!