Mietkauf

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Mietkauf, Mietkauf
Hallo,

ich habe einen Radlader über Mietkauf gekauft. Jetzt bin ich mir mit der Buchung nicht sicher:

Nettopreis Radlader 125.000 , Mietkaufpreis 133.646,00 (inkl. Zinsen) Bei der 1. Rate wird die Gesamt-Mehrwertsteuer (Nettopreis + Ust auf Zinsen) abgebucht.

Wie muss ich jetzt buchen?
Muss ich den Nettopreis des Radladers aktivieren oder den Mietkaufpreis?

Kann ich die Mehrwertsteuer bereits jetzt (April) buchen, obwohl die erste Rate erst am 1.6. abgebucht wird. Übernahme war am 17.04.?
Hallo cmd78,

die AK sind 125.000 Euro.  Die Zinsen  gehören nicht zu den Ak, sondern werden über ARAP gebucht und dann im Laufe der Zeit aufgelöst. Da es sich  vom Anfang an um einen Kauf ( unechten) handelt, kannst du schon die gesamte Vorsteuer im April ziehen. Zeiitpunkt der Übernahme.

17.04
AV 125.000
ARAP 8.646
Vorsteuer 25392,74
                                    an Verbindl.159.038,74

01.06.  Verbindl an bank  25.392,74
Ende des Jaher löst du dann anteilig ARAP  gegen Zinsaufwand auf.
Hallo Macaslaut,

so hätte ich das bei einer GmbH auf jeden Fall gemacht, aber in der EÜR habe ich doch keine ARAP.

Wie soll ich die Zinsen abgrenzen?? Oder gehören die bei Anschaffung komplett in den Zinsaufwand, aber eigentlich zahl ich diese ja monatlich erst ab.???
Weiß gerade keine Lösung mehr.
Da grenzst du eben nichts ab. Die Zinsen werden dann monatlich gebucht, sobald Geld vom Konto abfliesst. Auf die gesamte Vorsteuer hat es aber keine Auswirkung. Die kannst du im April geltend machen wenn die Rechnung schon vorliegt.
Bearbeitet: Macaslaut - 15.05.2018 08:28:21
AV
an Verbindlichkeiten


und die einzelnen Zahlungen als Splitbuchung

Verbindlichkeiten
+ Zinsaufwand
an Bank


Bucht ihr ein Bankdarlehen immer mit Zinsen ein?
Bearbeitet: hans123 - 15.05.2018 08:54:32
[CODE]Bucht ihr ein Bankdarlehen immer mit Zinsen ein?[/CODE]

und was spricht  in diesem Fall dagegen? Angenommen, TC wäre ein Bilanzierer. Es liegt eine Rechnung bzw. ein Vetrag vor in der der endgültige Verbindlichkeitsbetrag sowie der gesamte Zinsaufwand ausgewiesen sind. Diese Verbindlichkeit ( Erfüllungsbetrag zum heutigen Zeitpunkt) wird dann in der Bilanz dargestellt.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Angenommen, TC wäre ein Bilanzierer.
Hast du eigentlich gelesen was der TC schreibt?
Zitat
cmd78 schreibt:
so hätte ich das bei einer GmbH auf jeden Fall gemacht, aber in der EÜR habe ich doch keine ARAP.

Damit ist kein Raum für eine Annahme. In der EÜR gilt § 11 EStG - Rechnungsabgrenzung ist hier nicht notwendig. Die Buchung von hans123 ist daher die hier Richtige.
Zitat
hans123 schreibt:
und die einzelnen Zahlungen als Splitbuchung

Verbindlichkeiten + Zinsaufwand an Bank
... dann aber bitte beachten, dass durch die Buchung von Verbindlichkeiten bei einer EÜR das Finanzamt gerne von einer freiwilligen Buchführung ausgeht und dann auch eine Bilanz erstellt werden muss.

Das BFH-Urteil vom 12.10.1994 (X R 192/93, BFH/NV 1995, 587) nimmt zur Wahl der Gewinnermittlungsart ausführlich Stellung. Die dem Stpfl. zustehende Wahl zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG wird in der Regel durch schlüssiges Verhalten ausgeübt. Erstellt der Stpfl. eine Eröffnungsbilanz und richtet er eine ordnungsgemäße kaufmännische Buchführung ein, so hat er sich für eine Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 EStG) entschieden; diese Ausübung des Wahlrechts ist nach Ablauf des betreffenden Gewinnermittlungszeitraums nicht mehr änderbar (BFH-Urteile vom 29.4.1982, IV R 95/79, BStBl II 1982, 593; vom 29.8.1985, IV R 238/83, BFH/NV 1987, 504; vom 29.8.1985, IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158).

Entscheidet sich der Stpfl. ausdrücklich für die § 4 Abs. 3-Rechnung, erstellt er aber tatsächlich eine ordnungsgemäße Buchführung, so hat er den Gewinn durch Buchführung zu ermitteln. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass er freiwillig den Gewinn durch Buchführung ermitteln will. Auch wenn kleinere Fehler in der Buchführung vorliegen, diese aber die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht beeinträchtigen, so ist die Wahl für die Buchführung getroffen worden.

Maßgeblich für die Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts ist die tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung. Als Beweisanzeichen dafür, dass ein Einzelunternehmer die fertiggestellte Gewinnermittlung als endgültig ansieht, kann u.a. die Tatsache gewertet werden, dass er sie z.B. durch die Übersendung an das FA in den Rechtsverkehr begibt (BFH vom 2.6.2016, IV R 39/13, BFHE 254, 118, BFH/NV 2016, 1613).

Hat der Stpfl. dagegen nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgezeichnet, so hat er »aufgrund der von ihm getroffenen Gestaltung« die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt.

Kann eine vom Stpfl. getroffene Wahl für die Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nicht festgestellt werden, muss der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt werden (BFH Urteile vom 2.3.1982, VIII R 225/80, BStBl II 1984, 504; vom 11.12.1987, III R 204/84, BFH/NV 1988, 296; vom 21.7.2009, BFH/NV 2009, 1979; vom 19.3.2009, BStBl II 2009, 609).

Der BFH hat in seinem Urteil vom 30.9.1980 (VIII R 201/78, BStBl II 1981, 301) unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 2.3.1978 (IV R 45/73, BStBl II 1978, 431) ausgeführt, der Stpfl. übe sein Wahlrecht zugunsten der Gewinnermittlungsart durch Überschussrechnung dadurch aus, dass er nur die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben aufzeichnet. Nach dem BFH-Urteil vom 20.5.1988 (III R 217/84, BFH/NV 1990, 17) wird die Wahl ausgeübt »mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung der erforderlichen Buchführung«. Im Urteil vom 13.10.1989 (III R 30-31/85, BStBl II 1990, 287) hat der BFH entschieden, an die Dokumentation der zugunsten der Überschussrechnung getroffenen Wahl seien allerdings keine hohen Anforderungen zu stellen (jüngst bestätigt durch BFH-Urteile vom 21.7.2009, BFH/NV 2009, 1979 und vom 19.3.2009, BStBl II 2009, 609). Erläuternd führt der III. Senat des BFH aus, das »Erstellen und Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege« reiche aus. Denn diese Belege könnten bei Erfüllung nur geringer zusätzlicher Voraussetzungen – insbesondere bei vollständiger und zeitlich fortlaufender Ablage verbunden mit einer regelmäßigen Summenziehung – die Funktion von Grundaufzeichnungen übernehmen. Fehle es allerdings auch »an derartigen Aufzeichnungen und am Sammeln von Belegen«, so könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Stpfl. eine Wahl zugunsten der Überschussrechnung getroffen habe. In diesem Falle bleibe es bei der Grundregel des § 4 Abs. 1 EStG, nach der der Gewinn durch Bestandsvergleich zu ermitteln sei. Fehlt es allerdings auch an derartigen Aufzeichnungen und am Sammeln von Belegen, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Stpfl. eine Wahl zugunsten der Überschussrechnung getroffen hat. In diesem Fall bleibt es bei der Grundregel des § 4 Abs. 1 EStG, nach der der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG durch Bestandsvergleich zu ermitteln ist.

Grüße
Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder bei zehn Jahren Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder bei zehn Jahren Das Bundeskabinett hat am 08.08.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute wieder auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung......

Vermietung von Ferienwohnungen: Nicht alle Kosten werden anerkannt Vermietung von Ferienwohnungen: Nicht alle Kosten werden anerkannt Aufwendungen für die Vermietung von Ferienwohnungen müssen vom Finanzamt nicht vollständig anerkannt werden, wenn sie sehr wahrscheinlich teilweise privat veranlasst sind. Das geht aus einem Urteil des......

Hays-Fachkräfte-Index: Sinkende Nachfrage nach Controllern und Buchhaltern Hays-Fachkräfte-Index: Sinkende Nachfrage nach Controllern und Buchhaltern Die Nachfrage nach Controllern und Buchhaltern ist im zweiten Quartal 2025 zurückgegangen. Das ergibt sich aus dem Hays-Fachkräfte-Index, der auf einer quartalsweise erfolgenden Auswertung der index Internet......


Aktuelle Stellenangebote


Steuern – Finanzen – Controlling (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden d......

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit u......

Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin (m/w/d) in der Finanz- / Drittmittelbuchhaltung in Teilzeit oder Vollzeit Das Chemotherapeutische Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus in Frankfurt am Main ist eine als gemeinnützig anerkannte private Stiftung mit großer Tradition in der deutschen biomedizinischen Wissensch......

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d) Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNING......

Finanzbuchalterin (m/w/d) Die BAL Bauplanungs und Steuerungs GmbH setzt im Bereich der baunahen Dienstleistungen über 36 Jahre in Kooperation mit international renommierten Architekturbüros deutschlandweit sichtbare Zeichen he......

International Accounting Manager IFRS (w/m/d) Wir suchen Menschen, die an die positive Kraft von Energie glauben und an ihre eigene Stärke, Dinge voranzubringen. Die wissen, wie wichtig Energie und Infrastruktur sind und wie groß die Möglichkeite......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Mitarbeiter*in Controlling Forschungsprojekte in Teilzeit (all genders)
Die Fraunhofer-Einrichtung für Additive Produktionstechnologien IAPT in Hamburg zählt zu den führenden Institutionen für die Industrialisierung der Additiven Produktion. Wie der Name schon verrät, dreht sich in der Fraunhofer-Einrichtung für Additive Produktionstechnologien IAPT alles um Additive... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Financial Controller (m/w/d) am ... Mehr Infos >>

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen
Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit und ein Umsatz von 1,3 Milliarden Euro in 2024 machen uns zu einem der am schnellsten wachsenden E... Mehr Infos >>

Steuern – Finanzen – Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den ver­schiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit E... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling
Wir wollen Frankfurt noch besser machen. Darum suchen wir Sie als Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling für unser Stadt-Up Frankfurt! Bereit für eine Aufgabe für Herz und Verstand? Bewerben Sie sich jetzt und gestalten mit uns die Stadt von morgen! Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>