Aufgebrauchtes Stammkapital / mögliche Überschuldung

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Aufgebrauchtes Stammkapital / mögliche Überschuldung, Frage nach Definitionen
Guten Tag!

Das Grundkapital eines Unternehmens muss nach meiner Kenntnis nicht in Form von Barmitteln (also Bargeld in der Firmenkasse oder Guthaben auf dem Bankkonto) vorliegen, vielemhr kann sich dieses auch aus Sachwerten ergeben. Gleichwohl muss aber auch berücksichtigt werden, dass z.B. ein für 1.000 Euro angeschaffter Kopierer im Laufe der Zeit an Wert verliert und somit nicht mehr als "Kapital" in Höhe von 1000 Euro berwertet werden kann. Auch ist es ja wohl so, dass beispielsweise ein Neufahrzeug, welches man heute morgen vom Hersteller kauft, heute abend bereits nur allein durch den Besitzerwechsel schon an Wert verliert.. Die Frage des tatsächlich vorhandenen Grundkapitals ist also ohnehin nicht so einfach zu beantworten. Mir geht es aber um eine eigentlich recht einfache Frage.

Angenommen, ein Bürodienstleister hat ein Stammkapital von 1000 Euro. Er erhält einen Auftrag zum Versand von Massendrucksachen, der am 2. Februar erledigt sein soll. Für diesen Auftrag erhält er 3000 Euro. Um diesen Auftrag durchführen zu können, muss er jedoch zuvor Briefumschläge im Wert 600 Euro und Briefmarken in Höhe von 600 Euro auf Rechnung einkaufen. Das Zahlungsziel ist hierbei der 31. Januar. Rechnisch gesehen besteht für zwei Tage eine Überschuldung.

Ich lasse jetzt mal unberücksichtigt, dass es nicht "die feine englische Art" ist, Eingangsrechnungen nicht pünktlich zu bezahlen, jedoch wird innerhalb der zwei Tage wohl niemand einen Mahnbescheid beantragen. Aber:

ist bei einer zeitlichen Differenz von zwei Tagen im rechtlichen Sinne die Überschuldung eingetreten? Mit "rechtlichen Sinne" meine ich: besteht die Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen (z.B. das Stellen eines Insolvenzantrags) zu ergreifen? Wäre bei dieser Konstellation irgendwas rechtlich zu berücksichtigen?

Vielen Dank für die Antworten!
es geht um GmbH/UG?

Im Ernst: eine Überschuldung bei zwei Tagen?? Wer kommt aus so was?
Hallo margarete!

Zitat
margarete schreibt:
es geht um GmbH/UG?
Ja.

Zitat
margarete schreibt:
Im Ernst: eine Überschuldung bei zwei Tagen?? Wer kommt aus so was?

Ich würde vorschlagen, du ziehst die Frage zurück.

Und falls du dennoch auf eine Antwort bestehen solltest:

Ein Notar, der dem Unternehmen einen "gut gemeinten Ratschlag" geben möchte.

Gibt es also eine zeitliche Definition wonach eine Überschuldung eintritt bzw. ab wann man von einer Überschuldung sprechen müsste? Ich habe in diesem Zusammenhang bisher nur den Begriff "kurzfristig" n Erinnerung, aber man kann sich ja irren. Und wenn überhaupt: wie ist "kurzfristig" definiert?
Stammkapital gibt es nur bei GmbH/UG:
Wenn man eine UG gründet, liegt der Mindestbetrag des Stammkapitals bei 1 EUR. Auch der Betrag einer einzelnen Stammeinlage liegt bei 1 EUR.
Sacheinlagen können bei einer UG nicht eingebracht werden, bei einer GmbH schon.

Die Gesellschafter müssen einen Teil ihrer Gewinne zur Seite legen, bis ein Eigenkapital von 25.000 € angespart ist.
Sobald das erreicht ist, wird die UG in eine GmbH umgewandelt.


Zitat
Mit "rechtlichen Sinne" meine ich: besteht die Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen (z.B. das Stellen eines Insolvenzantrags) zu ergreifen?
Die Frage zielt wohl auf den Verbrauch des Stammkapitals ab. Wenn das unter 50% des ursprünglichen Betrags sinkt,
müssen die Gesellschafter Gegenmaßnahmen einleiten, zB versuchen ein Darlehen zu bekommen.
Ist das nicht möglich und wird das gesamte Stammkapital verbraucht, dann müssen sie Insolvenz anmelden.
Mal die Abschreibung außen vor, ich denke Undankbarer Pinguin meint folgendes:

Nach Einkauf der Briefumschläge im Wert 600 Euro und Briefmarken in Höhe von 600 Euro besteht auf der passiv Seite eine Verbindlichkeit von 1.200,00 €, was nach seiner Logik zu einem Ungleichgewicht von 1.200,00 € auf der aktiv Seite führen würde, was dann ausgeglichen wird über die Minderung des Eigenkapital auf -200,00 €. Daher die Vorstellung einer Überschuldung.

Der Auftrag, selbst wenn die Forderung erst zum 2. Februar ensteht, würde in der Bilanz zum Ausweis eines Warenbestandens oder einer teilfertige Leistungen des eingesetzten Aufwands von 1.200,00 € führen.

VG
@HKW8919

Ja, genau das meinte ich. Und: Danke für den Hinweis. Dass gleichzeitig ein Posten in den Warenbeständen entsteht ist natürlich logisch, wurde von mir aber eingangs bei der Entstehung meiner Überlegung komplett übersehen.
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