Ausweis Kosten Coronatests

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Ausweis Kosten Coronatests, Ausweis Kosten Coronatests Mitarbeiter (verpflichtende Bereitstellung / vorsorgliche Bereistellung)
Hallo in die Runde,

ich beschäftige mich mit der Frage: Kosten für Coronatests der Mitarbeiter (wir stellen Schnelltest zum täglichen Testen für die Mitarbeiter bereit)

Würdet ihr die Kosten für die Tests zur Gänze im "sonstigen betrieblichen Aufwand" erfassen oder, da es ja zum Teil mehr als die verpflichtende Bereitstellung von zwei Tests pro Woche überschreitet, diese eher im freiwilligen sozialen Aufwand - lohnsteuerfrei ausweisen. Oder müssen wir das sogar splitten?

Vielen Dank vorab für Feedback!
wir ist wer? Einzelunternehmen, GmbH, welche Größenordnung - z.B. nur Chef und 2 Angestellte...

Der Chef macht auch diese Tests?

Tendiere dazu das unter sonst. betr. Aufwand - Corona-Tests - eigenes Unterkonto zu erfassen, aber das kommt immer darauf an!
Hallo,

ich hätte an dieser Stelle einen Link geschickt. Doch leider sind meine Links zur Zeit von der Redaktion entfernt. :cry:
Daher schreibe ich aus meiner Nachschlagquelle, die auch die Steuerberater benützen.

Wenn das Unternehmen seiner Testpflicht nachkommt ist das betrieblicher Aufwand und wird folgendermaßen gebucht:
Sonstige betriebliche Aufwendungen + Vorsteuer an Bank.

Das ist hier ja gegeben.

Behandlung von vorsorglichen Tests:

Möchte der AN sich vorsorglich testen lassen und übernimmt der AG hierfür die Kosten, können diese Aufwendungen als
Arbeitslohn angesehen werden.
Dem widerspricht jedoch der Hinweis 19.3.LstH.  :read:  Hiernach sind Maßnahmen des Arbeitgebers zur Vorbeugung spezifischer berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit , nicht als zum Arbeitslohn gehöhrende Aufwendungen anzusehen,
wenn die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Verhinderung krankheitsbedingter Arbeitsausfälle durch Auskünfte des medizinischen Dienstes, einer Krankenkasse bzw. der Berufsgenossenschaft  oder durch einen Sachverständigen bestätigt wird

Also freiwilliger sozialer Aufwand, lohnsteuerfrei könnte passen und hätte ich auch genommen.

Es gibt noch eine dritte Variante:
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für den Erwerb von Corona Schnelltests
für seine Arbeitnehmer als betriebliche Fixkosten förderfähig. Die Aufwendungen kann der Unternehmer als Ausgaben für
Hygienemaßnahmen geltend machen.

LG.
Guten Morgen,

danke für die Infos - das hatte ich auch so recherchiert und deswegen frage ich mich jetzt:

Wir (GmbH) kaufen mehr Tests als verpflichtend (2x pro Woche pro Mitarbeiter) vorgeschrieben - denn wir möchten, dass sich die Kollegen täglich testen.

Kann ich nun dennoch alle gekauften Tests (die auch wirklich nur an Mitarbeiter abgegeben werden, aber täglich und nicht nur 2x pro Woche), als sonstige betriebliche Aufwendungen buchen und voll absetzen, ODER muss ich 3 zusätzlichen Tests pro Woche als freiwilligen Sozialaufwand ansetzen.

Klar, in Summe ist irgendwie Jacke wie Hose, da steuerlich eigenltich keine Auswirkung (?), aber dennoch möchten wir es möglichst richtig machen.

Lieben Dank nochmal und LG!
Hallo,

ich würde dir empfehlen doch wie im ersten Beitrag schon erwähnt eine Splittbuchung zu machen.
Das ist einfach genauer und trifft mehr den Sachverhalt.
Man kann auch ein Unterkonto (Konto kopieren und neu benennen zum Bsp. Corona Schnelltests)
Dieses "oder ich musss" dies so oder so machen....ist für mich nicht so relevant.
Ich recherchiere den Sachverhalt, nutze mehrere Quellen und buche dann so nach meinem Erkenntnisstand, wie ich es
für richtig halte. Man hat auch immer einen gewissen Ermessensspielraum.

LG
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