Dumme Frage vom Neuling

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[ geschlossen ] Dumme Frage vom Neuling
Hallo zusammen,

Hier wieder mal eine dumme frage von einem Neuling in diesem Thema.

Sagen wir mal ich habe in diesem Jahr zwei Rechnungen erhalten und eine geschrieben.
Wie Sieht dann meine Buchhaltung aus?

1. Rechnung vom Liefranten über 35,90€ inkl. MwSt.
2. Rechnung von der Post über einen Versandbegühr von 10,90€
3. Meine Rechnung an Kunden über 54,90€ inkl. MwSt und inkl. Versandgebühren

Meine Frage ist nun wieviel habe ich gewinn gamacht weil ich die Portegebühren ja irgendwie abrechnen kann aber nur teilseise oder so.

danke für euer verständnis

FedEx
Hi FedEx,
ich nehme an, dass du keine EÜR sondern eine Bilanz machst?

Zu den Buchungen:


1.) Rg. vom Lieferanten

BS: z.B. Rohstoffe 30,17 € an Verbindlichkeiten 35,90 €
             VSt 5,73 €

Diese Verb. zahlst du mit: Verbindlichkeiten 35,90 € an Bank 35,90 €

Das heißt: hier wird dein Bankkonto um 35,90 € gemindert.

2.) Porto

Dort sprichst du das Aufwandskonto an
BS: Postaufwendungen an Bank 10,90 €

3.) Du schreibst eine Rechnung
BS: Forderungen 54,90 € an Umsatzerlöse 46,13 €
                                        an  USt 8,77 €

Dir wird überwiesen durch: Bank an Forderungen 54,90 €

Insgesamt:
54,90 €
- 35,90 €
- 10,90 €
=  8,10 € Gewinn

Du meinst mit der Abrechnung vermutlich deine Steuererklärung?
Als Firma kannst du Porto (Telefon..) direkt als Betriebsausgabe ansetzen. Das passiert dann mithilfe des Formulars in welches du deine kummulierten Ausgaben einträgst.

Ich hoffe, ich habe richtig gerechnet  :mrgreen:

Liebe Grüße,

Neele
danke für die info

Ich meinet auch als firma
Hintergrundinfos
Ich will mich nächstes jahr nebenberuflich ein gewerbe öffnen.
und da ich mir denke das ich mir keinen steuerberater leisten.

meine frage ist nur die Portogebühren werden die mir nicht als gewinnminderung angenommen oder so etwas?

fgruß
FedEx
Hallo!

Ich gehe davon aus, dass Du am Anfang nur wenig Umsatz/Gewinn machst.
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, fragt das Finanzamt Dich, ob Du mit oder ohne USt./Vorsteuer arbeiten möchtest (bis Umsatz im letzten Jahr unter 17.500 €, im laufenden voraussichtlich unter 50.000 € kann man ohne Steuer "arbeiten")
Wenn Du doch Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen willst, bekommst Du auch die für von anderen gekauften Leistungen gezahlte Umsatzsteuer zurück. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Du in der Anfangsphase Verluste macht, z.B. weil Du im ersten Jahr viel investieren willst.

Außerdem musst Du nur eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung aufstellen, erst bei hohen Umsätzen von über 500.000 €/Jahr bzw. Gewinn 30.000 €/Jahr ist eine doppelte Buchführung verpflichtend!

Das heißt bei Deinem Beispiel würde die Einnahmen-Überschuß-Rechnung (das kann eine einfache Excel-Tabelle sein, hab ich als Tupper-Beraterin auch gemacht) so aussehen:

Einnahmen:

54,90 €


Ausgaben:

35,90 €
10,90 €
46,80 €


Gewinn.

= 8,10 €

Diesen Betrag schreibst Du auch als zu versteuernden Gewinn in die Steuererklärung.

LG
Hallo,

es gibt für die EÜR sogar ein Formbaltt welches der Steuererklärung zuzufügen ist.
Siehe: Formular EÜR

Um zu deiner Frage zurück zu kommen:
Portokauf ist eine Ausgabe (nach dem Abflussprinzip kannst du diese beim Kauf als Ausgabe in der EÜR ansetzen unter sonstige Betriebsausgaben).

Ausgaben mindern den Gewinn.
Folglich mindert Portokauf deine Gewinne!
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