Entwicklungskosten Neuproduktentwicklung (Sachanlagen) aktivierbar?

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Entwicklungskosten Neuproduktentwicklung (Sachanlagen) aktivierbar?
Hallo liebes Forum,

folgendes Thema: Ich muss einen Business Case für eine Neuproduktentwicklung erstellen. Dieser muss noch dieses Wochenende fertig werden. Es besteht also ein gewisser Zeitdruck ;)  Es geht um die Beurteilung der Markteinführung eines neuen Produkts (ein Fahrzeug).

1) Am Anfang steht eine einjährige Entwicklungsphase die Kosten in Höhe von 1 Mio Euro verursacht.
2) Danach geht es in die Produktion. Es werden Fahrzeuge produziert.
3) Können die 1 Mio für die Entwicklung aktiviert werden? Es handelt sich um reine Entwicklung, nicht um Forschung.

Ich habe bei meinen Recherchen überall nur gefunden, dass man Entwicklungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren kann. Aber bei dem Fahrzeug aus meinem Business Case handelt es sich ja um etwas materielles.

Ich muss in meinem Business Case auf die GuV Sicht und auf die cash flow Sicht eingehen. Aus meiner Sicht macht diese Aufgabenstellung nur Sinn, wenn man die Entwicklungskosten aktivieren kann, da sonst cash und GuV Sicht identisch wären. Nur hab ich nirgends etwas dazu gefunden, dass man die Entwicklungskosten tatsächlich aktivieren kann.

Ich hoffe ihr könnt mir kurzfristig helfen :-)
Hallo  :wink1:

ich habe für dich in der Datenbank HAUFE Steuer Office Kanzlei-Edition recherchiert, das nur die Steuerberater-Kanzleien haben.

Unter dem Stichwort Forschung- und Entwicklungskosten
Rz. 44
"Gemäß ...... können handelsrechtlich die vom Unternehmen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens-
mit Ausnahme den in § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB genannten selbstgeschaffenen Marken, .........-aktiviert werden....
Wird das Aktivierungswahlrecht in einem 1. Schritt dahingehend ausgeübt, dass die immateriellen Anlagengegenstände angesetzt werden sollen,
so muss in einem 2. Schritt eine adäquate Bewertung erfolgen.
Bei materiellen Vermögensgegenständen erfolgt der Einbezug von Entwicklungskosten aufgrund der nach herrschender Meinung lediglich klarstellender Wirkung der Bewertungsregelungen auf dieselbe Weise."

Also nach meinem Verständnis heisst das nichts anderes, als dass die materiellen Entwicklungskosten gleich behandelt werden  wie die
immateriellen Entwicklungskosten.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

LG
ENTWICKLUNGSKOSTEN

Verfasser:
[COLOR=#0033BB]Ich habe bei meinen Recherchen überall nur gefunden, dass man Entwicklungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren kann. Aber bei dem Fahrzeug aus meinem Business Case handelt es sich ja um etwas materielles.
[/COLOR]


Nur mal am Rande, wegen materiellem und immateriellen Entwicklungskosten.

[COLOR=#FF0033]Für die Entwicklung des Autos (PROTOTYP) fallen also 1 Mio EUR Kosten an.[/COLOR]
Das Auto selbst, der Prototyp hat nur HK Material und Löhne von vielleicht 20.000 EUR.
Die 1 Millionen sind immer immaterielles WG, denn kein Auto kostet in der Produktion HK = 1 Mio EUR.
Der finale Prototyp verkörpert die Summe der immateriellen geistigen Entwicklungsleistungen nach der FORSCHUNG und vor der
SERIENPRODUKTION und kann nur immateriell sein
.

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 30.11.2022 08:19:52
PJ
Zitat
BillyLowskill schreibt:
Aus meiner Sicht macht diese Aufgabenstellung nur Sinn, wenn man die Entwicklungskosten aktivieren kann

Das Wahlrecht besteht nur für IG des Anlagevermögens. Ist dieser Prototyp- ein immaterielles WG des Anlagenvermögens? Denn, danach werden die Fahrzeuge hergestellt, die dann verkauft werden.
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