Ermittlung des Wertes von Kundendaten

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Ermittlung des Wertes von Kundendaten
Hallo und Guten Abend.

Eine vielleicht einfach Frage für jeden Kaufmann / Bilanzexperten, aber mir als Informatiker gelingt es nicht, eine einfache Antwort darauf zu finden.


Gibt es eine Methode den Wert der Kundendaten eines Unternehmens zu berechnen?
und die daraus abgeleitete Frage: Wie würde das ganze denn in einer Bilanz auftauchen?


In meinem Beispiel denke ich da eher an einen reinen Datenbroker, also ein Unternehmen, deren ausschließliches Geschäft es ist Daten über Personen zu handeln.

Ich habe viel über den Customer Lifetime Value Ansatz gelesen, aber ich denke, das trifft es nicht, was ich meine, denn ein solches Unternehmen würde ja seinen Umsatz nicht mit dem Kunden generieren, sondern nur mit den Daten der Person. Oder vielleicht nicht ganz so abstrakt, wie bewertet facebook zum Beispiel den Wert aller seiner Informationen, die es über seine Nutzer gesammelt hat?


Vielen Dank für eure Antworten.
VG
Hallo HaBo1992,

herzlich willkommen im Forum. Die Frage nach der Ermittlung des Wertes von Kundendaten könntest du parallel auch im Forum von Controlling-Portal stellen. Das hört sich eher nach einer Aufgabe für Controller an. Dein Nutzerzugang gilt auch für Controlling-Portal. Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht nötig.

Viel Erfolg
Die Redaktion
Vielen Dank. Ich werde das mal machen.
Zitat
HaBo1992 schreibt:
Hallo und Guten Abend.



Eine vielleicht einfach Frage für jeden Kaufmann / Bilanzexperten, aber mir als Informatiker gelingt es nicht, eine einfache Antwort darauf zu finden.

Gibt es eine Methode den Wert der Kundendaten eines Unternehmens zu berechnen?

und die daraus abgeleitete Frage: Wie würde das ganze denn in einer Bilanz auftauchen?



Vielen Dank für eure Antworten.

VG

Hallo,

mein Kommentar


§ 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte




(1) In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden:
1.
Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens,
2.
Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals und
3.
Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen.

(2) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Bearbeitet: sroko - 26.06.2015 14:15:07
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
HGB § 248 sehr interessant. Scheint für IFRS nach IAS 38 ja das selbe zu gelten.

Wenn ich das richtig verstehe, dann gilt das nur für selbst geschaffene Kundelisten?
Ein Datenbroker, der die Daten also von einem anderen Unternehmen kauft, würde dann die Kaufsumme aktivieren?

Eine Wertveränderung der Datensammlung wäre dann aber vermutlich nicht zu berücksichtigen?
Hallo,

genau, wenn man das ganze dann kauft, kann man es aktivieren.
Eine Zuschreibung  (nach oben) bei Wertänderung ist sowieso nie gegeben. Da die Aannschaffungskosten die Obergrenze bilden.
(Einzigste Ausnahme ist der §256a bei Fremdwährungsforderungen und Verb.  unter einem Jahr)

Außerplanmäßig Abschreiben kann man natürlich wenn eine Wertminderung gegeben ist.

Generell sollte man sich auch in "der Tiefe", den Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz kennen/bewusst sein, gerade bei den immatriellen Wirtschaftsgütern. Da man sich so erst klar sein kann, das sich z.B. eine selbsthergetellte aktiverte Software zwar den Gewinn erhöht, aber steuerlich keinerlei  Auswirkungen hat.
Aber es scheint mir so als sprichst du eher von der Handelsbilanz, also der die auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und nach außen kommuniziert.

schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 27.06.2015 12:05:49
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,
darf ich mich mal kurz einklinken?

Es dürfen zwar keine Kundenlisten mit aufgenommen werden, das ist richtig.. Doch wenn ich HaBo richtig verstehe geht es ja dabei nicht um "seine" Kunden, sondern um "Ware", welche ja vorhanden sein darf. Das macht doch die Sache wieder anders.. ? Oder nicht?

Nur heißt die Ware Kundenliste.. M.E. darf es schon in die Aktivposten der Bilanz aufgenommen werden..

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

ja da hast du Recht, dies darf dann natürlich angesetzt werden, wenn es Umlaufvermögen ist (Ware)

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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