ich hab da mal eine Frage. Ich bin momentan freiberuflich als Künstlerin tätig. Falle unter die Kleinunternehmerregelung.
Da ich aber nun noch Online etwas verkaufen will benötige ich einen Gewerbeschein. Muss also ein Gewerbe anmelden.
Dies soll auch unter der Kleinunternehmerregelung laufen vorerst.
Ich habe erfahren man kann beides sein. Freiberuflich und Gewerbetreibend.
Jetzt habe ich aber einmal die Frage wie man nun die Sache mit der Buchhaltung handhabt.
Für meine freiberufliche Tätigkeit erstelle ich eine EÜR und hefte alle Rechnungen (Einnahmen/Ausgaben) mit dem Kontoauszug ab.
Wenn ich nun aber noch zur freiberufl. Tätigkeit ein Gewerbe anmelde, muss ich dann quasi 2 mal eine Buchhaltung machen und 2 EÜR Tabellen separat und 2 Ordner mit den Rechnungen usw.?
Oder kann das alles in eine EÜR und einem Buchungsordner landen? Dann würden sich ja eigentlich Freiberuf und Gewerbe vermischen. Muss ich noch ein Konto anmelden? Ich wüsste auch nicht wie ich das mit den Kontoauszügen mache. Weil dann ja auch Freiberuf und Gewerbe zusammen drauf ist. Ich glaube man würde den Überblick verlieren. Weil ich dann vielleicht nicht mehr weiß welche Ausgabe wohin gehört. Ich wüsste auch nicht zu welchem Betrieb ich eine Ausgabe nehmen soll. Zum Beispiel ich kaufe Druckerpapier. Ist das dann eine Ausgabe für die freiberufl. Tätigkeit oder für das Gewerbe? Ich hoffe man versteh meine Bedenken. Kann man die Künstlerische Tätigkeit auch als Gewerbe machen?
Vielen Dank
