Keine Gewerbesteuer: Das zählt zu den Privilegien der Freiberufler. Allerdings nur unter strengen Regeln. Wenn Freiberufler gegen diese Gesetze verstoßen, kassiert das Finanzamt Gewerbesteuer – sogar rückwirkend. Die Gerichte müssen immer wieder im Kampf von Freiberuflern mit der Gewerbesteuer entscheiden.
Wie paradiesisch wirkt auf einen Gewerbetreibenden die Arbeitswelt eines Freiberuflers. Er braucht keinen Gewerbeschein, muss keine Bilanz erstellen und zahlt keine Gewerbesteuer. Doch dieses Vorrecht bindet der Gesetzgeber an Bedingungen. Wer dagegen verstößt, zahlt Gewerbesteuer. Schlimmer noch: Wenn ein Freiberufler Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erwirtschaftet, dann unterliegen nicht nur die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit aus gewerblicher Tätigkeit der Gewerbesteuerpflicht, sondern unter Umständen auch die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit.
Anzeige
RS Toolpaket - Controlling: Wir setzen für Sie den Rotstift an, sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Controlling über 30% im Vergleich zum Einzelkauf. Die wichtigsten Controlling-Vorlagen in einem Paket (Planung, Bilanzanalyse, Investitionsrechnung, ...). Das Controllingpaket umfasst 6 Excel-Tools für Ihre Arbeit! mehr Infos >>
Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb
Als Freiberufler hat der Gesetzgeber in § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmte Berufsgruppen beschrieben: Ärzte zählen dazu, Rechtsanwälte, Physiotherapeuten, Steuerberater, Journalisten, Autoren und sogar Lotsen. Sie heißen deshalb "Katalogberufe". Welche Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb stammen, steht in § 15 EStG. Eine Firma gleich welcher Rechtsform wird in vollem Umfang zum Gewerbebetrieb, wenn sie Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt. Auch das regelt dieser Paragraphen. Kleine Zusatzgeschäfte können einem Freiberufler schnell auf die Füße fallen.
Beispiel 1: Ein Zahnarzt mit eigener Praxis (Freiberufler) verkauft nebenbei in seinen Räumen Zahnpflegeartikel. Bei einer Steuerprüfung wird das Finanzamt auf dieses Zusatzgeschäft aufmerksam und schickt dem Zahnmediziner einen Gewerbesteuerbescheid. Das Finanzamt darf sogar rückwirkend Gewerbesteuer kassieren.
Steuerrechtlich ist dieses Vorgehen der Finanzämter gemäß § 15 Abs. 3 EStG als "Abfärbewirkung" oder "Abfärberegelung" bekannt. Diese Regel kann sich auch auf eine ganze Praxisgemeinschaft auswirken. Das Finanzgericht Düsseldorf musste einen solchen Rechtsstreit entscheiden (Az. K 3969/11 G).
Beispiel 2: Eine Ärztin (A) war als Gesellschafterin in die existierende Praxisgemeinschaft der Mediziner B und C aufgenommen worden. B und C hatten mit A vereinbart, dass diese einen festen Prozentsatz ihrer Honorarumsätze als Gewinnbeteiligung erhält. Alle Kosten blieben in den Händen von B und C. Das Finanzamt bewertete die Praxisgemeinschaft als Gewerbebetrieb und bekam damit vor dem FG Düsseldorf Recht.
Die Düsseldorfer Richter erklärten, die Zugehörigkeit zu einem Katalogberuf reiche noch nicht, um eine Freiberuflichkeit zu belegen. Der Freiberufler werde nur dann tatsächlich freiberuflich tätig, wenn er "aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig" sei. Das traf aber auf Ärztin A nicht zu. Sie war weder eine Fachkraft, die unter Anleitung von B und C arbeitete noch eine eigenverantwortliche, gleichberechtigte Partnerin in der Praxisgemeinschaft.
Gewerbesteuer: Freiberufler vs. Finanzamt
Gerichte haben die Abfärbewirkung eingeschränkt:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es bei einem sehr geringen Anteil der gewerblichen Tätigkeit nicht zu einer Abfärbewirkung kommt (AZ. XI R 12/98). Im konkreten Fall ging es um einen Anteil von 1,25 Prozent.
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat entschieden, dass ein Einzelunternehmer gleichzeitig einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen kann (Az. 3 K 80/13). Allerdings müssten die Tätigkeiten strikt getrennt werden. Ist dies nach Verkehrsauffassung nicht möglich, dann müssen die Tätigkeiten einheitlich bewertet werden, dann greift die Abfärberegelung.
Der Zahnarzt aus Beispiel 1 kann hoffen, der Gewerbesteuerpflicht zu entgehen. Die Einkünfte aus dem Nebenbeiverkauf von Zahnbürsten, Gebissreinigern und Zahnseide dürften unerheblich sein. Noch leichter fiele ihm die Beweisführung, wenn er einen gesonderten Shop für die Artikel in einem eigenen Raum betreiben würde. Die Praxisgemeinschaft aus Beispiel 2 kann immerhin noch auf den BFH hoffen, der sich in der Revision mit dem Urteil des Düsseldorfer Finanzgerichts befassen muss.
Strenge Regeln für Freiberufler
Es sind auch andere Fälle denkbar, unter denen ein Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht fallen kann. So dürfen Freiberufler zwar Angestellte beschäftigen. Doch die Arbeit der Praxis oder Kanzlei muss vollkommen auf das konkrete Tun des Freiberuflers zugeschnitten sein. Eine Büro- oder Praxisgemeinschaft mit einem nicht praktizierenden Kollegen wird automatisch zum Gewerbebetrieb, weil der inaktive Teilhaber nicht als Freiberufler gilt. "Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird", so heißt es in § 18 Abs. 1 Ziffer 1. Das Gesetz gestattet lediglich eine vorübergehende Krankheitsvertretung.
Tipp: Freiberufler, die zusätzliche Einkunftsquellen erschließen oder Bürogemeinschaften eingehen wollen, sollten vorher in jedem Fall ihren Steuerberater zu Rate ziehen.
Quelle:
Haufe.de, dejure.org, gesetze-im-internet.de, NWB Verlag, BWRmed!a letzte Änderung W.V.R.
am 30.03.2023 Autor(en):
Wolff von Rechenberg
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Alle Funktionen im Überblick >>
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
09.02.2016 11:04:13 -
Gast
sehr gute beitrag, ich nun qualifizieren mein tädigkeit aber als freiberuflichler? :klatschen: :denk:
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert!zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
Wie zufrieden sind Sie mit uns?
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
Reisekosten leicht abgerechnet
Einfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR .... Mehr Informationen hier >>
Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Als internationale gemeinnützige Organisation ist es unser Ziel, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Chance auf Leben zu geben und Zugang zu Stammzelltransplantationen zu verschaffen. Um noch mehr Patient:innen zu helfen, brauchen wir regelmäßig Verstärkung von engag... Mehr Infos >>
Referent (m/w/d) Besteuerung und Governance
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>
Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung/Controlling
Das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen ist eine freigemeinnützige Einrichtung der Grund- und Regelversorgung, mit den zwei Betriebsstätten Franziskus Krankenhaus in Linz am Rhein und Krankenhaus Maria Stern in Remagen, mit insgesamt 293 Betten in den Fachabteilungen der Inneren Medizin, Allgemein-... Mehr Infos >>
Head of Accounting (m/w/d)
Die enventa Group, eine Einheit von starken Software-Unternehmen, unterstützt mit über 220 Expertinnen und Experten mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, aus ihren wertvollen Daten Mehrwerte zu generieren. Gemeinsam haben wir ein breites Portfolio von B2B-Softwarelösungen rund um ERP, ... Mehr Infos >>
Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit
Wir sind ein dynamisch wachsendes, inhabergeführtes Produktionsunternehmen mit Schwerpunkt im Automotive-Bereich und Teil einer erfolgreichen mittelständischen Unternehmensgruppe. Wir sind als mittelständisches Unternehmen seit 2001 aktiv und beschäftigen derzei... Mehr Infos >>
Mitarbeiter (all genders) Finanzbuchhaltung
Bei AEB vereinfachen wir globale Warenbewegungen - und machen effiziente, ökologische, sichere und gerechte Lieferketten möglich. Mit intuitiven Technologien aus der Cloud - und mit dir! Weil du, deine Fähigkeiten, Gedanken und Ideen uns weiterbringen. Du bekommst bei uns den Freiraum und offene ... Mehr Infos >>
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Haushalts-Finanzbuchhaltung (Rechnungsbearbeitung)
Wir sind das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Wir sorgen dafür, dass Ihr Navi immer den richtigen Weg findet und versorgen Deutschland mit Geodaten. Unsere Produkte sind die Problemlöser für Umwelt, Klima, Sicherheit und Infrastruktur und unterstützen u. a. das Technische Hi... Mehr Infos >>
Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.
Mehr Infos >>
JOB- TIPP
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Vorlagen Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen und können vom Nutzer beliebig angepasst werden. Mehr Informationen >>
Dokumentenverfolgung mit Excel
In verschiedenen Projekten muss oft eine große Anzahl von Dokumenten termingemäß erstellt und geliefert werden. Dieses Excel-Tool enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle, deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden. Mehr Informationen >>
Bilanzanalyse mit Excel
Das umfangreiche Excel- Tool berechnet die wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt. Mehr Informationen >>
Dashboards mit Excel im Controlling Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,
Mehr Infos >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EURMehr Infos und Download >>
Software-Tipp
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
09.02.2016 11:04:13 - Gast
[ Zitieren | Name ]