Fremdbuchhaltung wie prüfen ?

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[ geschlossen ] Fremdbuchhaltung wie prüfen ?, Ein Geschäftsbereich wird von einem externen Dienstleister abgewickelt und gebucht
Hallo zusammen,

ich stehe an meinem neuen Arbeitsplatz vor folgendem Problem:

Ein Geschäftsbereich (Pressevertrieb) wird seit Jahren von einer externen Firma abgewickelt.

Diese erstellt deswegen auch die Buchhaltung. Monatlich erhalten wir diverse Vetriebsberichte, eine SuSa sowie die Kontensalden. Die Kontensalden wurden bisher immer ungeprüft in unsere Buchhaltung übernommen.

Auch zum Jahresabschluss fand nie eine Prüfung dieser Fremdbuchhaltung statt.

Nun ist die Vertragsgestaltung mit dieser Firma leider so beschaffen, dass diese so gut wie keine Gewähr für die Richtigkeit der Buchungsdaten übernimmt. Man hat nur die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Erstellung der Berichte selbst vor Ort (500 km entfernt) die Daten zu prüfen. Dies ist natürlich extrem aufwändig und wenig realistisch. Die externe Buchhaltung wird auch nicht von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüft. Das Ganze läuft wohl schon seit Jahren so.

Nun möchte ich dieses Procedere aber ungern so weiter führen.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik ?
Hm, ich finde die Konstellation irgendwie komisch.
Alles wird extern von einer Firma abgewickelt, wieso schreibt die euch nicht einfach eine Rechnung für Ihre Dienstleistung ?

Vielleicht kannst du dazu mal etwas näheres sagen .

LG

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

es ist so:

Mein Unternehmen erstellt inhaltlich u.a. zwei Fachzeitschriften.

Der Vertrieb dieser Zeitschriften erfolgt jedoch über den externen Dienstleister, der die dabei anfallenden Erlöse und Aufwendungen aus Vereinfachungsgründen selbst verbucht und uns dann als Fremdbuchhaltung zur Verfügung stellt.
Die Kosten für die Erstellung der Buchhaltung sind in den Aufwendungen, die der Dienstleister für uns verbucht hat, enthalten.

Im Pressevertrieb ist diese Handhabung angeblich üblich.

Dennoch muss ich irgendwann u.U. einem Betriebsprüfer nachweisen, dass ich mich von der Ordnungsmäßigkeit dieser Fremdbuchhaltung überzeugt habe. Und hier frage ich mich, wie ich da am besten vorgehen kann, ohne zuviel Staub aufzuwirbeln und dennoch das zu bekommen, was ich benötige.
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