Für mich beim Großhändler einkaufen?

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Für mich beim Großhändler einkaufen?
Ich hätte da mal ein ganz besonderes Thema und zwar habe ich einen Onlineshop für Bekleidung nun hat mein Großhändler immer so super schnäppchen das ich da auch gerne für mich privat Artikel beziehen möchte, natürlich geht das nur über die Firma, nun die Frage darf man das überhaupt, und wenn ja wie verbuche ich sowas und was muß ich noch alles beachten?
Ich hoffe das ihr mir da weiter helfen könnt.
Guten Morgen,

klar geht das. Mehrere Möglichkeiten, du kannst als Onlineshop einkaufen und verkaufst die selbst die Dinge, die du für dich privat möchtes, oder dui entnimmst es deiner Firma als Privatentnahme.

Dazu müsstes du uns dann aber bitte noch mitteilen ob du EÜR machst oder bilanzierst.

LG
Momo
Bin Kleingewerbe also EÜR, angenommen ich kaufe es selber bei mir im Shop darf ich das dann auch zu dem Preis kaufen wie ich es vom Grosshändler bekommen habe?
Gibt es noch was zu beachten wenn ich es als Privatentnahme mache?
Hallo,

bei Privatentnahme musst du auf die Umsatzsteuer achten.

Gruß Reaper
Das würde was bedeuten?



Verstehe ich das richtig:
Ich kaufe Artikel im Großhandel für 50€ inkl. USt. diese sind für mich Privat gedacht und erhalte dazu ja eine Rechnung (inkl. USt.)
Nun buche ich das ganze als Wareneingang.
Um es mir nun privat aber raus zu nehmen buche ich die 50€ als Privatentnahme da ich noch Kleingewerbe bin und keine USt. abführen muß.

Wenn ich irgendwann kein Kleingewerbe mehr bin müsste ich ja die 19% USt abführen. Das würde bedeuten das ich einen Einkaufswert von ungefähr 42€ hätte, müsste dann aber bei der Privatentnahme 50€ angeben.

Wenn ich jetzt eine Sammelbestellung habe wo auch Artikel für mein Shop dabei sind buche ich nur den Betrag als Privatentnahme den ich raus nehme.


Muß man eigentlich noch irgendwas besonderes beachten dabei? Und muß man irgendwie angeben das ich Artikel für mich Privat entnommen habe oder wie geht das?

Hoffe ihr könnt mir noch kurz helfen.
Hallo allerseits,

ich mach' das immer bei Büroartikeln. Dabei trenne ich strikt die Bestellungen zwischen Freiberuf und Privat. Ich kaufe beim Großhändler ein und bezahle vom Privatkonto. So gibt es keine Berührung zur selbständigen Tätigkeit und auch keine Folgeprobleme. Wenn Du nur Einzelstücke und keine Großmengen auf diese Weise einkaufst, wird Dir ein Prüfer auch keine Schwarzeinkäufe und -verkäufe vorwerfen können.

Gruß
Gustav
Hallo maitho,

Gustav´s weg ist natürlich ideal, sollte man aber mal gemischt auf einer Rechnung eingekauft haben, dann kannst Du die Artikel auf der Rechnung markieren und buchst erstmal alles komplett als Wareneingang ein, einschl. der ganzen Vst. Danach buchst Du deine privatentnommenen Arktikel wieder aus und zwar beim SKR 03 in eines der Konten 8920 ff. Gegenkonto wäre hier dann ein Privatkonto. Damit wird auch die zuviel gezogene Vst. korrigiert, denn bei einem Wareneinkauf für private Zwecke gibt es keinen Vst-Abzug.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Muss dieses Thema noch mal kurz aufrollen, und zwar habe ich mir nun gedacht das ich es so machen werde wie Momo als erstes vorgeschlagen hat, und zwar das ich mir selbst eine Rechnung schreibe, muss ich da etwas beachten? Und wäre diese Art auch problemlos?
Also ich würde es so machen das wenn der Artikel im Einkauf sagen wir mal 5,00€ inkl MwSt kostet das ich mir dann einfach eine Rechnung schreibe und beim Artikelpreis auch nur die 5,00€ angebe. Das wäre dann auch so korrekt?

Oder hätte ich irgendwelche Vorteile wenn ich es einfach als Privatentnahme buche?
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