Gutschrift

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[ geschlossen ] Gutschrift
Hallo,
hatte letztes Jahr 08 einem Kunden eine Rechnung ausgestellt für Ware.
Nun schickt er uns die Ware wieder zurück, (warum auch immer) und ich
werde ihm einen Gutschrift ausstellen.
meine Frage
ich hatte letztes Jahr
Forderung an Umsatzerlöse und UST gebucht.
wie buche ich es jetzt in 2009? muss ich da was beachten?
oder kann ich ganz einfach U´msatzerlöse + UST an Forderungen buchen?
glaube nicht oder?
um Antwort wie ich das am besten buchen kann, bin ich immer dankbar
grüße kai1
Hallo,

du musst doch die Konten wieder ausgleichen.
Ich würde buchen:

Erlöse 19 %.....
USt 19 %.........an Bank

Liebe Grüße,
Neele
Hi,

muss da nicht etwas bzgl. des Jahreswechseln beachtet werden??
Beim Jahreswechsel bucht man ja nur auf s. Forderungen aber trotzdem muss ich den Umsatz und die Umsatzsteuer berichtigen oder?
Hallo Kai,

du hast es richtig erkannt. Da du deine Gutschrift 2009 schreibst (Gutschrift ist wie eine Rechnung), musst du 2009 auch Umsatzerlöse + Ust an Forderungen buchen.
Ich gehe davon aus, dass dein Kunde die Rechnung aus 2008 noh nicht bezahlt hat.
Wenn doch, dann hat neele recht, dann musst du gegen die Bank buchen, wenn du den Gutschriftbetrag zahlst und den entsprechenden Kontoauszug vorliegen hast. Wenn du bilanzierst, dann natürlich an Verbindlichkeiten, bis du die Gutschridt bezahltst (Bankauszug).

Wegen dem Jahreswechsel gibt es keine Probleme, da du deine Gutschrift erst im Jahr 2009 gemacht hast und die Gutschrift wie eine Rechnung behandelt wird (nur im negativen Sinne).

Du kannst aber beim Jahresabschluss 2008 die Forderung gegen deinen Kunden als zweifelhafte Forderung einbuchen, dann wäre es HGB-gerecht, da du drohende Verluste in deiner Bilanz ausweisen musst, die dir bis zur Bilanzerstellung bekannt werden (Imparitätsprinzip).

Viele Grüße

Ralf
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