Imparitätsprinzip

Günther Wittwer
Das Imparitätsprinzip folgt dem Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, das vorrangig dem Gläubigerschutz dient, und legt fest, dass mögliche Verluste unternehmerischer Tätigkeiten bereits dann bilanziert werden müssen, wenn eine bloße Annahme über deren Eintreten besteht. Durch frühzeitiges Ausweisen möglicher, zukünftiger Belastungen erhalten die Gläubiger ein differenzierteres Bild der Finanzlage eines Unternehmens und können daraufhin die entsprechenden Entscheidungen treffen. Nach Handelsgestzbuch ergibt sich somit eine 'ungleiche' Behandlung von unrealisierten Gewinnen, die nicht bilanziert werden dürfen (Realisationsprinzip) und unrealisierten Verlusten.

Außer in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB findet sich dieses Prinzip auch in weiteren Regelungen (kodifiziertes Imparitätsprinzip):

Beispiel: Bei einem langfristigen Fremdwährungsdarlehen, dessen Währung steigt. (Währungsumrechnung) 

Info
Kodifiziertes Imparitätsprinzip, vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Es bedarf einer vorsichtigen Bewertung (Vorsichtsprinzip) und alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Hierzu zählen auch Tatsachen, wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag, überwiegend 31.12. und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, z.B.  17.3. des Folgejahres bekannt geworden sind. Der Praktiker nennt dies bei der Aufstellung der Bilanz als eine Wertaufhellung, bzw. den Zeitraum um einen Wertaufhellungszeitraum.

Beispiel: Fertige Waren, die innerhalb der nächsten Zeit veräußert werden sollten, können vermutlich nicht, wie bisher angenommen, zu einem Stückpreis von € 25 verkauft werden, da ein ähnliches, preiswerteres Konkurrenzprodukt an den Markt geht. Man rechnet nunmehr mit einem Verkaufspreis von max. € 17. Die Herstellungskosten betrugen € 20. Vorsichts-, Imparitäts- und Niederstwertprinzip verlangen demnach die Bilanzierung der Waren zum niedersten Wert, also € 17.


Aufgaben

  1. Wie werden Verluste, die noch nicht realisiert sind, sich jedoch bereits am Bilanzstichtag abzeichnen, nach dem Imparitätsprinzip behandelt?

  2. Bei welcher Bewertungsmethode findet das Imparitätsprinzip seine Anwendung?

  3. Am Bilanzstichtag 31.12.2015 betrug die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Schulte GmbH & Co KG aus Bonn 45.400 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
    Am 6. Januar 2016 wurden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug von 3 % Skonto durch Banküberweisung bezahlt.
    Am Bilanzstichtag 31.12.2015 wurde eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Schulte GmbH & Co KG in einer Höhe von 44.038 € in der Kreditorenliste ausgewiesen.
    Die Revisionsabteilung beanstandet diesen Wertansatz von 44.038 € (45.400 € - 3 % Skonto) in der Bilanz.
    Hat sie Recht?

  4. Am 15.1.2015 kaufte die Unternehmensleitung der Schulte GmbH & Co KG 500 Aktien zu je 80 € für eine kurzfristige Geldanlage.
    Dieser Erwerb wurde auf dem eingerichteten Konto Wertpapiere des Umlaufvermögens mit einem Betrag von 40.000 € ausgewiesen.
    Am Bilanzstichtag 31.12.2015 ist der Kurs auf
    • 65 € pro Aktie gefallen
    • 90 € pro Aktie gestiegen.
    Wie sind diese beiden Tatsachen am Bilanzstichtag zu bewerten?

  5. Am 15.2.2016 lag der Schulte GmbH € Co KG von dem langjährigen Kunden Bernd Vohsen GmbH über seine Rechtsabteilung eine Nachricht vor, dass die bisherigen Zahlungsschwierigkeiten zu einer offenen Frage des Forderungsausgleichs führen wird. Die Forderungen sind in 2015 entstanden. Es wird mit einer Insolvenz bei Vohsen GmbH gerechnet. Die offene Forderung beträgt 53.550 € incl. 19 % Umsatzsteuer. Es wird mit einem Zahlungseingang von ca. 20 % gerechnet. Die Bilanz 2015 ist noch nicht erstellt.
    Wie wird dieser Sachverhalt in der Bilanz 2015 bei Schulte GmbH & Co. KG behandelt?

Lösungen

  1. Nach dem Imparitätsprinzip sind Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht realisiert sind, sich jedoch bereits am Bilanzstichtag abzeichnen.

  2. Das Imparitätsprinzip findet seine Anwendung im Anschaffungs-, Niederst-und Höchstwertprinzip.
  3. Die Revisionsabteilung hat mit folgender Begründung Recht:
    Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht, nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden. (Imparitätsgesetz). Der Anspruch des Skontos darf nicht am Bilanzstichtag 31.12.2015 ausgewiesen werden, da es sonst zum Ausweis eines noch nicht realisierten Gewinns kommt. Der richtige Wertansatz bleibt bei 45.400 €.

    • Wertansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens bei einem Kurs von 65 € pro Aktie in der Bilanz am Bilanzstichtag (31.12.)
      Der Kurs ist pro Aktie auf 65 € gefallen. Aus diesem Grund gilt die Anwendung des kodifiziertes Niederstwertprinzips.
      Am Bilanzstichtag (31.12.) ist in der Bilanz 2015 das gesamte Aktienpaket mit einem Wert von 32.500 € (500 Stück x 65 €) auszuweisen.
      Dieser Betrag ist auch in der Bilanz unter dem Konto Wertpapiere des Umlaufvermögens zu aktivierten, auch wenn der Verlust durch den Nichtverkauf der Wertpapiere noch nicht eingetreten ist.
      Der Praktiker spricht von einer Anwendung einer Verlustantizipation.
    • Wertansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens bei einem Kurs von 90 € pro Aktien am Bilanzstichtag (31.12.)
      Die Anwendung einer Anpassung entfällt. Die Gewinne dürfen erst berücksichtigt werden, wenn eine Realisierung (Verkauf der Wertpapiere) stattgefunden hat. Aus diesem Grund müssen die Wertpapiere des Umlaufvermögens nach dem Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) in der Bilanz mit einem Gesamtwert von 40.000 € (500 Aktien x 80 pro Aktie) ausgewiesen werden.
      In dieser Situation zeigt sich sehr deutlich, dass die Gewinne und Verluste ungleich –imparitätisch – behandelt werden.
      Es gilt noch immer der Grundsatz: Der Kaufmann darf sich nicht reicher rechnen als er ist – oder der Kaufmann rechnet sich im Rahmen des Vorsichtsprinzip eher arm als reich.

  4. Nach diesen Unterlagen gilt bei der Bilanzerstellung der Schulte GmbH & Co KG die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips.
    Nach Vorlage der überlassenen Unterlagen des Kunden wird durch die Anwendung einer Einzelwertberichtigung - ohne Umsatzsteuerkorrektur - der realistische Betrag der bisherigen Forderungen, mittlerweile zweifelhaften angepasst.

    Berechnung:
    Bruttobetrag der Forderungen – Umsatzsteuer – mal realistische Betrag der Einzelwertberichtigung in % in Daten ein Ablauf:

    Bruttobetrag der Forderungen 53.500 €
    – 19 % Umsatzsteuer 8.550 €
    = Nettobetrag der Forderungen 45.000 €
       
    × 80 % EWB (einzelwertberichtigung) = 36.000 €

    Es wird damit gerechnet, dass mindestens 80 % der bisherigen einwandfreien Forderungen vom Kunden nicht mehr bezahlt werden. Eine Umsatzsteuerberichtigung entfällt beim Jahresabschluss, weil die jetzt zweifelhafte Forderung noch nicht uneinbringlich ist. Erst dann darf eine Umsatzsteuerberichtigung über den wirklichen Forderungsausfall in der Buchhaltung erfasst werden.

Zurück zum ABC der Bilanzierung >>

 




letzte Änderung Günther Wittwer am 14.07.2024

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

26.06.2012 14:56:37 - TK

•§ 253 Abs. 3 (anstatt 2) HGB: außerplanmäßige Abschreibungen bei Gegenständen des Anlagevermögens

•§ 253 Abs. 4 (anstatt 3) HGB: strenges Niederstwertprinzip für Gegenstände des Umlaufvermögens
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

(Junior) Projektmanager / Prozessmanager im Rechnungswesen (w/m/d)
Nutze deine Chance: Verstärke unser derzeit zweiköpfiges Team als Prozess- und Projektmanager (w/m/d) im Rechnungswesen. Eure gemeinsame Mission: Die abteilungsübergreifende Optimierung unserer Prozesslandschaft. Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Finanzen
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter 80-100% (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und Mandant... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmenscontrolling
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Buchhalter/in (m/w/d)
Zukunftsorientiert, praxisnah, forschungsstark: Im Herzen der Hauptstadt bietet die BHT das größte ingenieurwissenschaftliche Studienangebot in der Region. Unter dem Motto „Studiere Zukunft“ bilden wir in über 70 technischen, natur-, lebens- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mehr al... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>