Imparitätsprinzip

Günther Wittwer
Das Imparitätsprinzip folgt dem Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, das vorrangig dem Gläubigerschutz dient, und legt fest, dass mögliche Verluste unternehmerischer Tätigkeiten bereits dann bilanziert werden müssen, wenn eine bloße Annahme über deren Eintreten besteht. Durch frühzeitiges Ausweisen möglicher, zukünftiger Belastungen erhalten die Gläubiger ein differenzierteres Bild der Finanzlage eines Unternehmens und können daraufhin die entsprechenden Entscheidungen treffen. Nach Handelsgestzbuch ergibt sich somit eine 'ungleiche' Behandlung von unrealisierten Gewinnen, die nicht bilanziert werden dürfen (Realisationsprinzip) und unrealisierten Verlusten.

Außer in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB findet sich dieses Prinzip auch in weiteren Regelungen (kodifiziertes Imparitätsprinzip):

Beispiel: Bei einem langfristigen Fremdwährungsdarlehen, dessen Währung steigt. (Währungsumrechnung) 

Info
Kodifiziertes Imparitätsprinzip, vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Es bedarf einer vorsichtigen Bewertung (Vorsichtsprinzip) und alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Hierzu zählen auch Tatsachen, wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag, überwiegend 31.12. und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, z.B.  17.3. des Folgejahres bekannt geworden sind. Der Praktiker nennt dies bei der Aufstellung der Bilanz als eine Wertaufhellung, bzw. den Zeitraum um einen Wertaufhellungszeitraum.

Beispiel: Fertige Waren, die innerhalb der nächsten Zeit veräußert werden sollten, können vermutlich nicht, wie bisher angenommen, zu einem Stückpreis von € 25 verkauft werden, da ein ähnliches, preiswerteres Konkurrenzprodukt an den Markt geht. Man rechnet nunmehr mit einem Verkaufspreis von max. € 17. Die Herstellungskosten betrugen € 20. Vorsichts-, Imparitäts- und Niederstwertprinzip verlangen demnach die Bilanzierung der Waren zum niedersten Wert, also € 17.


Aufgaben

  1. Wie werden Verluste, die noch nicht realisiert sind, sich jedoch bereits am Bilanzstichtag abzeichnen, nach dem Imparitätsprinzip behandelt?

  2. Bei welcher Bewertungsmethode findet das Imparitätsprinzip seine Anwendung?

  3. Am Bilanzstichtag 31.12.2015 betrug die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Schulte GmbH & Co KG aus Bonn 45.400 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
    Am 6. Januar 2016 wurden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug von 3 % Skonto durch Banküberweisung bezahlt.
    Am Bilanzstichtag 31.12.2015 wurde eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Schulte GmbH & Co KG in einer Höhe von 44.038 € in der Kreditorenliste ausgewiesen.
    Die Revisionsabteilung beanstandet diesen Wertansatz von 44.038 € (45.400 € - 3 % Skonto) in der Bilanz.
    Hat sie Recht?

  4. Am 15.1.2015 kaufte die Unternehmensleitung der Schulte GmbH & Co KG 500 Aktien zu je 80 € für eine kurzfristige Geldanlage.
    Dieser Erwerb wurde auf dem eingerichteten Konto Wertpapiere des Umlaufvermögens mit einem Betrag von 40.000 € ausgewiesen.
    Am Bilanzstichtag 31.12.2015 ist der Kurs auf
    • 65 € pro Aktie gefallen
    • 90 € pro Aktie gestiegen.
    Wie sind diese beiden Tatsachen am Bilanzstichtag zu bewerten?

  5. Am 15.2.2016 lag der Schulte GmbH € Co KG von dem langjährigen Kunden Bernd Vohsen GmbH über seine Rechtsabteilung eine Nachricht vor, dass die bisherigen Zahlungsschwierigkeiten zu einer offenen Frage des Forderungsausgleichs führen wird. Die Forderungen sind in 2015 entstanden. Es wird mit einer Insolvenz bei Vohsen GmbH gerechnet. Die offene Forderung beträgt 53.550 € incl. 19 % Umsatzsteuer. Es wird mit einem Zahlungseingang von ca. 20 % gerechnet. Die Bilanz 2015 ist noch nicht erstellt.
    Wie wird dieser Sachverhalt in der Bilanz 2015 bei Schulte GmbH & Co. KG behandelt?

Lösungen

  1. Nach dem Imparitätsprinzip sind Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht realisiert sind, sich jedoch bereits am Bilanzstichtag abzeichnen.

  2. Das Imparitätsprinzip findet seine Anwendung im Anschaffungs-, Niederst-und Höchstwertprinzip.
  3. Die Revisionsabteilung hat mit folgender Begründung Recht:
    Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht, nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden. (Imparitätsgesetz). Der Anspruch des Skontos darf nicht am Bilanzstichtag 31.12.2015 ausgewiesen werden, da es sonst zum Ausweis eines noch nicht realisierten Gewinns kommt. Der richtige Wertansatz bleibt bei 45.400 €.

    • Wertansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens bei einem Kurs von 65 € pro Aktie in der Bilanz am Bilanzstichtag (31.12.)
      Der Kurs ist pro Aktie auf 65 € gefallen. Aus diesem Grund gilt die Anwendung des kodifiziertes Niederstwertprinzips.
      Am Bilanzstichtag (31.12.) ist in der Bilanz 2015 das gesamte Aktienpaket mit einem Wert von 32.500 € (500 Stück x 65 €) auszuweisen.
      Dieser Betrag ist auch in der Bilanz unter dem Konto Wertpapiere des Umlaufvermögens zu aktivierten, auch wenn der Verlust durch den Nichtverkauf der Wertpapiere noch nicht eingetreten ist.
      Der Praktiker spricht von einer Anwendung einer Verlustantizipation.
    • Wertansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens bei einem Kurs von 90 € pro Aktien am Bilanzstichtag (31.12.)
      Die Anwendung einer Anpassung entfällt. Die Gewinne dürfen erst berücksichtigt werden, wenn eine Realisierung (Verkauf der Wertpapiere) stattgefunden hat. Aus diesem Grund müssen die Wertpapiere des Umlaufvermögens nach dem Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) in der Bilanz mit einem Gesamtwert von 40.000 € (500 Aktien x 80 pro Aktie) ausgewiesen werden.
      In dieser Situation zeigt sich sehr deutlich, dass die Gewinne und Verluste ungleich –imparitätisch – behandelt werden.
      Es gilt noch immer der Grundsatz: Der Kaufmann darf sich nicht reicher rechnen als er ist – oder der Kaufmann rechnet sich im Rahmen des Vorsichtsprinzip eher arm als reich.

  4. Nach diesen Unterlagen gilt bei der Bilanzerstellung der Schulte GmbH & Co KG die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips.
    Nach Vorlage der überlassenen Unterlagen des Kunden wird durch die Anwendung einer Einzelwertberichtigung - ohne Umsatzsteuerkorrektur - der realistische Betrag der bisherigen Forderungen, mittlerweile zweifelhaften angepasst.

    Berechnung:
    Bruttobetrag der Forderungen – Umsatzsteuer – mal realistische Betrag der Einzelwertberichtigung in % in Daten ein Ablauf:

    Bruttobetrag der Forderungen 53.500 €
    – 19 % Umsatzsteuer 8.550 €
    = Nettobetrag der Forderungen 45.000 €
       
    × 80 % EWB (einzelwertberichtigung) = 36.000 €

    Es wird damit gerechnet, dass mindestens 80 % der bisherigen einwandfreien Forderungen vom Kunden nicht mehr bezahlt werden. Eine Umsatzsteuerberichtigung entfällt beim Jahresabschluss, weil die jetzt zweifelhafte Forderung noch nicht uneinbringlich ist. Erst dann darf eine Umsatzsteuerberichtigung über den wirklichen Forderungsausfall in der Buchhaltung erfasst werden.

Zurück zum ABC der Bilanzierung >>

 




letzte Änderung Günther Wittwer am 14.07.2024

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

26.06.2012 14:56:37 - TK

•§ 253 Abs. 3 (anstatt 2) HGB: außerplanmäßige Abschreibungen bei Gegenständen des Anlagevermögens

•§ 253 Abs. 4 (anstatt 3) HGB: strenges Niederstwertprinzip für Gegenstände des Umlaufvermögens
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Referent (m/w/d) Besteuerung und Governance
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Haushalts-Finanzbuchhaltung (Rechnungsbearbeitung)
Wir sind das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Wir sorgen dafür, dass Ihr Navi immer den richtigen Weg findet und versorgen Deutschland mit Geodaten. Unsere Produkte sind die Problemlöser für Umwelt, Klima, Sicherheit und Infrastruktur und unterstützen u. a. das Technische Hi... Mehr Infos >>

Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d)
ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500 Mitarbeitern an mehreren Standorten am Beginn seiner Mission steht: Der Aufbau des führenden Net... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Bereichsleiter Rechnungswesen und Controlling (m/w/d)
Die DLG e.V. versteht sich als Impulsgeber für den Fortschritt in der Land- und Ernährungswirtschaft. Sie unterstützt Persönlichkeiten, Organisationen und Unternehmen aus Landwirtschaft, Ernährungshandwerk und Industrie, Wissenschaft und Verwaltung, um Innovationen zielgerichtet umzusetzen. Dazu ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter:in (m/w/d)
Als eine der größten und renommiertesten deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des gewerb­lichen Rechts­schutzes steht Maiwald für höchste Professio­nali­tät und Quali­tät. In den branchenrelevanten Rankings werden wir regelmäßig als eine der Top Kanzleien aus­gezeichnet. Die Grundpfeiler dieses Erf... Mehr Infos >>

(Senior) Projektcontroller:in (m/w/d)
Wir sind das führende Netzwerk von Stadt­werken in Europa. Wir stehen für Unab­hängig­keit und neue Wege. Im Wett­bewerb bieten wir unseren Partnern Kompetenz in Erzeugung, Handel und Vertrieb. Wir bündeln Akti­vi­täten und gestalten Energie­märkte. So unter­stützen wir Stadt­werke darin, eigen­s... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Dienstreise_pm_gstockstudio_B53753135_400x300.jpg

XTravel – Reisekostenabrechnung

Mit XTravel rechnen Sie Ihre Reisekosten schnell und kostengünstig ab. XTravel enthält zahlreiche Plausibilitätsprüfungen, alle gesetzlichen Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen (In- und Ausland) und ist konfigurierbar, so dass Sie unternehmensspezifische Merkmale einrichten können. Mehr Infos >>

Excel your Budget - Planung und Controlling

Planung und Controlling leichtgemacht: Excel your Budget ist speziell konzipiert für kleine bis mittelständische Unternehmen und Selbstständige. Excel your Budget ist eine schlanke, leicht verständliche Lösung zum Planen, Budgetieren und Analysieren der Geschäftsentwicklung. Mehr Infos >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>