Imparitätsprinzip

Günther Wittwer
Das Imparitätsprinzip folgt dem Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, das vorrangig dem Gläubigerschutz dient, und legt fest, dass mögliche Verluste unternehmerischer Tätigkeiten bereits dann bilanziert werden müssen, wenn eine bloße Annahme über deren Eintreten besteht. Durch frühzeitiges Ausweisen möglicher, zukünftiger Belastungen erhalten die Gläubiger ein differenzierteres Bild der Finanzlage eines Unternehmens und können daraufhin die entsprechenden Entscheidungen treffen. Nach Handelsgestzbuch ergibt sich somit eine 'ungleiche' Behandlung von unrealisierten Gewinnen, die nicht bilanziert werden dürfen (Realisationsprinzip) und unrealisierten Verlusten.

Außer in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB findet sich dieses Prinzip auch in weiteren Regelungen (kodifiziertes Imparitätsprinzip):

Beispiel: Bei einem langfristigen Fremdwährungsdarlehen, dessen Währung steigt. (Währungsumrechnung) 

Info
Kodifiziertes Imparitätsprinzip, vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Es bedarf einer vorsichtigen Bewertung (Vorsichtsprinzip) und alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Hierzu zählen auch Tatsachen, wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag, überwiegend 31.12. und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, z.B.  17.3. des Folgejahres bekannt geworden sind. Der Praktiker nennt dies bei der Aufstellung der Bilanz als eine Wertaufhellung, bzw. den Zeitraum um einen Wertaufhellungszeitraum.

Beispiel: Fertige Waren, die innerhalb der nächsten Zeit veräußert werden sollten, können vermutlich nicht, wie bisher angenommen, zu einem Stückpreis von € 25 verkauft werden, da ein ähnliches, preiswerteres Konkurrenzprodukt an den Markt geht. Man rechnet nunmehr mit einem Verkaufspreis von max. € 17. Die Herstellungskosten betrugen € 20. Vorsichts-, Imparitäts- und Niederstwertprinzip verlangen demnach die Bilanzierung der Waren zum niedersten Wert, also € 17.


Aufgaben

  1. Wie werden Verluste, die noch nicht realisiert sind, sich jedoch bereits am Bilanzstichtag abzeichnen, nach dem Imparitätsprinzip behandelt?

  2. Bei welcher Bewertungsmethode findet das Imparitätsprinzip seine Anwendung?

  3. Am Bilanzstichtag 31.12.2015 betrug die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Schulte GmbH & Co KG aus Bonn 45.400 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
    Am 6. Januar 2016 wurden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug von 3 % Skonto durch Banküberweisung bezahlt.
    Am Bilanzstichtag 31.12.2015 wurde eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Schulte GmbH & Co KG in einer Höhe von 44.038 € in der Kreditorenliste ausgewiesen.
    Die Revisionsabteilung beanstandet diesen Wertansatz von 44.038 € (45.400 € - 3 % Skonto) in der Bilanz.
    Hat sie Recht?

  4. Am 15.1.2015 kaufte die Unternehmensleitung der Schulte GmbH & Co KG 500 Aktien zu je 80 € für eine kurzfristige Geldanlage.
    Dieser Erwerb wurde auf dem eingerichteten Konto Wertpapiere des Umlaufvermögens mit einem Betrag von 40.000 € ausgewiesen.
    Am Bilanzstichtag 31.12.2015 ist der Kurs auf
    • 65 € pro Aktie gefallen
    • 90 € pro Aktie gestiegen.
    Wie sind diese beiden Tatsachen am Bilanzstichtag zu bewerten?

  5. Am 15.2.2016 lag der Schulte GmbH € Co KG von dem langjährigen Kunden Bernd Vohsen GmbH über seine Rechtsabteilung eine Nachricht vor, dass die bisherigen Zahlungsschwierigkeiten zu einer offenen Frage des Forderungsausgleichs führen wird. Die Forderungen sind in 2015 entstanden. Es wird mit einer Insolvenz bei Vohsen GmbH gerechnet. Die offene Forderung beträgt 53.550 € incl. 19 % Umsatzsteuer. Es wird mit einem Zahlungseingang von ca. 20 % gerechnet. Die Bilanz 2015 ist noch nicht erstellt.
    Wie wird dieser Sachverhalt in der Bilanz 2015 bei Schulte GmbH & Co. KG behandelt?

Lösungen

  1. Nach dem Imparitätsprinzip sind Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht realisiert sind, sich jedoch bereits am Bilanzstichtag abzeichnen.

  2. Das Imparitätsprinzip findet seine Anwendung im Anschaffungs-, Niederst-und Höchstwertprinzip.
  3. Die Revisionsabteilung hat mit folgender Begründung Recht:
    Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht, nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden. (Imparitätsgesetz). Der Anspruch des Skontos darf nicht am Bilanzstichtag 31.12.2015 ausgewiesen werden, da es sonst zum Ausweis eines noch nicht realisierten Gewinns kommt. Der richtige Wertansatz bleibt bei 45.400 €.

    • Wertansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens bei einem Kurs von 65 € pro Aktie in der Bilanz am Bilanzstichtag (31.12.)
      Der Kurs ist pro Aktie auf 65 € gefallen. Aus diesem Grund gilt die Anwendung des kodifiziertes Niederstwertprinzips.
      Am Bilanzstichtag (31.12.) ist in der Bilanz 2015 das gesamte Aktienpaket mit einem Wert von 32.500 € (500 Stück x 65 €) auszuweisen.
      Dieser Betrag ist auch in der Bilanz unter dem Konto Wertpapiere des Umlaufvermögens zu aktivierten, auch wenn der Verlust durch den Nichtverkauf der Wertpapiere noch nicht eingetreten ist.
      Der Praktiker spricht von einer Anwendung einer Verlustantizipation.
    • Wertansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens bei einem Kurs von 90 € pro Aktien am Bilanzstichtag (31.12.)
      Die Anwendung einer Anpassung entfällt. Die Gewinne dürfen erst berücksichtigt werden, wenn eine Realisierung (Verkauf der Wertpapiere) stattgefunden hat. Aus diesem Grund müssen die Wertpapiere des Umlaufvermögens nach dem Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) in der Bilanz mit einem Gesamtwert von 40.000 € (500 Aktien x 80 pro Aktie) ausgewiesen werden.
      In dieser Situation zeigt sich sehr deutlich, dass die Gewinne und Verluste ungleich –imparitätisch – behandelt werden.
      Es gilt noch immer der Grundsatz: Der Kaufmann darf sich nicht reicher rechnen als er ist – oder der Kaufmann rechnet sich im Rahmen des Vorsichtsprinzip eher arm als reich.

  4. Nach diesen Unterlagen gilt bei der Bilanzerstellung der Schulte GmbH & Co KG die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips.
    Nach Vorlage der überlassenen Unterlagen des Kunden wird durch die Anwendung einer Einzelwertberichtigung - ohne Umsatzsteuerkorrektur - der realistische Betrag der bisherigen Forderungen, mittlerweile zweifelhaften angepasst.

    Berechnung:
    Bruttobetrag der Forderungen – Umsatzsteuer – mal realistische Betrag der Einzelwertberichtigung in % in Daten ein Ablauf:

    Bruttobetrag der Forderungen 53.500 €
    – 19 % Umsatzsteuer 8.550 €
    = Nettobetrag der Forderungen 45.000 €
       
    × 80 % EWB (einzelwertberichtigung) = 36.000 €

    Es wird damit gerechnet, dass mindestens 80 % der bisherigen einwandfreien Forderungen vom Kunden nicht mehr bezahlt werden. Eine Umsatzsteuerberichtigung entfällt beim Jahresabschluss, weil die jetzt zweifelhafte Forderung noch nicht uneinbringlich ist. Erst dann darf eine Umsatzsteuerberichtigung über den wirklichen Forderungsausfall in der Buchhaltung erfasst werden.

Zurück zum ABC der Bilanzierung >>

 




letzte Änderung Günther Wittwer am 14.07.2024

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

26.06.2012 14:56:37 - TK

•§ 253 Abs. 3 (anstatt 2) HGB: außerplanmäßige Abschreibungen bei Gegenständen des Anlagevermögens

•§ 253 Abs. 4 (anstatt 3) HGB: strenges Niederstwertprinzip für Gegenstände des Umlaufvermögens
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>

Business Controller (m/w/d)
Mit konzernweit mehr als 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielte die ALTANA Gruppe in 2024 einen Umsatz von über 3 Milliarden Euro. BYK, als Teil der ALTANA Gruppe, ist ein weltweit führender Anbieter von Spezialchemie. Unsere innovativen und nachhaltigen Additive verbessern unter andere... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Zur ExtraHolding GmbH gehören unter anderen die ExtraEnergie GmbH, ein unabhängiger Anbieter von Ökostrom und klimaneutralem Gas, und die eg factory GmbH, die das gesamte operative Geschäft für die ExtraEnergie GmbH betreibt. Für unseren Standort in Monheim am Rhein suchen wir einen: Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) für Bundeshaushalt und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Konzernbuchhalter:in (m/w/d)
Als Shared Services Gesellschaft bündeln wir bei GEwerk.business unsere Expertise in HR, Finanzen, Recht, IT, Projektmanagement und Marketing, um unsere Niederlassungen operativ zu stärken und Bauprojekte effektiv voranzutreiben. Wir schaffen die Strukturen, die reibungslose Abläufe, maximale Tra... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt im... Mehr Infos >>

Corporate Finance und Investments Lead (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>