Inventur - Vier-Augen-Prinzip

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Inventur - Vier-Augen-Prinzip
Hallo Zusammen,

ich habe schon auf vielen Seiten gelesen, dass bei der Inventur immer ein Zähler und ein Schreiber eingesetzt wird, oder auch Vier-Augen-Prinzip genannt. Auch in Diesem Forum (http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Ablauf-der-Inventur.html) unter dem 3. Punkt Personalplan wird es so genannt.

Ist das Vier-Augen-Prinzip bei der Inventur verpflichtend anzuwenden? Auch gesetzlich? Wo kann ich das nachlesen?

Es gibt ja auch Scannertechniken die bei der Inventur eingesetzt werden. Muss dann auch da ein Vier-Augen-Prinzip angewandt werden? Oder reicht in solchen Fällen auch ein Zwei-Augen-Prinzip aus? Oder wie läuft eine Inventur mit Scanner ab?

Ich hoffe mir kann da mal jemand weiter helfen.
Danke schon mal!  :)
Bearbeitet: Makulu - 11.04.2013 08:24:06
Kann mir niemand weiterhelfen?
Die Anforderungen an eine Inventur ergeben sich aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Inventur (GoI), ujnd die sind:
Grundsatz der Vollständigkeit
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
Grundsatz der Einzelerfassung und Einzelbewertung
Grundsatz der Nachprüfbarkeit
Grundsatz der Klarheit
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Wie nachgewiesen wird, dass die Grundsätze auch erfüllt wurden, ist vom Gesetzgeber nicht festgelegt. In Zeiten ohne mobile Computer wurde zum Nachweis der Erfüllung des Grundsatzes der Richtigkeit und Willkürfreiheit das Vier-Augen-Prinzip (Ansager und Schreiber) verwendet. Und natürlich durfte zur Aufschreibung kein Bleistift verwendet werden. Jedes Blatt wurde von beiden Beteiligten unterzeichnet.

Davon kann man heute abweichen: Software zur Inventur mit Anmeldung des Users (passwortgesichert), Scan der Artikelnummer (oder der Inventarnummer), Erfassung der Menge (bei Inventur des Umlaufvermögens), Ausschluss von nachträglichen manuellen Änderungen, Speicherung der Inventurdaten ohne Manipulationsmöglichkeit - und schon ist der Nachweis erbracht  :-)
Wer ganz sicher gehen will: das Konzept der scannerbasierten Inventur dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer vorab zur Prüfung zur Verfügung stellen. Gibt er frei, ist alles klar.
Sehe ich auch so  8)
Ah.. ok.. dann ist es ja doch einfach zu verstehen!
Hatte mir schon sorgen gemacht, dass es zu kompliziert wird.  :D

Danke!  :klatschen:
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