Neu und 2 Fragen. Rechnung für Werbeartikel und Eigenbedarf

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Neu und 2 Fragen. Rechnung für Werbeartikel und Eigenbedarf
Guten Morgen. :wink1:
Schön das es ein solches Forum gibt.
Ich bin recht Neu und noch unsicher in einigen Bereichen.
Ich bin eine Einzelperson mit Kleinunternehmerregelung Gemäß §19 wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen!!!

1. Ich habe Shirts herstellen lassen zum Weiterverkauf . Ich möchte gerne  Shirts aus der Rechnung als Eigenbedarf verbuchen.
   Ist es Richtig, dass ich mir eine eigene Rechnung schreibe (Eigenbedarf) incl. Mehrwertsteuer ?
   z.B kostet ein ein Shirt 16,72 Netto . Ich habe mir nun eine Rechnung über 19,90 Brutto als Eigenbedarf geschrieben. Hoffe das ist so Korrekt.

2. Ich würde gerne weitere Leute für meine Sachen begeistern und z.B ein Shirt als Muster verschenken.        
   Schreibe ich eine 0€  Rechnung für den Kunden? Oder wie setze ich das um ? Oder schreibe ich mir eine Eigenbedarf Rechnung um die Sachen als Werbematerial
   zu verschenken?

Ich weiss leider nicht wie ich das umsetzen kann und wäre dankbar für Tips

Danke im voraus und Grüße
Sven
Hallo, Pontiac 1960,

1. Du bist ein  Kleinunternehmer.  So was wie "incl. Mehrwertsteuer" gibt es für dich nicht.
2. Du und dein Unternehmen bilden eine Einheit. Du kannst dir selber keine Rechnungen schreiben. Es ist eine Privatentnahme.
3. Shirt als Muster ist ein Werbeaufwand. Den Aufwand hast du schon in der Buchhaltung drinn, als du den T-Shirt hergestellt hast. Deshalb buchst du auch nicht. Oder du kannst umbuchen: Werbeaufwand an Materialaufwand.
Hallo Macaslaut
Danke für deine Antwort.

Ah OK und Danke schonmal

Zitat
Macaslaut schreibt:
1. Du bist ein  Kleinunternehmer.  So was wie "incl. Mehrwertsteuer" gibt es für dich nicht.
Das weiß ich , wollte damit nur sagen, falls ich mir selber eine Rechnung schreibe müsste diese halt mit den integrierten Steuern sein.., aber wie Du ja schreibst , kann man sich selbst ja keine Rechnung schreiben!

Zitat
Macaslaut schreibt:
2. Du und dein Unternehmen bilden eine Einheit. Du kannst dir selber keine Rechnungen schreiben. Es ist eine Privatentnahme.

Ich dachte ich müsste für die Steuer meine Stückzahlen rechtfertigen.
z.B ich habe 100 Shirts fertigen lassen und darüber natürlich eine Rechnung.10 Shirts davon möchte ich selber behalten und 10 Stück zum Werbezweck verschenken.Die anderen 80 Shirts werden verkauft....
Für die 80 verkauften werden natürlich normale  Rechnungen geschrieben natürlich nach §19 Ohne Umsatzsteuer...
Aber was mache ich mit den anderen 20 Shirts
Schreibe ich dann für die 10 Werbeshirts und die 10 für meinen Eigenbedarf ein NULL Rechnung oder Privarentnahme Rechnung um sie aus dem Bestand zu bekommen???
Mir ist schon klar das ich mir selbst kein Geld zahle, da ich ja eins mit der Firma bin.
Dachte bloß das ich es für  die Steuern so machen müsste.
Sorry das ich es noch nicht ganz verstanden habe.
Habe nur etwas Bedenken wenn ich nichts habe, das bei einer Prüfung oder dergleichen der verbleib der 20 Shirts hinterfragt wird.
Und darf ich einfach so meine Shirts als Werbung verschenken?

Danke nochmals.
Grüße
Bearbeitet: Pontiac1960 - 06.02.2018 10:01:34
Wie gesagt, die Werbeshorts sind die Werbeaufwendungen. Du musst aber schon eine ganz normale  Rechnung  mit den Kundendaten mit  "0" Betrag ausstellen.  Auf der Rechnung schreibst du z.B.: "Muster T-Shorts" oder "Werbe-T-Shorts"  und "0" Betrag.

[CODE]Und darf ich einfach so meine Shirts als Werbung verschenken?[/CODE]

Wer kann dir das verbieten?
Ok Super Vielen Dank.

Dann weiß ich schonmal Bescheid.  Und für mein Eigenbedarf schreibe ich gar nichts oder auch eine 0 Rechnung?
Grüße
Bestimmt keine Rechnung. In der Regel wird bei den Produktionsunternehmen die Lagerbuchhaltung geführt, in der jeder Zugang und Abgang von Waren erfasst wird. Die Entnahme von T-Shirts muss du auch irgendwie( durch Entnahmeschein)  belegen. Die Entnahme im Gegensatz zu den Muster-T-Shirts  wird als Ertrag gebucht.
als Klieiunternehmer kann man das auch vereinfachen: buchen Sie nur 90 T-Shirt in die betrieblichen Kosten und machen einen Vermerk,k dass die anderen Privat seien - Versandkostenanteil gehört natürlich auch anteilig dazu!
E.
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