Rechnungsempfänger/Leistungsempfänger

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rechnungsempfänger/Leistungsempfänger
Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Thema Leistungsempfänger auf Rechnungen.

Auf unseren Rechnungen gibt es zwei Anschriftsfelder: den rechnungsempfänger (z. B. die Zentrale in Berlin) und den Leistungsempfänger (z. B. die Außenstelle in Brandenburg)

Wenn die Zentrale in Berlin für ihre Außenstelle in Brandenburg bestellt, steht die Zentrale auf der Rechnung in dem Feld Rechnungsanschrift.
Die Ware geht an die Außenstelle Brandenburg und die Adresse steht in dem Feld Leistungsempfänger.

Ein Kunde ist der Meinung, dass der Leistungsempfänger die Zentrale ist und deshalb der Name der Zentrale in Berlin in dem Feld Leistungsempfänger stehen muss.


Ist das so richtig?

ich freue mich über viele Antworten.

und Danke im Voraus
Warum habt ihr zwei Anschriftenfelder?

Leistungsempfänger  = Rechnungsempfänger. Kann immer nur einer sein.

Ihr seid der Leistende, der, an den die Rechnung gestellt wird, ist der Leistungsempfänger.

Siehe § 14 (4) UStG

Der Ort, an den die Ware geliefert wird, ist irrelevant. Der Rechnungs-/Leistungsempfänger ist der Besteller, der die Rechnung bezahlt.
Bearbeitet: ReWe1993 - 29.06.2017 09:04:08
Hallo,

ich stimme mit Rewe1993 nicht ganz überein.
Man muss schauen, was im Vertrag zwischen den beiden Parteien ausgehandelt wurde bzw WER hat den Vertrag unterschrieben?
Wenn ihr einen Vertrag habt mit einer Niederlassung und dorthin liefert, aber die Rechnung an die Zentrale schicken sollt:
Ist klar Leistungsempfänger und auch der Vertragspartner ist die Niederlassung.
Ein Unternehmen kann ja auch alle Rechnungen einscannen lassen und du musst die Rechnung an einen Dienstleister schicken der im Jahr die 100.000 Rechnungen alle einscannt.
Oder nur in der Zentrale ist die Buchhaltung und deshalb  müssen alle Rechnungen dorthin geschickt werden.

Bei Dienstleistungen gilt folgendes
Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt,
von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend.


Also kann bei einer sonstigen Leistung auch eine Filiale / Niederlassung der Leistungsempfänger sein.

Also ist somit aus meiner Sicht wichtig --> wer ist der Leistungsempfänger, eher zweitrangig ist wohin du die Rechnung versendest.

Man sieht auch schon in §14 UStG wie muss eine Rechnung aufgebaut sein, das immer das Wort Leistungsempfänger aufgeführt wird und nicht "Rechnungsempfänger"

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 1.
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.
das Ausstellungsdatum,
4.
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5.
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7.
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8.
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
9.
in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
10.
in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Ihr habt mir sehr geholfen.

Wir werden unsere Rechnugen umgestalten. Das Feld Leistungsempfänger werden wir umbenennen in: Lieferadresse.

Noch einmal vielen Dank
Nur noch zur Anmerkung:

Der Begriff "Leistung" steht im Umsatzsteuerrecht als Überbegriff für Lieferung und sonstige Leistungen.
Somit ist Leistungsempfänger nicht falsch, nur natürlich bei Lieferungen ist Lieferadresse noch präziser.

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Es gibt nur ein Unternehmen und damit nur einen Unternehmer (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Dieses Gesamtunternehmen wird also nicht künstlich in einzelne Filialen, Niederlassungen, Außenstellen o.Ä. aufgespalten. Wenn die Leistung von einer Filiale bezogen wird, die Rechnung aber an den Hauptsitz geschickt wird, weil sich dort bspw.  die Buchführung befindet, ist das vollkommen in Ordnung. Leistungs- und Rechnungsempfänger sind und bleiben in diesem Fall wegen des Prinzips der Unternehmenseinheit identisch, auch wenn zwei Adressen auftauchen. Im oben geschilderten Sachverhalt bedürfte es deshalb an sich keiner Änderungen.
Bearbeitet: gustav - 11.07.2017 20:45:32
Seiten: 1
Antworten

News


Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......

Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Fast 60 Prozent der Vorstände und Aufsichtsräte haben nach eigener Einschätzung nur wenig oder gar keine Kenntnisse über Künstliche Intelligenz oder Erfahrungen mit KI, immerhin 40 Prozent beschreiben......

Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 04.06.25 den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche ......


Aktuelle Stellenangebote


Mitarbeiter (m/w/d) Finance Die SATA GmbH & Co. KG nimmt weltweit eine führende Position im Bereich der Nasslackiertechnologien und Nasslackapplikation ein und beliefert neben Deutschland Vertriebspartner in rund 100 Ländern wel......

Financial Controller: Germany & Netherlands Our number one philosophy is Our people. Flight Centre Travel Group's promise is to provide an environment with equality of respect, dignity and opportunity for all our employees. We value an incl......

Expert:in Finanzbuchhaltung, Reporting & Controlling (m/w/d) Authentisch, lebendig, unbürokratisch, eine Menge Know-how, klima- und familienfreundlich – das sind wir, das ist FSM! Seit 6 Jahren arbeiten wir in selbstorganisierten Teams ohne Führungskräfte und s......

Mitarbeiter*in Rechnungswesen (m/w/d) Wir sind eine gemeinnützige Organisation mit vielfältigen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Insgesamt begleiten wir im Kreis Groß-Gerau rund 1.000 Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene; wir biete......

Personalkauffrau / Personalkaufmann (m/w/d) Mocopinus ist eines der führenden Industriehobelwerke in Europa. Wir erschaffen in Holz und Farbe, realisieren individuelle Ideen und gestalten eine verantwortungsvolle Zukunft. An unseren drei Stando......

Abteilungsleitung Wirtschaftsdienstleistungen (m/w/d) Klingt spannend? Das sind wir: Patientenversorgung auf höchstem Niveau, ausge­zeichnete Forschung und Lehre sowie modernste Medizin und Diagnostik – das sind wir vom Uniklinikum Erlangen! Mit unseren ......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Experte Konzernbilanzierung & Financial Reporting (d/m/w)
Die VR Smart Finanz AG zählt zur DZ BANK Gruppe und damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebotes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. In Deiner Rolle als Experte:in für Konzernbilanzierung und Financial Reporting bist Du Teil eines Teams, dass die Erstellung der monatlichen Einzel- und Konze... Mehr Infos >>

Kreditsachbearbeiter für das Immobiliencenter (m/w/d)
Als Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse und Mitglied der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir von der 1822direkt innovative Direktbankdienstleistungen mit herausragendem Service und attraktiven Konditionen. Unsere Mission seit der Gründung 1996: Kundenorientierung und Qualität auf höch... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem dynamischen, anregenden und unterstützenden internationalen Forschungs­umfeld. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), je nach persönlicher Qualifikation und Erfahrung bis zur Entgel... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Sie bieten Leistung, Leidenschaft und Erfahrung und suchen eine neue spannende Heraus­forderung? Dann entdecken Sie DUNGS – den führenden Anbieter für technische Spitzen­produkte und System­lösungen für Gas­sicher­heits- und Regelungs­technik für die Heiz- und Prozess­wärme-Industrie sowie für Ga... Mehr Infos >>

Buchhalter:in (m/w/d)
Wir sind seit über 35 Jahren ein in Frankfurt ansässiges Immobilienunternehmen und investieren und verwalten unseren eigenen Immobilienbestand. Wir suchen zum baldigen Eintritt eine:n Buchhalter:in (m/w/d). Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und haben Erfahrung... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung (w/m/d)
Wir bei der HLB suchen nach motivierten Teamplayern, die richtig mit anpacken und die Mobilität der Zukunft mit eigenen Ideen aktiv mitgestalten. Im Gegenzug bieten wir dir ein modernes Umfeld mit regionalem Bezug. Dabei setzen wir auf Stabilität und Vertrauen – für unsere Kunden ebenso wie für d... Mehr Infos >>

WEG-Buchhalter (m/w/d)
Für unseren Kunden, ansässig im Großraum Stuttgart, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen WEG-Buchhalter (m/w/d). Unser Kunde deckt alle Leistungen rund um die Immobilie ab. Dabei zeichnet er sich mit einer lang­jährigen Firmen­geschichte und als Familienunternehmen mit flachen H... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>