selbst erstellte Webseite/Shop absetzen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
selbst erstellte Webseite/Shop absetzen, wie muss ich vorgehen?
Hallo,

ich habe einen umfangreichen Onlineshop zur eigenen Nutzung selbst programmiert. Diesen Aufwand würde ich gerne absetzen, was wohl auch möglich ist, nachdem was ich gelesen habe.

Wie buche ich und was ist an Belegen/Nachweisen erforderlich. Ich mache Einnahmen/Überschussrechnung, habe zwischen 550 und 600 Stunden investiert. Diese würde ich gerne mit dem Stundensatz ansetzen, den ich auch meinen Kunden für Programmierarbeiten in Rechnung stelle.

Einen Beleg in dem Sinne gibt es nun ja nicht. Mache ich da eine Aufstellung, welche Arbeiten in den Stunden enthalten sind? Also z.B. Templateerstellung, Anlage 500 Artikel, Anfertigung 700 Produkbilder usw? Vom Betrag her bin ich bei 17500 Euro.

Wie gehe ich korrekter Weise vor?

LG
Nette
Moin,

eine Aktivierung ist hier nicht möglich, da keine Kosten angefallen sind.

Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter gibt es zwar, das ist aber ein anderer Sachverhalt. Dazu müsste ich beispielsweise Lohnkosten für den Mitarbeiter gehabt haben, der das programmiert hat.

Das wäre auch zu schön für jeden Selbständigen, wenn er seine eigene Arbeitszeit als Aufwand behandeln könnte.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich hatte bei Lexware folgendes gefunden:

"Eigene Erstellung einer Firmenwebsite: Erstellen Sie Ihre neue Website selbst oder stellen Sie einen Ihrer Mitarbeiter dafür ab, dürfen Sie die anfallenden Kosten sofort als Betriebsausgabe abziehen. Es muss keine Abschreibung über mehrere Jahre vorgenommen werden, weil steuerlich für selbst geschaffene Wirtschaftsgüter ein Aktivierungsverbot besteht."

https://www.lexware.de/artikel/steuertipp-abschreibung-wie-beteilige-ich-das-finanzamt-an-den-kosten-meiner-firmenwebsite/

Hier hört es sich nicht so an, als müsste zwingend ein Mitarbeiter die Seite programmieren. Das würde Agenturen, die außer dem Inhaber keine weiteren Mitarbeiter haben, doch benachteiligen. Im Prinzip behandelt ja auch jeder Selbständige seine Arbeit als Aufwand, nur wird dieser Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
Oder seh ich das falsch?

LG
Da du vermutlich Einzelunternehmer bist, ist dein Gehalt ja der Gewinn und wird nicht buhhalterisch erfasst. In die Kalkulation kannst du natürlich dann deinen kalk. Unternehmerlohn ansetzen den du erwirtschaften willst.

Anders wäre es wenn der GmbH-Geschäftsführer ein Gehalt bezieht und ein Programm programmiert. Dann ist sein Gehalt ja Betriebsausgabe, ergo als Aufwand in den Betriebsausgaben enthalten.

Hoffe ich habe mich jetzt nicht zu quer ausgedrückt
Hallo,
ja, Einzelunternehmer, E/Ü, Istversteuerung. Die Erklärung zum GmbH-Geschäftsführer verstehe ich. Nur die zum Einzelunternehmer nicht.

Die Situation ist folgende:
Von Okt 15 - März 16 wurden z.B. 550 Stunden investiert. Ich habe einen festen Stundensatz, den ich den Kunden für Programmierarbeiten berechne, den würde ich auch hier ansetzen.

Buchen würde ich alles in März 2016, da Istversteuerung. Aber was muss ich genau buchen (SKR03) und welche Belege muss ich haben/vorweisen?
Ich möchte es dir an einem einfachen Beispiel versuchen zu klären:


Du programmierst ja nicht nur für deine Kunden (welche Stunden du in Rechnung stellst) sondern machst ja auch die Ablage. Hier kannst du ja auch nicht die Zeit die du für die Ablage deiner Geschäftsdokumente aufwendest in die EÜR mit ./. einstellen.


Gruß Martin
Es geht ja auch nicht darum, den Aufwand des Tagesgeschäfts zu verbuchen. Deine Erklärung hört sich jetzt so an, als könnte ich nichts absetzen.

Bei dem Satz " In die Kalkulation kannst du natürlich dann deinen kalk. Unternehmerlohn ansetzen den du erwirtschaften willst." habe ich es allerdings so verstanden, als könnte ich schon etwas verbuchen. Welche Kalkulation und was für ein kalk. Unternehmelohn?
du kannst deine eigenen Stunden als Einzelunternehmer nicht aktivieren da keinerlei Kosten angefallen sind.  Kalkulatorischen Unternehmerlohn brauchst du nur für die Preisfindung deiner Verkaufspreise.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo Nette,

Zitat

"Eigene Erstellung einer Firmenwebsite: Erstellen Sie Ihre neue Website selbst oder stellen Sie einen Ihrer Mitarbeiter dafür ab, dürfen Sie die anfallenden Kosten sofort als Betriebsausgabe abziehen. Es muss keine Abschreibung über mehrere Jahre vorgenommen werden, weil steuerlich für selbst geschaffene Wirtschaftsgüter ein Aktivierungsverbot besteht."



https://www.lexware.de/artikel/steuert...enwebsite/

Du verstehst diese Information etwas falsch, glaube ich. Kosten darfst du als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Dabei kann es sich um Personal- oder Materialkosten handeln etc. Die Kosten müssen allerdings tatsächlich und nachweisbar angefallen sein. Wenn du deinen Shop beispielsweise mit einer kostenpflichtigen Software erstellt hättest, könntest du laut Lexware die Kosten dafür als Betriebsausgabe ansetzen.

Zitat
Hier hört es sich nicht so an, als müsste zwingend ein Mitarbeiter die Seite programmieren. Das würde Agenturen, die außer dem Inhaber keine weiteren Mitarbeiter haben, doch benachteiligen. Im Prinzip behandelt ja auch jeder Selbständige seine Arbeit als Aufwand, nur wird dieser Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.

Vordergründig geht es erstmal nur um Kosten. Seine Kosten darf ein Selbständiger geltend machen. Der Gesetzgeber macht an dieser Stelle keinen Unterschied zwischen Material- und Personalkosten. Den Aufwand für die Eigenleistung für deinen Onlineshop musst du letztlich bei der Preiskalkulation berücksichtigen.

http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Kostenrechnung/Preiskalkulation-Wie-kalkuliere-ich-meinen-Verkaufspreis.html

Viel Erfolg
FHH
Bearbeitet: FreelancerHH - 21.03.2016 08:48:33
die ( nicht richtige) Buchung wäre auch: Kosten an Ertrag! Also Saldo null!
An diesem Beispiel kann man erkennen, was der Grund dieser Regelung ist!
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......

Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Fast 60 Prozent der Vorstände und Aufsichtsräte haben nach eigener Einschätzung nur wenig oder gar keine Kenntnisse über Künstliche Intelligenz oder Erfahrungen mit KI, immerhin 40 Prozent beschreiben......

Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 04.06.25 den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche ......


Aktuelle Stellenangebote


Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d) Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzel......

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Fac......

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d) Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagemen......

Buchhalter im Rechnungswesen (w/m/d) Die Schrobsdorff Bau AG ist als mittelständisches Unternehmen seit 1989 erfolgreich im Großraum Berlin etabliert und realisiert einen Jahres­umsatz von ca. 140 Mio. EUR. Unser Leistungs­spektrum reich......

Buchhalter (m/w/d) als Key-User für Finanzsysteme im Bereich Rechnungswesen Die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH versorgt als Schwerpunktversorger mit 605 Planbetten jährlich rund 26.000 Patient*innen stationär sowie über 46.000 Patient*innen ambulant. Das Haus verfügt über ......

Controller / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Schulze – Heimtierbedarf GmbH: Unser Firmenstandort Porta Westfalica – das „Tor nach Westfalen“ – ist für uns das „Tor zur Welt“. Von hier aus betreuen wir weltweit unsere Kunden und Tierfreunde. Als ......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung (w/m/d)
Wir bei der HLB suchen nach motivierten Teamplayern, die richtig mit anpacken und die Mobilität der Zukunft mit eigenen Ideen aktiv mitgestalten. Im Gegenzug bieten wir dir ein modernes Umfeld mit regionalem Bezug. Dabei setzen wir auf Stabilität und Vertrauen – für unsere Kunden ebenso wie für d... Mehr Infos >>

Accountant General Ledger (gn) Vollzeit/Teilzeit
Deine Aufgabe bei DKV Mobility? Als Teil einer führenden europäischen B2B Plattform für On-the-Road Paymentlösungen, arbeitest Du in einem spannenden Umfeld. Unsere Aufgaben definieren sich durch unseren Purpose: To drive the transition towards an efficient and sustainable future of mobility. Wir... Mehr Infos >>

Kreditsachbearbeiter für das Immobiliencenter (m/w/d)
Als Tochterunternehmen der Frankfurter Sparkasse und Mitglied der Landesbank Hessen-Thüringen bieten wir von der 1822direkt innovative Direktbankdienstleistungen mit herausragendem Service und attraktiven Konditionen. Unsere Mission seit der Gründung 1996: Kundenorientierung und Qualität auf höch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Sie bieten Leistung, Leidenschaft und Erfahrung und suchen eine neue spannende Heraus­forderung? Dann entdecken Sie DUNGS – den führenden Anbieter für technische Spitzen­produkte und System­lösungen für Gas­sicher­heits- und Regelungs­technik für die Heiz- und Prozess­wärme-Industrie sowie für Ga... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) als Key-User für Finanzsysteme im Bereich Rechnungswesen
Die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH versorgt als Schwerpunktversorger mit 605 Planbetten jährlich rund 26.000 Patient*innen stationär sowie über 46.000 Patient*innen ambulant. Das Haus verfügt über zehn medizinische Fachabteilungen, weitere Funktionsabteilungen und ein medizinisches Versorgungs... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.