Werbung - GWG Abschreibung oder Betriebsausgaben

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Werbung - GWG Abschreibung oder Betriebsausgaben
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich einen kleinen Lebensmittelladen übernommen. Für die Präsentation meiner Angebote und eines Image-Clips möchte ich gerne einen Bildschirm ins Schaufenster stellen.
Eine Agentur bietet mir dazu den Bildschirm + Dienstleistung (Erstellung und Pflege des Spots / Angebote) zu einem monatlichen Preis von rund 150 € an.
Ich überlege nun ob ich mir den Bildschirm selbst kaufe und als GWG abschreibe - der monatliche Preis wird dann etwas günstiger (ca. 130 €).
Nun meine Frage: habe ich buchhalterische / steuerliche Vorteile wenn ich mir den Bilschirm selbst kaufe und abschreibe? Bei monatlicher Bezahlung an den Dienstleister könnte ich doch die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen ? Nachteil: der Bildschirm gehört nach ende der Vertragslaufzeit nicht mir sondern bleibt im Besitz der Agentur - Vorteil ich muss mich nicht um eventuellen Service / Garantie ansprüche o.ä. im Zusammenhang mit dem Bildschirm kümmern.

Was würdet ihr mir mir also raten? Selbst kaufen und abschreiben oder Bildschirm "leihen" und als Betriebsausgaben?

Beste Grüße
Mülli
Hallo, Muelli8

[CODE]Ich überlege nun ob ich mir den Bildschirm selbst kaufe und als GWG abschreibe - der monatliche Preis wird dann etwas günstiger (ca. 130 €).[/CODE]

Kannst du das bitte erklären: Als GWG monatlich 130 Euro abzuschreiben.

Als erstes Ziel bei einem Geschäftsmann ist den Gewinn zu machen  und die Liquidität zu steigern und nicht die Steuern zu sparen. Man will  immer mehr Geld haben als vorher anstatt weniger Steuern zu zahlen.
Wenn Du Dir sicher bist, dass diese Werbeform dauerhaft Sinn macht, und Dir das Geld nicht fehlt, dann kaufe den Bildschirm. Das kostet nur einmal und kann viele Monate laufen. Bis netto 800 EUR - und mehr Geld wirst Du nicht ausgeben wollen - ist der als gwG im selben Jahr in den Betriebsausgaben.
Wenn er kleiner ist und netto bis 250 EUR liegt, nennt man es nicht mehr gwG. Dann bucht als Kleingeräte oder sonstiger Betriebsbedarf oder Werbung oder oder ...
Zitat
ck030 schreibt:
Wenn Du Dir sicher bist, dass diese Werbeform dauerhaft Sinn macht, und Dir das Geld nicht fehlt, dann kaufe den Bildschirm. Das kostet nur einmal und kann viele Monate laufen. Bis netto 800 EUR - und mehr Geld wirst Du nicht ausgeben wollen - ist der als gwG im selben Jahr in den Betriebsausgaben.
Wenn er kleiner ist und netto bis 250 EUR liegt, nennt man es nicht mehr gwG. Dann bucht als Kleingeräte oder sonstiger Betriebsbedarf oder Werbung oder oder ...

Ein Bildschirm ist aber kein GWG da nicht eigenständig nutzbar...der dürfte eher BGA sein und dann abgeschrieben werden. Kommt natürlich auf den Kaufpreis an. Bis 250,- Euro ist wie schon gesagt wurde, sonstiger Betriebsbedarf.

Viele Grüße

Frank Mach
kfm. Services & Controlling www.FrankMach.com
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