Gesetzliche Rücklagen bei einer GmbH?

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Gesetzliche Rücklagen bei einer GmbH?, asiatische Tochtergesellschaft bildet gesetzliche Rückstellungen - Übernahme?
Hallo liebe Community,

ich arbeite als Werkstudent bei einer GmbH im Accounting. Wir haben unter anderem im asiatischen Raum Tochtergesellschaften und diese müssen gesetzliche Rücklagen bilden. Der Mutterkonzern ist eine GmbH. Das eine GmbH nur nach §5a GmbHG gesetzliche Rücklagen bilden muss ist mir bekannt  ;)

Meine Aufgabe ist zu recherchieren, ob die gesetzlichen Rücklagen der Tochtergesellschaften trotzdem in der Bilanz als gesetzliche Rücklage ausgewiesen werden können oder ob immer eine Umschlüsselung vorzunehmen ist. Bislang bin ich aber leider nicht fündig geworden. Deshalbe hoffe ich auf Eure Hilfe :)

Hat jemand Erfahrung mit dem beschriebenen Thema und kann mir eine Antwort geben? Bestenfalls noch mit Quelle?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

P.S.: Ich hoffe ich habe für das Thema das richtige Forum gewählt. Falls nicht - Sorry  :wink1:
Die Buchhaltung erfolgt nach IFRS ;)
Hallo,

also ich verstehe hier die Problemstellung nicht so recht. Wenn beides mal gesetzliche Rücklagen gebildet werden, warum sollte man das im Konzernabschluss nicht unter gesetzliche Rücklagen ausweisen können ? Warum unbedingt woanders hin damit ? Das sollte man dann aber gut begründen können.

Diese Frage könne man ja dann theoretisch so für jede Position stellen z.B. Bankkonten oder Anlagevermögen usw.
Da würde man dann theoretisch gesehen auch schwer fündig werden im Netz oder Fachseiten, wenn man danach sucht, warum das Bankkonto der Tochtergesellschaft nicht unter Bankkonto zu führen wäre, sondern umgegliedert werden soll in z.B. Technische Anlagen ... Wenn du verstehst auf was ich hinaus will.  :wink1:

schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 07.12.2015 14:34:58
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo sroko,

vielen Dank schon mal für deine Antwort und ich verstehe auf was Du hinaus willst.

Mein Problem ist, dass bei der GmbH ab einem gewissen Stammkapital keine gesetzliche Rücklage mehr zu bilden ist. Daher werden die gesetzlichen Rücklagen der asiatischen Tochtergesellschaften beim Mutterkonzern nicht als gesetzl. Rücklagen ausgewiesen sondern umgeschlüsselt.

Ich verstehe deine Antwort so, dass sie, auch wenn keine gesetzlichen Rücklagen zu bilden sind, als gesetzliche Rücklagen ausgewiesen werden können. Ist das richtig?

MfG
Hallo,

wenn es gesetzliche Rücklagen sind, dann unter gesetzliche Rücklagen.  Wenn es "freiwillige" Rücklagen sind, dann unter einer anderen Position.
Wenn ein Betrag geteilt werden muss, dann halt einfach aufteilen und einmalig umbuchen.  :)
Wenn es bei der asiatischen Gesellschaft, gesetzliche Rücklagen sind, dann müssen die halt unter gesetzliche Rücklagen aufgeführt werden.

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen Dank für deine Hilfe! :)
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