ich arbeite als Werkstudent bei einer GmbH im Accounting. Wir haben unter anderem im asiatischen Raum Tochtergesellschaften und diese müssen gesetzliche Rücklagen bilden. Der Mutterkonzern ist eine GmbH. Das eine GmbH nur nach §5a GmbHG gesetzliche Rücklagen bilden muss ist mir bekannt
Meine Aufgabe ist zu recherchieren, ob die gesetzlichen Rücklagen der Tochtergesellschaften trotzdem in der Bilanz als gesetzliche Rücklage ausgewiesen werden können oder ob immer eine Umschlüsselung vorzunehmen ist. Bislang bin ich aber leider nicht fündig geworden. Deshalbe hoffe ich auf Eure Hilfe
Hat jemand Erfahrung mit dem beschriebenen Thema und kann mir eine Antwort geben? Bestenfalls noch mit Quelle?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!
P.S.: Ich hoffe ich habe für das Thema das richtige Forum gewählt. Falls nicht - Sorry

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