Angabe zu Unternehmensgröße § 267 und 267a HGB und nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

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Angabe zu Unternehmensgröße § 267 und 267a HGB und nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, Was muss man in Bilanz angeben?
Hallo zusammen,

ich habe da mal einige Fragen. Ich bin totaler Rechnungswesen-Laie. Es geht um eine UG im Dienstleistungsbereich.

Also in einer veröffentlichenten Bilanz steht, man sei eine Kleine Kpitalgesellschaft nach § 267 HGB. Schaut man sich die Zahlen der letzten Jahre an (<100.000 Euro Bilanzsumme, 0 Mitarbeiter), dann wäre dieses Unternehmen (UG) m. E. sogar eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB.

Logisch ist, wenn ich eine Kleinstkapitalgesellschaft bin, bin ich - automatisch - auch eine Kleine Kapitalgesellschaft, da ich ja immer auch diese Voraussetzungen erfülle.

Meine Frage lautet nun:
Hätte in der Bilanz nicht stehen müssen, dass man eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB ist, oder ist das egal?

Dann ist bei einer Bilanzsumme <100.000 Euro auch noch ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i.H.v. rd 18.000 Euro ausgewiesen. Die Gesellschaft ist doch dann offensichtlich massiv überschuldet, oder? Kein Anlagevermögen, nur Umlaufvermögen und außer ein paar Rückstellungen nur Verbindlichkeiten.

Wie schätzt Ihr das Unternehmen ein?

Gruß

Frank
Was ist denn der Gesellschaftszweck ?

Zitat
(3) Keine Kleinstkapitalgesellschaften sind:
1.
Investmentgesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kapitalanlagegesetzbuchs,
2.
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften im Sinne des § 1a Absatz 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften oder
3.
Unternehmen, deren einziger Zweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben sowie die Verwaltung und Verwertung dieser Beteiligungen wahrzunehmen, ohne dass sie unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung dieser Unternehmen eingreifen, wobei die Ausübung der ihnen als Aktionär oder Gesellschafter zustehenden Rechte außer Betracht bleibt.

Um was geht es denn hier eigentlich ?

Meiner Meinung nach sind das Erleichterungen für kleine oder Kleinst-Kapitalgesellschaften und quasi eine Kann-Regelung, von der man Gebrauch machen kann. Aber keine wirklich Verpflichtung. Ich gehe schon davon aus, dass man auch über die Verpflichtungen hinaus sich verhalten kann wie eine grosse Kapitalgesellschaft.
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