Beendigung Kleinbetrieb

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Beendigung Kleinbetrieb
Hallo,
folgender Fall: Eine Einzelfirma soll evtl. beendet werden. Wäre für fachl. Hinweis dankbar zur Höhe des rein rechner. Aufgabegewinns auf Basis
nachstehender Bilanzwerte: (Vergleichsbeispiel):

AKTIVA:  10.000 Bank
PASSIVA:
A. Eigenkapital:
–  Privatkto. Inhaber = ./. 110.000
–  GuV-Vortrag inkl. GuV-Ergebnis lfd. Bilanzjahr = 90.000
   (Kapital-Saldo = ./. 20.000)
B. Allgem. Verbindlichkeiten = 30.000

Rechner. Aufgabegewinn m. E.: 10.000 Bank + 20.000 Kapital-Saldo ./. 30.000 Verbindl. = 0 Gewinn
Wäre das rechner. zutreffend?
Zitat
solex schreibt:
Hallo,
folgender Fall: Eine Einzelfirma soll evtl. beendet werden. Wäre für fachl. Hinweis dankbar zur Höhe des rein rechner. Aufgabegewinns auf Basis
nachstehender Bilanzwerte: (Vergleichsbeispiel):

AKTIVA:   10.000 Bank
PASSIVA:
A. Eigenkapital:
–  Privatkto. Inhaber = ./. 110.000
–  GuV-Vortrag inkl. GuV-Ergebnis lfd. Bilanzjahr = 90.000
   (Kapital-Saldo = ./. 20.000)
B. Allgem. Verbindlichkeiten = 30.000

Rechner. Aufgabegewinn m. E.: 10.000 Bank + 20.000 Kapital-Saldo ./. 30.000 Verbindl. = 0 Gewinn
Wäre das rechner. zutreffend?

hiernach hat diese firma nicht ein einziges anlagegut - KEINS.
ziemlich unwahrscheinlich, dass eine firma nicht mal büromöbel haben soll.
wenn man die anlagegüter aus der firma nimmt und die ins privatvermögen
übernehmen will, muss man da erstmal die werte ermitteln. das gilt auch für
einen evtl. vorhandenen warenbestand.

es ist auch nicht klar, warum du den gewinn von 90.000 mit dem negativen
kapitalkonto verrechnest. für die besteuerung ist das unerheblich.
die 90.000 sind normal zu vesteuern. der aufgabegewinn ist eine andere
geschichte.
stellt sich auch die frage, wie alt der einzelunternehmer ist, denn ab 55 gibt
es einen freibetrag für eine firmenaufgabe.
sollte nun klar sein: "mal eben" eine betriebsaufgabe funktioniert nicht.
Erstmal Dank für deine Erwiderung. Zur Sache Widerspruch:

1. Kein Anlagevermögen – einfach bitte als Fakt hinzunehmen

2. Unverständlich sind deine Hinweise zum Eigenkapital: Die POS. GuV ergibt sich jeweils aus Vorträgen per 01.01. plus/minus Verlusten/Gewinnen per 31.12. (jeweil.  BIlanzjahr); somit sind doch alle Gewinne/Verluste der Vorjahre bereits automatisch persönlich einkommensversteuert worden! Eine Doppelbesteuerung der 90.000 bei Betriebsaufgabe ist folglich  irrelevant.
Bitte dazu Stellungnahme.

Zu POS. Privatkonto: Der Negativsaldo (Entnahmeüberschuß) wäre bei Betriebsaufgabe natürlich privat zu versteuern.
Noch klarstellend zu meiner letzten Mail:
POS. Privatkto. korreliert ja mit POS. GuV, daher ist m. E. nur der Negativsaldo  =./. 20.000 gem. Beispiel bei einer Betriebsaufgabe als Gewerbeinkünfte einkommensteuerlich relevant.

POS. Allgem. Verbindl. = 30.000 wären bei Privatübernahme steuerlich ggf. dagegen zu rechnen, sofern sie
tatsächl. noch bestehen und z. B. nur eine reine Geldverbindl. darstellen..
Freundliche Nachfrage nach einer qualifizierten Meinung   :|
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