die Kosten für Ubernachtungen in Hotels, so genannte grundstücksbezogene Leistungen, müssen mit deutscher MwSt. weiterverrechnet werden.
Wie ist aber die Sachlage wenn es sich um eine Veranstaltung (ein Bündel von verschiedenen Leistungen. Übernachtungen, Konferenzraum, etc.) geht?
Können wir (Tochtergesellschaft in D) die Kosten für die Unterbringung im Hotel einschließlich des Konferenzraums ohne deutsche Veranstaltung an die Muttergesellschaft (Drittland) und sonstige Schwestergesellschaften (europäische,- und Drittländer) weiterverrechnen?
Für eure Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
Herzliche Grüße
NN
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