KR für Fuhrparkunternehmen

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KR für Fuhrparkunternehmen
Folgender Sachverhalt:

Ein Unternehmen A (ohne eigene Angestellte) ist Teil eines Unternehmensverbundes mit mehreren Unternehmen (X, Y, Z) und beschäftigt sich ausschließlich mit der Verwaltung der firmeninternen Fahrzeugflotte. D.h. die Mitarbeiter der Unternehmen X, Y, Z fahren Firmenfahrzeuge, welche durch A geleast, versichert sowie besteuert  und monatlich mit einem gewissen Aufschlag an die Unternehmen X, Y, Z weiterberechnet werden. Auch Betankungen, Reparaturen etc. erfolgen über A und werden (teilweise) mit Aufschlag an die Verbundunternehmen weitergeleitet. Durch diese Aufschläge auf die Kosten erwirtschaftet A seinen Gewinn. Bisher erfolgte die Buchung auf separate Konten, z.B.:

Konto 1001: Betriebskosten Kennzeichen 1
Konto 1002: Betriebskosten Kennzeichen 2
Konto 1003: Betriebskosten Kennzeichen 3
usw.

Ab 2012 ist es so, dass innerhalb des Kontenrahmens keine Unterkonten mehr erstellt werden können. D.h. sämtliche Fahrzeugkosten müssen auf Konto 1000 gebucht werden. Eine genaue Übersicht, welche Kosten für welches Fahrzeug angefallen sind, ist somit nicht mehr gegeben. In diesem Zuge soll eine Kostenstellenrechnung implementiert werden. Diesbezüglich benötige ich etwas Hilfe.

Meiner Meinung nach ist es sinnvoll, für jedes Fahrzeug eine separate Kostenstelle zu errichten, z.B.:

Kostenstelle Kennzeichen 1
Kostenstelle Kennzeichen 2
Kostenstelle Kennzeichen 3
usw.

Ist dies so umsetzbar wie ich mir das vorstelle? Gibt es bessere Lösungsansätze oder Dinge die man beachten müsste? Was könnten Kostenträger in der o.g. Firma sein?

Was geschieht mit den sonstigen Aufwendungen wie Rechts- und Beratungskosten, Buchhaltungskosten etc. Macht es sinn hierfür eine Kostenstelle einzurichten?
Hat niemand ein Idee dazu?

EDIT:

Sollte man die einzelnen Fahrzeuge besser als Kostenträge betrachten? Bloß was wären dann Kostenstellen, in einem Unternehmen ohne Angestellte? Funktioniert Kostenrechnung auch ohne die errichtung von Kostenstellen? Abgesehen von den Steuern, Rechts- und Beratungskosten usw. lässt sich alles direkt den Fahrzeugen (also Kostenträgern) zurechnen.
Bearbeitet: Anthony - 24.01.2012 16:56:09
Hallo Anthony,

ist das ein Fahrzeug-Pool? Wieviele Fahrzeug-Klassen sind vertreten? Wie erfolgt der Zugriff von X, Y und Z auf die Fahrzeuge?

Ein einzelnes Fahrzeug als Kostenstelle - echt?  Warum hältst Du es für sinnvoll?

Könnte man nicht einen Kilometersatz ermitteln, der den Standard widerspiegelt, z. B. die Golf-Klasse, und für andere Fahrzeuge Gewichtungsfaktoren ermitteln? Zum Beispiel ein Lupo-Kilometer mit dem Faktor 0,6, einen Maserati-Kilometer mit dem Faktor 48?

Die Sache mit dem "Unternehmen ohne Angestellte" spiegelt doch auch nicht die Realität wider, aber das ist kein wesentliches Problem.

Zitat
Funktioniert Kostenrechnung auch ohne die errichtung von Kostenstellen?
Ja. Hängt, wie so oft, vom Erkenntnisobjekt ab.

Zitat
Abgesehen von den Steuern, Rechts- und Beratungskosten usw. lässt sich alles direkt den Fahrzeugen (also Kostenträgern) zurechnen.
Welche Steuern? Die Kfz-Steuer kannst Du auf jeden Fall direkt zurechnen. Rechts- und Beratungskosten - sind die nicht versichert?

LG
-Nausicaa
Hallo

Also ich habe mal den Kontenrahmen extrahiert:


Materialaufwand
Aufwendungen für Roh- Hilfs- und
Betriebsstoffe u. Waren

3400 Wareneingang 19%  VSt
3736 Erhaltene Skonti 19% VSt

Aufwendungen für bezogene Leistungen
3100 Fremdleistungen
3125 Leist.Ausl.ansäss.UN§13b UStG 19%VSt+USt

Personalaufwand
Löhne und Gehälter

4120 Gehälter
4190 Aushilfslöhne
4199 Lohnsteuer für Aushilfen

Soziale Abgaben
4130 Gesetzliche Sozialaufwendungen
4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen

4830 Abschreibungen auf Sachanlagen
4832 Abschreibungen auf Kfz
4862 Abschreibungen auf Sammelposten WG

sonstige betriebliche Aufwendungen
ordentliche betriebliche Aufwendungen
Versicherungen

4380 Beiträge, Gebühren

Fahrzeugkosten
4500 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 1
4501 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 2
4502 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 3
4503 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 4
4504 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 5
4505 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 6
4506 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 7
4507 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 8
4508 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 9
4509 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 10
4520 Kfz-Versicherungen
4530 Laufende Kfz-Betriebskosten
4532 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 11
4533 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 12
4534 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 13
4535 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 14
4536 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 15
4537 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 16
4538 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 17
4539 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 18
4540 Kfz-Reparaturen
4570 Fremdfahrzeuge
4571 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 19
4572 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 20
4573 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 21
4574 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 22
4575 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 23
4576 lfd. Betriebskosten Fahrzeug 24
4581 sonstige Kfz-Kosten
4595 Fremdfahrzeugkosten

Werbe- und Reisekosten
4655 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Kosten der Warenabgabe
4730 Ausgangsfrachten
4731 DHL Europack

verschiedene betriebliche Kosten
4900 sonstige Aufwendungen 19%USt
4901 Aufwendungen Firma X
4910 Porto
4950 Rechts- und Beratungskosten
4955 Buchführungskosten
4957 Abschluß- und Prüfungskosten
4970 Kosten Geldverkehr
4980 Betriebsbedarf

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2658 Zinserträge § 233 a AO KSt/Vermögenst.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2110 Zinsaufwendungen f.kfr.Verbindlichkeit.
2120 Zinsaufwendungen f.lfr.Verbindlichkeit.

Steuern vom Einkommen und Ertrag
2204 Körperschaftsteuererstattung f. Vorjahre
2208 Solidaritätszuschlag
2209 Solidaritätszuschlag für Vorjahre

Sonstige Steuern
4510 Kfz-Steuern

Also die Fahrzeugklassen sind ziemlich gleich. Bis auf ein paar Ausnahmen sind dass alle Golfklasse-Kombis. Die GFs fahren natürlich besseres. Derzeit sind ca. 20 Fahrzeuge im Pool.

Wie gesagt sitzen alle Firmen (A, X, Y, Z) des Verbundes im selben Gebäude. Die Leute bekommen Ihren Firmenwagen von X, Y oder Z zur Verfügung gestellt, zahlen ihre 1% auf den BLP und gut ist. Alles andere geschieht firmenintern im Hintergund.

Z.B. werden die Fahrzeuge 1-4 von Mitarbeitern der Firma X benutzt. Demnach schreibt Firma A am Monatsende an Firma X eine Rechnung über die im Monat angefallenen Leasingraten (mit Aufschlag), Versicherungsgebühren, Steuern, GEZ, Tankabrechnungen und ggf. Reparaturkosten (mit Aufschlag). Derjenige der die Rechnungen schreibt, ist bei Firma X angestellt :D Wie gesagt hat Firma A keine eigenen Angestellten. Die Löhne die auf A laufen sind "Zusatzlöhne" für Mitarbeiter der anderen Firmen, die aus steuerrechtlchen Gründen über A laufen. Das Problem hierbei ist, dass der Lohn zwar über A läuft, diese Personen für A aber keine Leistungen erbringen, da Sie wie gesagt für die anderen Firmen tätig sind.

A existiert nur auf dem Papier und bekommt  entsprechende Großkundenkonditionen des Autoherstellers, aufgrund der Menge an Fahrzeugen. Daher läuft auch alles über A, zumal man dann dort alles zentriert und halbwegs übersichtlich hat, statt jedes Fahrzeug über die einzelnen Firmen zu leasen.

Wie gesagt halte ich es mittlerweile für sinnvoller, jedes Fahrzeug als einen Kostenträger zu betrachten.

Das Problem ist, dass ab 2012 keine Unterkonten mehr eingerichtet werden dürfen, d.h. alle laufenden Betriebskosten müssen auf Konto 4530 gebucht werden. Dies macht natürlich den Überblick sehr schwer, für welche Fahrzeuge welche Kosten angefallen sind. Diesbezüglich wollen die Geschäftsführer unbedingt eine Kostenstellenrechnung einführen, obwohl sie nicht genau wissen was das ist und ich auch nur vor 10 Jahren während meiner Ausbildung mal kurz was darüber gehört habe.

Daher haben wir in unserem FiBu-Programm ein entsprechendes KR-Modul, wo ich das ganze jetzt irgendwie umsetzen muss. D.h. ich muss Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträge anlegen. Solange dies nicht geschehen ist, können auch bei A vorerst keine Buchungen erfolgen :(

Zu den Wareneingängen:

Wie in meinem anderen Thread geschrieben, sind X, Y und Z Großhandelsunternehmen. Hin und wieder kommt es vor, dass einige Produkte über Firma A verschickt werden.. Das Volumen beträgt hierbei aber nur ein paar hundert Euro im Jahr. Den Hauptumsatz macht A nur durch den Aufschlag, der auf die Leasingrate und die Reparaturkosten berechnet wird.

Zu den Leistungen anderer Unternehmen:

Wie in meinem anderen Thread geschrieben, bringen X, Y und Z regelmäßig Kataloge heraus. Einen Teil der Katalogdruckkosten wird (aus welchen Gründen auch immer) über A abgerechnet und 1:1 an X, Y und Z weiterberechnet. Ich denke mal das A (aus welchen Gründen auch immer) bessere Konditionen bei den Druckhäusern bekommt.

Zu den Abschreibungen:

Die Telefonanlage der Firma X wurde über Firma A gekauft und ist bei A ins Anlagevermögen gegangen. Geschah damals bestimmt aus steuerlichen Gründen.

Ein Fahrzeug wurde durch A gekauft. Daher kommen die Abschreibungen KFZ zustande.

______________

So wie ich es sehe, müssten zumindest schon einmal die Buchungen auf das Konto 4530 zukünftig verschiedenen Kostenträgern zugeordnet werden. D.h, bei jeder Buchung müsste die Buchhaltung separat eingeben, welchem Kostenträger (Fahrzeug) die jeweilige Buchung zugeordnet werden soll. Da alle Fahrzeuge auf ein Konto gebucht werden, lässt sich da glaub ich kein Automatismus hinterlegen.
Bearbeitet: Anthony - 25.01.2012 13:04:18
Also folgende Aufteilung habe ich mir zusammen mit dem GF überlegt:

Als Kostenträger (KT) werden die Firma X, Y und Z eingerichtet und als Kostenstellen (KS) die Fahrzeuge.

Da die Fahrzeug-Versicherung in einem gesamten Betrag abgebucht wird, habe ich diese als Hilfs-KS eingerichtet und lasse den Beitrag dann prozentual an die KS (Fahrzeuge) umlegen. Die KS kann ich dann recht gut den KT zuordnen, da ich ja weiß welches Fahrzeug bei welcher Firma gefahren wird. Ggf. kann aber schon beim buchen ein Verteilungsschema angelegt werden. So könnte man sich die HKS sparen.

Durch das Anlegen der Firmen X, Y und Z als KT, kann man dann auch gut die Ausgangsfrachten weiterberechnen und Druckkosten weiterberechnen, da man ja auch hier weiß, für welchen Firmen die Kosten angefallen sind.

Für unklare Dinge wie Rechts- und Beratungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten usw. habe ich noch keine Lösung bzw. keinen geeigneten Verteilungsschlüssel.

Welche Dinge gehören nicht in eine Kostenrechnung? Ich denke da beispielsweise an Abschreibungen, Steuern und solche Dinge.
Hallo Anthony,

das Erkenntisobjekt liegt für mich noch immer im Dunkeln. Eine Konstruktion wie Unternehmen A, das externen Zwecken wie der Steuerersparnis (schlimmere Dinge möchte ich nicht unterstellen) dient und betriebswirtschaftlich - nach innen betrachtet - nicht notwendig ist, unter Verwendung des internen Instrumentariums der KLR zu strukturieren halte ich, im Gegensatz zu Deiner GF, nicht für dringend notwendig.

Letztendlich muss A sehen, dass es alle Kosten samt Zuschlag umlegt. Dazu ist es nicht notwendig, die Gemeinkosten zu atomisieren.  ;)

Die Telefonanlage wird über 10 Jahre abgeschrieben und auf 20 Kfz verteilt. Wegen der 2 €/Kfz/Monat muss man doch nicht solche Pirouetten drehen.

Was spricht dagegen, für die Gemeinkosten einen Kilometersatz zu ermitteln und den mit einem Gewichtungsfaktor zu versehen, der die Kfz-Klasse widerspiegelt?

Viele Grüße
-Nausicaa
Hallo

Die Geschäftsführer haben sich das so in den Kopf gesetzt und nun muss ich das irgendwie umsetzen  :(  Auch der Steuerberater hält dies nicht für notwendig, aber das bringt auch nichts.

Wie gesagt ist ein Anlass der Einführung der KR der, dass keine Unterkonten mehr bebucht werden können und demnach alles recht unübersichtlich wird. Die GFs wollen auch wissen, welche Kosten die Firmen X, Y und Z bei A verursachen. Ehrlich gesagt finde ich meine oben beschriebene Struktur gar nicht schlecht und durchaus umsetzbar  :)  D.h. die einzelnen Fahrzeuge als Kostenstellen und die Firmen als Kostenträger.



Ein weiterer Grund die KR bei A einzuführen ist, dass die Zusammenhänge bei A noch überschaubar sind. Es soll (muss) auch eine KR in den anderen Unternehmen (X, Y, Z) implementiert werden. Dazu habe ich den Thread KR in Handelsunternehmen eröffnet.

Um aber erstmal zu wissen, was man beachten muss und wie, was im Programm anzulegen ist, wollen wir erstmal im Kleinen bei A anfangen, weil die Zusammenhänge der anderen Unternehmen sehr komplex sind. Sieht man ja schon daran das kaum einer ein Statement in dem Thread abgibt.

Was ich wie geagt nicht weiß ist, welche Kosten in der KR nicht zu suchen haben, wie beispielsweise Steuern, Abschreibungen etc. Außerdem weiß ich auch nicht wie ich Gemeinkosten wie Rechts- und Beratungs- oder Buchhaltungskosten am besten umlege.
Bearbeitet: Anthony - 27.01.2012 15:04:39
Ok, Anthony,

dann mach das so.

Zu diesen Punkten:
Zitat
Was ich wie geagt nicht weiß ist, welche Kosten in der KR nicht zu suchen haben, wie beispielsweise Steuern, Abschreibungen etc. Außerdem weiß ich auch nicht wie ich Gemeinkosten wie Rechts- und Beratungs- oder Buchhaltungskosten am besten umlege.

Kalkulatorische Abschreibungen sind Kosten. Die Steuern, die keine Gewinnsteuern sind (KSt., ESt.) kannst Du als Kosten betrachten, also auch die Kfz-Steuer. Rechts- und Beratungskosten und Buchhaltungskosten würde ich durch die Zahl der Kfz teilen und umlegen.

LG
-Nausicaa
Ich danke dir für deine Hilfe.

Unser Steuerberater ist der Meinung, dass für uns nur eine reine Kostenstellenrechnung in Frage kommt, ohne Kostenträger. Grund dafür sei, dass wir eben nichts produzieren und daher keine Preise kalkulieren müssen. Ein weiteres Problem sieht er in der Bildung von Zuschlagsätzen.

Demnach würde ich mein gepostetes Schema dahingehend ändern, dass ich die Kostenstellen zu Hilfskostenstellen und die Kostenträger zu Kostenstellen degradieren. Dies hat den Vorteil, dass wir mit der "Gold-Version" unseres KR-Moduls auskommen, dass die Verteilung auf Kostenträger nicht anbietet.
Hallo Anthony,

das ist für mich ein faszinierendes Beispiel, wie unternehmenspolitische Vorgaben, steuerliche Erwägungen und Sparzwänge (Gold-Version?) dem Controller das Leben schwer machen ;-) Aber keine Sorge, das kann fast als "normal" betrachtet werden.

Also zurück zum Problem. Funktioniert für dich die Kostenrechnung so, wie du es zuletzt beschrieben hast? Du hast eine Hilfskostenstelle je Fahrzeug, die dann ihre Kosten 1:1 auf das nutzende Unternehmen X/Y/Z umlegt. Dazu noch die Hilfskostenstelle für Versicherungen - willst du die zuerst (Stufenleiterverfahren) auf die anderen Hilfskostenstellen verteilen oder direkt auf die X/Y/Z? Das hängt, speziell in eurem Fall, wohl von der Fähigkeit deiner Software ab.

Dann muß nur noch regelmäßig eine Rechnung von A an X/Y/Z geschrieben werden über die Gesamtkosten der jeweiligen Kostenstelle. Ist damit dein Problem komplett gelöst?

Schönen Gruß
Andreas
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