Hallo Katja,
möchte einen weiteren Kommentar hinzufügen zu dem was Macaslaut geschrieben hat ohne das zu werten.
Mag sein, dass das ein Steuersparmodell ist ..

kurzfristig schon, aber bei Veräusserung zeigt es sich dann, ob das tatsächlich so ist.
Für mich ist der Geschäftsvorfall einfach noch zu schwammig. In der Tat haben manche Firmen einen Raum oder mehrere Räume, wo
sie Dinge ausstellen und sogar Führungen anbieten.Verlangt man aber dafür Geld, dass die Leute das anschauen dürfen bzw. Zutritt zu den Räumen
bekommen ? Oder ist die Austellung nur vorübergehend für ein paar Wochen oder Monate zu sehen im Sinn einer Wanderausstellung ?
Oder sind das eher Decostücke ?
Wenn die Sammlerstücke abgeschrieben werden sollen, müssen sie vorher ja aktiviert werden. Doch unter welchem Posten ? BGA ?
Und sollen die Gegenstände dann dauerhaft dem Betrieb dienen über die gesamte Nutzungsdauer, obwohl durch sie vielleicht gar kein Geld reinkommt ?
Mit dem amtlichen Tabellen über die Nutzungdauer wäre ich auch vorsichtig. Glaubhafter wäre eine individuelle Nutzungsdauer festlegen, die sich
an den amtlichen Nutzungsdauer orientiert und diese als individuell dokumentieren. Die Nutzungsdauer kann auch das Finanzamt schätzen bzw.
nicht anerkennen.
Als Angestellte für die Buchhaltung würde ich das nicht allein entscheiden oder durch ein Portal, sondern das mit der Geschäftsleitung absprechen.
LG