Hallo,
wenn ich im Zusammenhang mit der Anschaffung eines gebrauchten Gebäudes vorab Beratungskosten für einen Rechtsanwalt
(wegen monatelanger Kaufvertragsverhandlungen) hatte, werden diese anschließend nach Kauf des Gebäudes in
die AK mit einbezogen oder nur die eigentllichen Notarkosten die letztendlich für die finale Erstellung des Kaufvertrages angefallen
sind.
Vielen Dank für eine Antwort.
wenn ich im Zusammenhang mit der Anschaffung eines gebrauchten Gebäudes vorab Beratungskosten für einen Rechtsanwalt
(wegen monatelanger Kaufvertragsverhandlungen) hatte, werden diese anschließend nach Kauf des Gebäudes in
die AK mit einbezogen oder nur die eigentllichen Notarkosten die letztendlich für die finale Erstellung des Kaufvertrages angefallen
sind.
Vielen Dank für eine Antwort.