Ich bin Kleinunternehmer und habe im letzten Jahr ein Convertible Notebook angeschafft. Die Kosten dafür lagen unter 800,- € und es ist selbständig nutzbar, also habe ich es als GWG gebucht und sofort vollständig abgeschrieben.
In diesem Jahr habe ich nachträglich dafür einen Touch Pen für 64,59 € gekauft. Er ist nicht selbständig nutzbar. Also kein GWG. Für das Notebook läuft keine Abschreibung. Muss ich jetzt wirklich für den Touch Pen mit dem geringen Wert eine 3-jährige Abschreibung (Peripheriegeräte) anlegen und jeden Monat 1,79 € abschreiben?
In diesem Jahr habe ich nachträglich dafür einen Touch Pen für 64,59 € gekauft. Er ist nicht selbständig nutzbar. Also kein GWG. Für das Notebook läuft keine Abschreibung. Muss ich jetzt wirklich für den Touch Pen mit dem geringen Wert eine 3-jährige Abschreibung (Peripheriegeräte) anlegen und jeden Monat 1,79 € abschreiben?
