AppStore/PlayStore App-Verkäufe als UG mit Kleinunternehmerregelung

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AppStore/PlayStore App-Verkäufe als UG mit Kleinunternehmerregelung
Hallo,

wenn man eine UG führt, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und man über den AppStore/PlayStore Apps bzw. In-App-Käufe verkauft, handelt man ja mit einem Unternehmen im EU-Ausland (Google bzw. Apple). Hier würde nicht die Kleinunternehmerregelung greifen, oder? Da der Leistungsempfänger im EU-Ausland sitzt. Würde hierbei dann das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz kommen? Also dass sich der Leistungsempfänger um die Abführung von der Umsatzsteuer kümmern muss und die UG die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweist?

Wobei würde es sich dann in der Buchhaltung handeln (SKR03)? Hier gibt es ja das Konto 8195 für Erlöse Kleinunternehmer, aber dabei handelt es sich vermutlich nur um Erlöse aus dem Inland.
Würde dann hier das Konto 8331 (Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen) bzw. 8336 (Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet) zum Einsatz kommen? Handelt es sich bei In-App-Käufen, die Google bzw. Apple zur Verfügung gestellt werden, um elektronische Dienstleistungen?

Danke im Voraus!
Also als Kleinunternehmer verzichtest Du gg. dem Finanzamt auf die Geltendmachung von Vorsteuer und kannst Deinen Kunden gegenüber auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn man gewerbliche Kunden hat, ist das ein Wettbewerbsnachteil. Bei Privatkunden spielt es im Grunde keine Rolle.

D.h. alles (also ALLES) wird grundsätzlich brutto verbucht, völlig egal ob Inland, EU oder Drittland. Auch völlig egal über welche Plattform. Reverse Charge kann gar nicht zum Einsatz kommen, weil das einen Nettopreis erforderlich machen würde (den ein Kleinunternehmer ja per se nicht hat).
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