ich möchte gerne wissen, wie man Bürosoftware €135,00 bucht. Kann man sie unter 485 (SKR03) buchen? Wie lange kann man Sofware abschreiben? Kann Software leider nicht in AfA Tabelle finden, da immaterielle Wirtschaftsgüter.
V.G.
11.05.2009 12:11:43
Hallo allerseits,
ich möchte gerne wissen, wie man Bürosoftware €135,00 bucht. Kann man sie unter 485 (SKR03) buchen? Wie lange kann man Sofware abschreiben? Kann Software leider nicht in AfA Tabelle finden, da immaterielle Wirtschaftsgüter. V.G. |
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11.05.2009 14:12:43
Hallo mbissette,
sofern es sich bei deiner Bürosoftware um Trivialsoftware handelt (also CD einlegen, installieren und sofort loslegen) ist sie als GWG einzustufen. GWG's bis 150 € sind sofort in den Aufwand zu buchen. Bürobedarf 4980 an Kasse 1000 oder Bürobedarf 4980 an Kreditor und dann Kreditor an Bank 1200 Mit der Neuregelung vom 01.01.2008 ist für GWG's bis 150 € die Buchung auf ein Aufwandskonto zwingend. Das Wahlrecht der alten GWG-Regelung, bei der man auch über die Nutzungsdauer abschreiben konnte, gibt es nicht mehr. Die Frage nach der Abschreibung hat sich (zumindest in deinem Falle) damit erledigt. Gruß Sunny :wink: PS: Das Konto 0485 ist für GWG's zwischen 150 € und 1000 €. Hier würde eine Abschreibung auf 5 Jahre stattfinden, also ein Fünftel der Anschaffungskosten pro Jahr. Deine Software hat aber nur 135 € gekostet. |
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11.05.2009 14:16:24
HI und vielen Dank für dei Antwort. Es handelt sich um Lexware büro easy plus (bin inzwischen auf financial office plus dieses Jahr umgestiegen). Ich musste fragen, weil mein Steuerberater, der die Fibu bis vor kurzem gemacht hat, diese Software unter 1800 Privatentnahme gebucht hat .... da bin ich nämlich verwirrt warum er die Software nicht unter GWG oder Software oder sonstiges Konto gebucht hat ...
Noch eine Frage. Für eingehende Rechnungen wie Telefon, Betriebsausstattung, etc. muss man den Zwischen schritt mit Kreditorenkonto machen? Ich habe bis jetzt nur direkt gebucht, d.h. ohne Kreditorenkonto. Port an Kasse Telefon an Bank V.G. |
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11.05.2009 14:45:38
Man muß nicht zwangsläufig über einen Kreditor buchen, insofern sind deine Buchungen auch richtig. (Bei einer Barzahlung gibt es ohnehin keinen Kreditor.) Es würde sich aber empfehlen, damit man einen genaueren Überblick über seine offenen Posten bzw. seine noch offenen Verbindlichkeiten hat. Wenn du bilanzierst, also keine EÜR machst, musst du aber am Jahresende abgrenzen, d.h. die Eingangsrechnung getrennt von der Bezahlung buchen, wenn die Eingangsrechnung schon im alten Jahr ins Haus flattert, die Bezahlung aber erst im neuen Jahr erfolgt.
Gruß Sunny |
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11.05.2009 15:00:22
vielen, vielen Dank für die Infos! Wenn mein Steuerberater die Software unter Privatentnahmen gebucht hat in März 2008, kann man die MwSt zurückholen oder ist sie eben weg? Frage mich warum er unter Privatentnahmen gebut hat :?
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11.05.2009 17:43:28
Ich verstehe nicht ganz, warum du die Software Lexware Büro Easy Plus noch mal buchen willst, wenn sie bereits vom Steuerberater schon mal gebucht wurde? Falls du missverständlicher Weise die Buchung eines Software-Updates meinst, dann musst du auf 4806 Wartungskosten für Hard- und Software buchen.
Was das Konto 1800 und die MwSt. angeht, kann dir die Antwort darauf wohl nur der Steuerberater selbst geben. Am besten einfach mal nachfragen. Schließlich musst er seine Buchungen dir gegenüber auch begründen können. Gruß Sunny :wink: |
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12.05.2009 13:22:56
Also, es ist so, dass ich die Fibua ber noch mals für mcih selbst für 2008 gemacht und einige unverständliche Buchungen betätigt von meinem Steuerberater gefunden habe. Ich habe also diese so gebucht, den erst Einkauf von leware be plus als 4980 gebucht. Er hingegen aber unter 1800. Seine Rechnungen an mich ebenfalls unter 1800 ... sowie andere Buchungen, die ich als Laie nicht nachvollziehen kann. Ich habe mich deshalb entschlossen meine eigene Fibu zu machen und mein Abschluss 2008 gemacht nach den Buchungen, die ich nachvollziehen kann.
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12.05.2009 17:42:00
Oje, das klingt aber gar nicht gut. Habt ihr euch denn mal zusammengesetzt und ein klärendes Gespräch geführt? Du bezahlst ja schließlich Geld für die Leistungen des Steuerberaters. Alleine das würde mich schon tierisch ärgern.
Es ist auf jeden Fall ratsam einen guten (neuen) Steuerberater an der Seite zu haben. Er muss ja nicht deine tägliche Finanzbuchhaltung machen. Wenn du das selber kannst, dann ist das natürlich super. Aber spätestens für den Jahresabschluss und die Steuererklärung solltest du auf fachkundige Beratung zurückgreifen können. PS: Die Rechnungen des Steuerberaters gehören auf die Konten 4950, 4955 und 4957. Je nach dem, auf welche Leistungen sich die Rechnungen beziehen. Gruß Sunny :wink:
Bearbeitet:
Sunny - 12.05.2009 21:37:26
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12.05.2009 17:55:31
Super vielen Dank für die Infos. Genau das war meine nächste Frage unter welche Konten, ich seine "Leistungen" buchen soll. Ich bin ein kleines Unternehmen (kein KU laut Gesetz) also doch MwSt-pflichtig. Da ich aber keinen erheblichen Umsatz mache, meinst Du (wenn ich duzen darf), ich könnte auch alleine ohnen einen Steuerberater auskommen? Ich habe nicht mehr als 30-50 Buchungen im Monat. Mit lexware financial office plus kann man auch die Datei per Datev ans Finanzamt schicken oder? Ich habe nichts zu verbergen, also macht es mir auch nichts aus wenn eine Steuerprüfung dadruch anfallen würde ...
V.G. |
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12.05.2009 21:34:25
Erst einmal: Gern geschehen. Ich freue mich drüber, wenn ich dir damit weiterhelfen kann.
Es ist keiner dazu verpflichtet einen Steuerberater haben zu müssen. Es ist nur eine Empfehlung. Für deine paar Buchungen pro Monat schaffst du das mit Sicherheit auch ohne ihn. Wenn du schon mal einen Buchführungskurs gemacht hast (?), ist die Hälfte des Kuchens ohnehin schon gegessen. Der Rest kommt dann sowieso durch learning by doing und durch viel lesen. Selbstverständlich kannst du den
Ich will dir damit keine Angst machen. Im Gegenteil, ich finde deinen Mut sehr beachtenswert. Aber wie schon gesagt, lass den Jahresabschluss wenigstens mal überprüfen.
Gruß Sunny :wink: |
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