Buchungskonto für Kontoführungsgebühren & Geräte/Ausstattung in SKR49 / SKR42

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Buchungskonto für Kontoführungsgebühren & Geräte/Ausstattung in SKR49 / SKR42
Hallo,

wir sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und wir verbuchen nach SKR49 (ein Wechsel zu SKR42 ist wohl erst für nächstes Jahr geplant).

Ich habe drei Fragen:

a) Buchungskonto für Kontoführungsgebühr
Bisher verbuchen wir diese im Konto 4712. Allerdings ist die Kontenklasse 4 ja eigentlich für Vermögensverwaltung verbucht.
Diese Vereinssphäre (Vermögensverwaltung) haben wir bei uns gar nicht. Deshalb wollte ich mich erkundigen, ob es auch ein passendes Konto in der Kontenklasse 2 gibt. 2703 "Einzugskosten" meint ja vermutlich nicht Bankeinzugs-Kosten sondern die Kosten für den Einzug in eine Immobilie, oder?

b) Geräte/Ausstattungen
Diese verbuchen wir bisher in Konto 2501 "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter".
Meine Vorgängerin hat auch in 2665 Geräte verbucht - das Konto taucht so im SKR49 gar nicht auf und ich verstehe die Trennung leider nicht.
Habt ihr dazu vielleicht einen Tipp oder Gedanken?

Und ganz allgemein wollte ich fragen:
Wenn es kein passendes Konto gibt, kann ich das ja an den freien Stellen anlegen.
Gibt es einen Tipp, nach welcher Systematik das am besten funktioniert? Vielleicht haben wir irgendwann später mal einen externen Steuerberater - hier stellt sich für mich konkret die Frage, wie dann der Umgang ist, wenn dieser ein solches "freies Konto" an einer anderen Stelle angelegt hätte. Beißt sich das dann?


Vielen herzlichen Dank für eure Praxis-Tipps!

Beste Grüße, Matthias
Hallo Matthias,

das Konto 2703 ist genau das Konto im DATEV SKR 49, welches standardmäßig für die Nebenkosten des Geldverkehrs im ideellen Bereich vorgesehen ist. Mit "Einzugskosten" sind die Kosten für die Bankeinzüge von Mitgliedsbeiträgen und Spenden und nicht Kosten für den Einzug in ein Gebäude gemeint.

Du hast Recht, auch ich habe das Konto 2665 "Geräte" im SKR 49 nicht gefunden, wahrscheinlich wurde das Konto bei Euch irgendwann einmal individuell eingerichtet. Von der Systematik her wohl an der richtigen Stelle. Ob Du nun das Konto 2601 oder das Konto 2665 benutzt, ist eigentlich egal. Etwas stören könnte man sich an der direkten Buchung auf einem Konto, welches eigentlich für Abschreibungen vorgesehen ist.

Damit sind wir auch schon bei Deiner allgemeinen Frage. Beim Einrichten individueller Konten musst Du darauf achten, wo Du Dich befindest. Im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung, einem Zweckbetrieb oder einem Geschäftsbetrieb. Und ob es ein Konto für Einnahmen oder eines für Ausgaben sein soll. Da hilft immer ein Blick in die Zuordnungstabelle (dort kannst Du Dich an den Überschriftszeilen orientieren), oder Du kannst in den Kontenplan nach passenden Konten in der "Nachbarschaft" kucken. Ein Steuerberater wird nichts daran auszusetzen haben. Es kann ja durchaus Sinn machen, sich eigene Konten einzurichten.

Hugh!
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