Kommissionsgeschäft verbuchen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Kommissionsgeschäft verbuchen
Ich hab hier einen eher schrägen Fall.

Über Internetplatform A werden digitale Inhalte international zum Kauf angeboten.
Die Erlöse gehen direkt und vollumfänglich auf das Paypalkonto des Rechteinhabers ein (minus paypal gebühren + umtauschgebühren versteht sich).
Die Mwst wird aber von der Internetplatform abgeführt. Darüber erhält der Rechteinhaber nachträglich monatliche eine Rechnung - nach ländern und den jeweiligen Beträgen aufgeschlüsselt.

Wie genau ist das zu Verbuchen (SKR03) ? Läuft so etwas unter Fremdgeld? Ein durchlaufender Posten ist es ja nicht
Zitat
noerml schreibt:
Die Mwst wird aber von der Internetplatform abgeführt

Warum wird die Umsatzsteuer von der Internetplatform abgeführt? Tritt die Internetplatform als Verkäuferin gegenüber dem Kunden an? Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Lieferanten und Internetplatform getroffen?
Zitat
Macaslaut schreibt:
Zitat
noerml schreibt:
Die Mwst wird aber von der Internetplatform abgeführt
Warum wird die Umsatzsteuer von der Internetplatform abgeführt? Tritt die Internetplatform als Verkäuferin gegenüber dem Kunden an? Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Lieferanten und Internetplatform getroffen?

Warum Sie das tut, kann ich leider nicht sagen - mutmaßlich um es "einfacher" zu machen. Ich kann nur sagen dass sie es tut. Die Internetplatform tritt NICHT als Verkäuferin auf, nur als Vermitteler. Entsprechendes steht auch in der ToS.
Du buchst das wie eine normale Rechnung nur eben mit der ausländischen Umsatzsteuer als Verbindlichkeit gegen jeweiligen Mitgliedstaat.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Du buchst das wie eine normale Rechnung nur eben mit der ausländischen Umsatzsteuer als Verbindlichkeit gegen jeweiligen Mitgliedstaat.

Das versteh ich leider nicht ganz. Kannst du mir das vielleicht noch etwas genauer erläutern? Es gibt ja zwei Rechnungen.
1) Einmal die Rechnung, die dem jeweiligen Käufer übermittelt wird.
2) Und dann die Rechnung, die das Internetportal über die Dienstleistung "Abführen von Umsatzsteuer" ausstellt.

Normalerweise wäre die Rechnung 1) ganz einfach zu buchen - insbesonder da die Lieferschwelle ja nicht überschritten wird. Meinst du also, dass die zweite Rechnung dann gegen die Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen gebucht wird um das wieder auszugleichen?
Zitat
noerml schreibt:
Normalerweise wäre die Rechnung 1) ganz einfach zu buchen - insbesondere da die Lieferschwelle ja nicht überschritten wird.

Es gibt seit dem 01.07.2021 eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro die sich aus allen  Umsätzen im  übrigen Gemeinschaftsgebiet  ergibt und wenn sie weder im 2020 noch im 2021 nicht überschritten wurde, dann muss die Rechnung mit der deutschen Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Noch Mal:

Die Rechnung wird mit der ausländischen Umsatzsteuer ausgestellt und komplett bezahlt. Dann  kommt die Rechnung vom Internetplattform in Höhe der abgeführten Umsatzsteuer + Gebühr für diese Dienstleistung. Korrekt?
Zitat
Macaslaut schreibt:

Es gibt seit dem 01.07.2021 eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro die sich aus allen  Umsätzen im  übrigen Gemeinschaftsgebiet  ergibt und wenn sie weder im 2020 noch im 2021 nicht überschritten wurde, dann muss die Rechnung mit der deutschen Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Noch Mal:

Die Rechnung wird mit der ausländischen Umsatzsteuer ausgestellt und komplett bezahlt. Dann  kommt die Rechnung vom Internetplattform in Höhe der abgeführten Umsatzsteuer + Gebühr für diese Dienstleistung. Korrekt?

Korrekt. Allerdings ist auf dieser Dienstleistungsrechnung, die Umsatzsteuer nach Ländern aufgeschlüsselt.
Genau.

1 Die Rechnung an den Kunden buchst du ganz normal als Erlös+ Umsatzsteuer des jeweiligen Mitgliedstaates als Verbindlichkeit.

2. Bei der zweiten Rechnung buchst du diese Umsatzsteuerverbindlichkeit gegen Verbindlichkeit gegenüber Internetplattform um und die Gebühren als Aufwand.
Bearbeitet: Macaslaut - 14.07.2021 17:56:08
Zitat
Macaslaut schreibt:
Genau.

1 Die Rechnung an den Kunden buchst du ganz normal als Erlös+ Umsatzsteuer des jeweiligen Mitgliedstaates als Verbindlichkeit.

2. Bei der zweiten Rechnung buchst du diese Umsatzsteuerverbindlichkeit gegen Verbindlichkeit gegenüber Internetplattform um und die Gebühren als Aufwand.

okay danke dir für die Hilfe in diesem etwas kurioseren Fall!  :!:  :)
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor In vielen Ländern weltweit – in Europa u. a. Deutschland, Polen und Frankreich – wird der Versand von E-Rechnungen in den nächsten ein bis fünf Jahren verpflichtend. SAP-Anwenderunternehmen stellt die......

Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Ein Gehalt von über 100.000 Euro muss in zukunftsfähigen Berufen kein Traum bleiben. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, in welchen Berufsgruppen und Branchen ein......

Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......


Aktuelle Stellenangebote


Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) mit Perspektive Buchhalter (m/w/d) Die AGR Gruppe ist mit rund 950 Beschäftigten ein mittel­ständisch strukturiertes Unter­nehmen im Eigen­tum des Regional­verbandes Ruhr (RVR). Mit unseren fünf Geschäfts­feldern Kreis­lauf­wir......

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d) Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessisc......

Buchhalter/in (m/w/d) Zukunftsorientiert, praxisnah, forschungsstark: Im Herzen der Hauptstadt bietet die BHT das größte ingenieurwissenschaftliche Studienangebot in der Region. Unter dem Motto „Studiere Zukunft“ bilden wi......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere ......

Buchhalter (m/w/d) für unsere Wohnungseigentümergemeinschaften Die Bayerische Wert- und Grundbesitz Verwaltung GmbH ist ein traditions­reiches Unter­nehmen der Wohnungs­wirt­schaft mit den Schwer­punkten Miet- und WEG-Ver­waltung im Raum München, welches zum Firm......

Controller*in – Forschungsinstitut Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Fo......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessische Ärztinnen und Ärzte und sichern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem die Alters-, Ber... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d)
Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle bis hin zur Mitwirkung an strategischen Finanzentscheidungen – Sie beeindru... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter 80-100% (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Mehr Infos >>

Finanzkoordination für Drittmittelprojekte (m/w/d)
Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der führenden Univer­sitäten in Europa mit einer über 500-jährigen Tradition. Sie steht für anspruchs­volle aka­demische Aus­bildung und heraus­ragende For­schung. Das Referat beschäftigt sich mit Drittmitteln, die eine wichtige Finanzierungs­qu... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für unsere Buchhaltungsabteilung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team verstärkt und einen wichtigen Beitrag zu einer präzisen Finanzbuchführung und einem reibungslosen Rechnungswesen leistet. Du arbeitest sorgfältig, verantwortungsbewusst und eigenstän... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max‑Planck-Forschungs­gruppen aufgeteilt.... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kunden und Kundinnen verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>