Kommissionsgeschäft verbuchen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Kommissionsgeschäft verbuchen
Ich hab hier einen eher schrägen Fall.

Über Internetplatform A werden digitale Inhalte international zum Kauf angeboten.
Die Erlöse gehen direkt und vollumfänglich auf das Paypalkonto des Rechteinhabers ein (minus paypal gebühren + umtauschgebühren versteht sich).
Die Mwst wird aber von der Internetplatform abgeführt. Darüber erhält der Rechteinhaber nachträglich monatliche eine Rechnung - nach ländern und den jeweiligen Beträgen aufgeschlüsselt.

Wie genau ist das zu Verbuchen (SKR03) ? Läuft so etwas unter Fremdgeld? Ein durchlaufender Posten ist es ja nicht
Zitat
noerml schreibt:
Die Mwst wird aber von der Internetplatform abgeführt

Warum wird die Umsatzsteuer von der Internetplatform abgeführt? Tritt die Internetplatform als Verkäuferin gegenüber dem Kunden an? Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Lieferanten und Internetplatform getroffen?
Zitat
Macaslaut schreibt:
Zitat
noerml schreibt:
Die Mwst wird aber von der Internetplatform abgeführt
Warum wird die Umsatzsteuer von der Internetplatform abgeführt? Tritt die Internetplatform als Verkäuferin gegenüber dem Kunden an? Welche Vereinbarungen wurden zwischen dem Lieferanten und Internetplatform getroffen?

Warum Sie das tut, kann ich leider nicht sagen - mutmaßlich um es "einfacher" zu machen. Ich kann nur sagen dass sie es tut. Die Internetplatform tritt NICHT als Verkäuferin auf, nur als Vermitteler. Entsprechendes steht auch in der ToS.
Du buchst das wie eine normale Rechnung nur eben mit der ausländischen Umsatzsteuer als Verbindlichkeit gegen jeweiligen Mitgliedstaat.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Du buchst das wie eine normale Rechnung nur eben mit der ausländischen Umsatzsteuer als Verbindlichkeit gegen jeweiligen Mitgliedstaat.

Das versteh ich leider nicht ganz. Kannst du mir das vielleicht noch etwas genauer erläutern? Es gibt ja zwei Rechnungen.
1) Einmal die Rechnung, die dem jeweiligen Käufer übermittelt wird.
2) Und dann die Rechnung, die das Internetportal über die Dienstleistung "Abführen von Umsatzsteuer" ausstellt.

Normalerweise wäre die Rechnung 1) ganz einfach zu buchen - insbesonder da die Lieferschwelle ja nicht überschritten wird. Meinst du also, dass die zweite Rechnung dann gegen die Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen gebucht wird um das wieder auszugleichen?
Zitat
noerml schreibt:
Normalerweise wäre die Rechnung 1) ganz einfach zu buchen - insbesondere da die Lieferschwelle ja nicht überschritten wird.

Es gibt seit dem 01.07.2021 eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro die sich aus allen  Umsätzen im  übrigen Gemeinschaftsgebiet  ergibt und wenn sie weder im 2020 noch im 2021 nicht überschritten wurde, dann muss die Rechnung mit der deutschen Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Noch Mal:

Die Rechnung wird mit der ausländischen Umsatzsteuer ausgestellt und komplett bezahlt. Dann  kommt die Rechnung vom Internetplattform in Höhe der abgeführten Umsatzsteuer + Gebühr für diese Dienstleistung. Korrekt?
Zitat
Macaslaut schreibt:

Es gibt seit dem 01.07.2021 eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro die sich aus allen  Umsätzen im  übrigen Gemeinschaftsgebiet  ergibt und wenn sie weder im 2020 noch im 2021 nicht überschritten wurde, dann muss die Rechnung mit der deutschen Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Noch Mal:

Die Rechnung wird mit der ausländischen Umsatzsteuer ausgestellt und komplett bezahlt. Dann  kommt die Rechnung vom Internetplattform in Höhe der abgeführten Umsatzsteuer + Gebühr für diese Dienstleistung. Korrekt?

Korrekt. Allerdings ist auf dieser Dienstleistungsrechnung, die Umsatzsteuer nach Ländern aufgeschlüsselt.
Genau.

1 Die Rechnung an den Kunden buchst du ganz normal als Erlös+ Umsatzsteuer des jeweiligen Mitgliedstaates als Verbindlichkeit.

2. Bei der zweiten Rechnung buchst du diese Umsatzsteuerverbindlichkeit gegen Verbindlichkeit gegenüber Internetplattform um und die Gebühren als Aufwand.
Bearbeitet: Macaslaut - 14.07.2021 17:56:08
Zitat
Macaslaut schreibt:
Genau.

1 Die Rechnung an den Kunden buchst du ganz normal als Erlös+ Umsatzsteuer des jeweiligen Mitgliedstaates als Verbindlichkeit.

2. Bei der zweiten Rechnung buchst du diese Umsatzsteuerverbindlichkeit gegen Verbindlichkeit gegenüber Internetplattform um und die Gebühren als Aufwand.

okay danke dir für die Hilfe in diesem etwas kurioseren Fall!  :!:  :)
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Hays-Fachkräfte-Index: Fachkräftenachfrage sinkt 2025 deutlich unter Vorjahresniveau Hays-Fachkräfte-Index: Fachkräftenachfrage sinkt 2025 deutlich unter Vorjahresniveau Die Nachfrage nach Fachkräften in Deutschland ist im vierten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahresquartal mit einem Rückgang von 47 Prozentpunkten (PP) deutlich eingebrochen. Auch im Vergleich zum direkten......

Stellplatzmiete für Firmenwagen mindert nicht den Vorteil der privaten Nutzung Stellplatzmiete für Firmenwagen mindert nicht den Vorteil der privaten Nutzung Die Kosten für einen Stellplatz, den der Arbeitgeber anbietet, mindern nicht den geldwerten Vorteil durch die Nutzung eines Dienstwagens für private Fahrten. Stattdessen würde die kostenlose oder vergünstigte......

Fünf Trends, die den Arbeitsmarkt 2026 prägen werden Fünf Trends, die den Arbeitsmarkt 2026 prägen werden Arbeitnehmer haben für 2026 eine ganz klare Vorstellung davon, was sie von ihren Arbeitgebern erwarten. Neben Stabilität wollen sie Flexibilität und neue Vergütungsmodelle. Die Arbeitgeber fordern im ......


Aktuelle Stellenangebote


Senior Accountant Anlagenbuchhaltung / Controlling (m/w/d) Wir in Yara sind Teil eines globalen Netzwerks und arbeiten gemeinsam daran, einige der wichtigsten Herausforderungen der Welt – Ressourcenknappheit, Ernährungsunsicherheit und Umweltveränderungen – g......

Controller*in für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig ......

Controller*in für Institutsfinanzierungen Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig ......

Buchhalter (m/w/d) Die proSenio GmbH betreibt Deutschlands führenden Service für die häusliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Dabei ist es unser oberstes Ziel, die Menschen bei der häuslichen Pflege zu entlasten und......

Teamleitung Betriebskosten (m/w/d) Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über......

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
NIEHOFF ist ein erfolgreiches deutsches, mittel­ständisches Unternehmen mit inter­natio­nalen Strukturen und Tradition im Bereich des Sonder­maschinenbaus. Mit eigenen Tochter­gesell­schaften und Nieder­lassungen in den USA, Brasilien, China, Indien, Tschechien, Schweden, Singapur, Japan, Spanien... Mehr Infos >>

Controller*in für die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Kaufmännische Mitarbeiterin/kaufmännischer Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie (MPIB) in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 28 wissenschaftlichen Abteilungen und For... Mehr Infos >>

Business Controller (m/w/d)
In der ALTANA Gruppe arbeiten Sie in einer einzigartigen Innovationskultur, in der die Förderung individueller Ideen und Fähigkeiten und ein offenes, vertrauensvolles Miteinander großgeschrieben werden. BYK-Gardner bietet Ihnen eine Menge Vorteile. Im Detail: eine angenehme Betriebsgröße, in der ... Mehr Infos >>

Controller*in für Institutsfinanzierungen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung externes Rechnungswesen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projekt Toolbox

Bild Projekt Toolbox.png
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement.
Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>