Umbuchungsmitteilung vom Finanzamt verbuchen

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Umbuchungsmitteilung vom Finanzamt verbuchen
Einen guten Abend  wünsche ich  :)

Zitat
Einzelbilanzer schreibt:
... ich hatte in dem Beitrag nochmals dargelegt, dass ein Vorsteuerabzug erst bei Vorliegen der Rechnung möglich ist und anhand der geschilderten Historie einmal die einzelnen Buchungen der Monate dargestellt, die zu einem Saldenausgleich kommen.

Zunächst einmal möchte ich dir danken dass du immer noch versuchst mir zu helfen, Dankeschön  :wink1:
Kann es vielleicht sein dass wir an einander vorbei reden?  :?:

Ich habe keinen Vorsteuerabzug ohne Beleg geltend gemacht. Der Monat war durchgebucht, die USt
-Va erledigt und dann kam im Folgemonat die Fahrzeugrechnung bei mir an, datiert auf den Vormonat der ja bereits abgeschlossen war. Die Rechnung ist erfasst worden und aufgrund dessen wurde die Voranmeldung des Vormonats korrigiert.
Zitat
Hoffnungslose91 schreibt:
Das hört sich im Grunde ganz gut an aber wie genau löse ich dann die Buchungen auf? Wenn ich nun im SKR03 das FA mit 1600 an 1545 (Umsatzsteuerforderungen) buche, müsste ich ja in der Gegenbuchung mit 1780 und 4396 an 1600 auflösen?  
Dann habe ich aber 1545 nicht ausgeglichen.  

Warum buchst du überhaupt so kompliziert ? Ich buche alles auf 1780, sowohl Forderungen als auch Erstattungen, das ist eigentlich vollkommen ausreichend. 1780 ist ja neutral als Vorauszahlungskonto - nicht immer alles zu wörtlich nehmen. Kann ja auch eine Vorauszahlung seitens des Finanzamts sein. Oder eine negative Vorauszahlung ist halt eine Erstattung.

1545 würde ich nur buchen, wenn eine beim Abgleich der Umsatzsteuerkonten verbleibende Forderung (am Jahresende) auf der richtigen Seite in der Bilanz auftauchen soll. Das ist aber wieder SW abhängig, es gibt Programme die können auch Konten je nach Saldo in den Aktiva oder Passiva auflisten. Aber als EÜR interessiert dich eine Bilanz ja überhaupt nicht.
Zitat
Dauerbucher schreibt:
Zitat
Hoffnungslose91 schreibt:
Das hört sich im Grunde ganz gut an aber wie genau löse ich dann die Buchungen auf? Wenn ich nun im SKR03 das FA mit 1600 an 1545 (Umsatzsteuerforderungen) buche, müsste ich ja in der Gegenbuchung mit 1780 und 4396 an 1600 auflösen?  
Dann habe ich aber 1545 nicht ausgeglichen.  
Warum buchst du überhaupt so kompliziert ? Ich buche alles auf 1780, sowohl Forderungen als auch Erstattungen, das ist eigentlich vollkommen ausreichend. ...

Hallo Dauerbucher  :wink1:

Ich will es gar nicht kompliziert machen. Im Grunde suche ich nur nach dem Buchungssatz um das Szenario an 1780 aufzulösen, damit die Umsatzsteuervoranmeldung welche verbucht worden ist auf 1780 auch abgelichtet ist. Sonst ist das halt 1780 an 1200. Welches Konto muss ich statt 1200 als Gegenkonto buchen? Das ist die Frage  :(  :green:
Naja das kommt drauf an, wie du es bisher verbucht hast. Die Gutschrift (Umsatzsteuererstattung) würde ich ja 1200 an 1780 buchen. Das hast du ja auch offenbar gemacht. Und die verrechnete Gegenforderung muss ja auch auf 1780 sein, wenn ich das richtig verstanden habe. Und den Säumniszuschlag von 26.50 kannst du doch als 4396 an 1780 verbuchen. Das muss als Hilfestellung eigentlich ausreichend sein.

Auch wenn das Finanzamt nicht als Kreditor angelegt ist, hindert es dich aber im Zweifel nicht daran, einen solchen Kreditor einzurichten, wenn du dich damit leichter tust.

Gar nicht verstehe ich die Buchung der Konten 1400 (Forderungen) und 1600 (Verbindlichkeiten). Ich habe keine Ahnung, mit welcher Software du arbeitest aber das sind doch Automatikkonten, die bei Buchung über Debitoren und Kreditoren automatisch bebucht werden. Da haben manuelle Buchungen aus meiner Sicht echt nix verloren (wenn das überhaupt möglich ist). Auf 1400 sind alle Debitoren und auf 1600 alle Kreditoren gespiegelt.
Hallo,

wie buchst du denn deine Voranmeldungen?
1780 an 1789 und
1545 an 1780 ?

USt-Zahlungen buchst du 1780 an 1200.
VSt-Überhänge buchst du 1200 an 1780.
Aber wann bebuchst du denn dann das Konto 1545?
Zitat
Hoffnungslose91 schreibt:
Hallo Dauerbucher  

Ich will es gar nicht kompliziert machen. Im Grunde suche ich nur nach dem Buchungssatz um das Szenario an 1780 aufzulösen, damit die Umsatzsteuervoranmeldung welche verbucht worden ist auf 1780 auch abgelichtet ist. Sonst ist das halt 1780 an 1200. Welches Konto muss ich statt 1200 als Gegenkonto buchen? Das ist die Frage    

Also nochmal - weil heute Sonntag ist.
Du buchst doch nur immer zwischen 1780 und 1200 (Saldo der Umsatzsteuer VZ - entweder Soll oder Haben).
Jetzt hast du offenbar wegen Fahrzeuganschaffung (sagen wir mal 50.000€ zzgl. 9.500 Umsatzsteuer) in einer Voranmeldung oder wie auch immer die 9.500 € als Vorsteuer geltend gemacht. Zusätzlich war noch ein Betrag aus einer anderen Voranmeldung offen, 2.710€.

Das Finanzamt hätte jetzt 9.500€ erstatten können (1200 an 1780) und du hättest den Rest bezahlen können und hättest dann noch eine zweite Buchung 1780 an 1200 über 2.710€. Schlau wie das Finanzamt ist, warten die nicht auf deine separate Zahlung sondern verrechnet beides miteinander und daraus dann wird dann eine Buchung 1200 an 1780 über die Differenz von 6.790€.

Ob man das jetzt mit einer oder mit 2 Buchungen macht, kommt im Ergebnis auf das gleiche raus. Du kannst ja auch 2 getrennte Buchungen daraus machen. Der Umbuchungshinweis soll dir helfen, wie die Mischsumme zustande kam und gleichzeitig darauf hinweisen, dass die andere Voranmeldung nicht mehr zu bezahlen ist, sondern verrechnet wurde. Das solltest du auch an entsprechender Stelle vermerken (!).

Die Buchungssätze lauten nun:

9.500,00 € 1200 an 1780 (Vorsteuer Erstattung aus Fahrzeugkauf / Berichtigung UST-VA)
2.683,60 € 1780 an 1200 (Umsatzsteuer Zahlung aus früherer Voranmeldung)
    26,50 € 4396 an 1200 (Verspätungszuschlag)

Erstattungsbetrag ist dann 9.500,00 - 2683,60 - 26,50 = 6790,00 und somit stimmt auch dein Bankkonto.

Ersetze die fiktiven 9.500 € mit dem angegebenen Betrag laut Finanzamt.
War jetzt nicht so schwer, oder ?
Bearbeitet: Dauerbucher - 19.05.2024 23:27:30
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