Wie buche ich die ABGELTUNGSSTEUER?

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[ geschlossen ] Wie buche ich die ABGELTUNGSSTEUER?
Hallo,

ich brauche mal HILFE...  :wink: ....

Auf welches Konto im SKR04 verbuche ich denn die Abgeltungssteuer? Gibt es da ein Konto?

Lieben Dank für eine schnelle Antwort.

Grüße

Alex
Hallo Alex,

ich denke da musst Du ein neues Konto anlegen.

Gruß, Biene
Hallo,
als erstes die Frage, welche Unternehmensform buchst Du ???

Ist es ein Personenunternehmen, dann werden die Zinsen zwar betrieblicher Ertrag sein
( erhöhen den Gewinn aus Gewerbebetrieb), aber die anrechenbaren Steuern ( egal ob Kapitalertragssteuer oder Soli) kommen in die Einkommensteuererklärung ( Anlage KAP) und stehen in anzurechende Steuern im Bescheid.
Da Du auf Anhieb die Konten nicht finden konntst, scheint Dein Kontenplan auf Personenunternehmen zugeschnitten zu sein vielleicht sind typische Kapitalgesellschaftskonten ausgeblendest.


Beispiel:
Du erzielst Zinserträge von 100€ auf dem betrieblichen Girokonto davon 25% Abgeltungssteuer
( Kapitalertragssteuer) das sind 25.-€ und  Solidaritätszuschlag das sind 1,37€. Überweisung auf Konto 73,63€
Ich bekomme von der Bank einen Kontoauszug auf dem richtig die Daten stehen.
Die Werte sind Beispiele mit denen sich es besser erklären lässt. Unsere Habenzinsen spielen sich unter 10.-€ ab.
[color=#4000FF]Beizettel Kontoauszüge[/color]
Rechnungsabschluss
30.12-30.01 0,25 % Habenzinsen 100.-
01.01.31.01. Kontoführungspauschale 22,00
Kapitalertragssteuer 25% 25.-
Solidaritätszuschlag  1,37

Summe Zinsen Kontoführung Euro + 51,63€

Du buchst:
[color=#FF0080]ich buche mit SKR 03[/color]
Bank an Habenzinsen   1200/2650     100,00
Kosten des Geldverkehrs 4970/1200   22,00
Kapitalertragssteuer 1810/1200   25,00
Solidaritätszuschlag 1810/1200 1,37


Ein verbuchen der 26,37 als Betriebsaufwand ist Falsch, da Privatentnahmen den Gewinn nicht mindern dürfen!

Die 100.-€ Zinsen sind Ertrag und erhöhen den Gewinn, die 25+1,37 kommen in die Anlage KAP und erscheinen dann auf dem Steuerbescheid. Die 100€ erscheinen nicht auf der Anlage KAP!

Siehe Anlage KAP
Seit 2 Zeile 42+44 Du siehst, keine Feld für Zinseinnahmen, nur für anzurechnenden Steuern.

Ich hoffe ich habe es ausführlich erklärt ich musste mich selbst mit diesen Sachen befassen wir sind eine Personenunternehmung

Seid Ihr aber eine Kapitalgesellschaft gehören die besagten Zahlen auf die besagten  Konten und stehen dann auch im Jahresabschluss und werden in der Körperschaftsteuererklärung erklärt.
Hierbei kenn ich mich aber nicht so gut aus. Weil es mich nicht betrifft

Ich hoffe ich habe den Sachverhalt ausfühjrlich genug erklärt, wahrscheinlich mehr als Du wissen wolltest.

Viele Grüße
utebeate
Lieben Dank utebeate,

wir sind eine GmbH... smile....

Ich persönlich würde es auf Kapitalertragssteuer buchen, da z.B. eine Bank von uns das auch nicht Abgeltungssteuer nennt, sondern Kapitalertragssteuer.

Grüße

Alex
Hallo Alex,
an Deiner Stelle würde ich auch grinsen!!! :lol:
Zitat
Alex1903
Ich persönlich würde es auf Kapitalertragssteuer buchen, da z.B. eine Bank von uns das auch nicht Abgeltungssteuer nennt, sondern Kapitalertragssteuer.
Ich denke das dieses richtig ist die Kontonummer kenne ich leider nicht wie gesagt mir liegt nur der SKR 03
vor.
Viele Grüße
utebeate
Zitat
utebeate quote:
[color=#4000FF]Beizettel Kontoauszüge[/color]
Rechnungsabschluss
30.12-30.01 0,25 % Habenzinsen 100.-
01.01.31.01. Kontoführungspauschale 22,00
Kapitalertragssteuer 25% 25.-
Solidaritätszuschlag  1,37

Summe Zinsen Kontoführung Euro + 51,63€

Du buchst:
[color=#FF0080]ich buche mit SKR 03[/color]
Bank an Habenzinsen   1200/2650     100,00
Kosten des Geldverkehrs 4970/1200   22,00
Kapitalertragssteuer 1810/1200   25,00
Solidaritätszuschlag 1810/1200 1,37

Halle erstmal,

eine Frage zu obigem Buchungsbeispielt: Würde diese Verbuchung nicht die ganze Abgeltungssteuer ad absurdum führen? Denn so versteuere ich die Zinsen ja nicht per Abgeltungssteuer mit 25 %, da sie mit Buchung auf 2650 auf den Betriebsgewinn zugerechnet werden und damit über die Einnahmen aus Gewerbebetrieb dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Meiner Meinung nach müssten die Zinsen ab 2009 eigentlich ganz aus dem Betriebsgewinn raus auf ein Privatkonto (18xx). Die entsprechenden Steuern werden ja auch dort gebucht.
Hallo Le Big Mac,
habe auch eine Weile gebraucht um das mit der Abgeltungssteuer auf betriebliche Kapitalerträge zu verstehen.
Zitat
aus Wikipedia
Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland ein erweiterter Steuerabzug für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) eingeführt. Mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer gilt für den Privatanleger seine Steuerpflicht als „abgegolten“, das heißt, dass die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht mehr in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt werden müssen und nicht mit seinem individuellen Steuersatz versteuert werden. Für betriebliche Anleger gilt der Steuerabzug nicht als abgegolten, eine Steuererklärung des Unternehmens muss diese Einkünfte weiterhin berücksichtigen. Es gibt aber viele Sonderregeln und Details mit dieser Einführung. Die Aussagen aus den letzten Sätzen sind daher nur als zusammenfassende Erläuterung der Veränderung zum 1. Januar 2009 gedacht. Die notwendigen Änderungen in den verschiedenen Steuergesetzen wurden durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 geschaffen.
Zitat
aus der Sparkassen Internet Seite
Im betrieblichen Bereich stellt die einbehaltene Steuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Darüber hinaus sind die Berücksichtigung des Freistellunsgauftrages, die Verrechnung von Verlusten oder die Anrechnung ausländischer Quellensteuer ausgeschlossen. Sie erhalten für den betrieblichen Bereich gesonderte Steuerbescheinigungen. Daher dürfen Ihre betrieblichen Kapitalerträge nicht mit privaten Kapitalerträgen zusammengefasst werden.
Google doch einfach Mal.
Von der Logig würde ich Dir Recht geben aber leider ist es nicht so.
Viele Grüße
utebeate
Bearbeitet: utebeate - 02.03.2009 07:36:02
Ja, Wikipedia lesen kann ich auch.

Das heisst aber dann, dass alle Unternehmer am besten das ganze Vermögen als Privatentnahme entnehmen, auf ihr privates Konto packen und somit die Abgeltungssteuer wirksam werden lassen, anstatt den Betrieb Zinsen erwirtschaften zu lassen, oder?

Denn die betrieblichen Zinsen würden ja mit dem (höheren) ESt-Satz versteuert.
Hallo,
leider ist das so.
VG utebeate
Seiten: 1
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