Wie mache ich die einzelnen Buchungen

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Wie mache ich die einzelnen Buchungen
Hallo im Dezember habe ich von meinem Privatkonto, den Jahresbeitrag für eine Dienstleistung bezahlt. Im Januar wieder den Jahresbeitrag für das neue Jahr bezahlt, diesmal erfolgte die Abbuchung vom Geschäftskonto. Im April haben wir diese Dienstleistung gekündigt, der volle Betrag, der sich aus der Summe der Zahlungen vom Geschäftskonto und von meinem Privatkonto zusammensetzt wurde vollständig auf mein Privatkonto überwiesen.
Jetzt habe ich den Januarbetrag auf das Geschäftskonto überwiesen, also den Betrag der vom geschäftskonto überiwesen wurde. Den Betrag den ich ürsprünglich überwiese habe, habe ich beibehalten.

wir sind eine UG und umsatzsteuerpföichtig. Das Programm Lexware Buchhalter, Konto SKR03


Wie mache ich jetzt die einzelnen Buchungen unter welche Konten?

UG

z.B. Betrag 500 Euro

Dezember: zahle ich 200 Euro Jahresbeitrag an die Firma von meinem Privatkonto
Januar: zahlt das Geschäftskonto 300 Euro Jahresbeitrag an die Firma

wir kündigen und kriegen die ganzen 500 Euro zurückerstattet aber alles wird auf mein Privatkonto gezahlt.

Ich zahle nur die 300 Euro an das Geschäftskonto zurück, die 200 Euro behalte ich, da von meinem Privatkonto bezahlt.

Dazu kommt Umsatzsteuer Vorsteuer

Weiß jemand wie ich das nun alles unter welchen Konten buchen muss?

Ich wäre über Hilfe sehr sehr dankbar!!!

LG
Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH, d.h.
es gibt keine Privatentnahmen oder Privateinlagen.
Hätte man mal vorher drüber nachdenken sollen, bevor man das Privatkonto mit
ins Spiel bringt.

Frag deinen Steuerberater, wie du das hier lösen sollst, der darf sich nämlich beim
Abschluss damit befassen und das gegebenenfalls korrigieren.
Hallo,

also diesen Fall müsstest Du bitte nochmal näher erläutern. Bin daraus noch nicht ganz schlau geworden ;)

Aber hier evtl. ein Hinweis:

Wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft etwas schuldet, weil diese z.B. einen privat veranlasste Rechnung bezahlt hat, dann sind das Forderungen geg. Gesellschaftern. Erst wenn der Gesellschafter diesen Betrag ausgeglichen hat, wird diese Forderung aufgelöst. Umgekehrt: Der Gesellschafter hat eine betrieblich veranlasste Rechnung der Gesellschaft privat bezahlt, sind es Verbindlichkeiten geg. Gesellschaftern.

Bei Teilbeträgen sind entsprechend nur die Teilbeträge als Forderung oder Verbindlichkeit geg. Gesellschaft bzw. Gesellschaftern zu buchen.

LG, Biene
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