Autokreditzinsen in der EÜR

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[ geschlossen ] Autokreditzinsen in der EÜR, Autokreditzinsen in der EÜR zeitanteilig abgrenzen oder sofort in den Aufwand
Wie verhält es sich mit der Verbuchung von Zinsen eines Autokredites in einer EÜR?
Ich hatte mal gelernt das in einer EÜR die Zinsen zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme komplett in den Aufwand gebucht werden. Dem entgegen steht der § 11 EStG, als das Zufluß- und Abflußprinzip im Steuerrecht.
Natürlich werden die Zinsen erst über die gesamte Laufzeit des Kredites vom Unternehmen bezahlt. Aber anders als bei der Bilanzierung, sind bei der Einnahme- und Überschuss Rechnung die Zinsen sofort abzugsfähig. Ich habe das mal so gelernt, weiß aber nicht mehr die rechtliche Grundlage. Und wie das immer so ist kommt irgendwann der Tag wo man es wissen sollte. Entsprechende Abgrenzungskonten wie in der Bilanz, gibt es bei der EÜR ja auch nicht. Ich hätte also schon Probleme der zeitanteiligen Verbuchung, da keine Konten dafür im SKR vorgesehen sind. Es sei den ich nehme für die EÜR Bilanzkonten! Aber wer macht den soetwas?
Ich weiß auch, dass einige Steuerberater und Buchhalter es ebenso buchen wie ich, also Zinsen sofort in den Aufwand.
Aber warum? Was ist die rechtliche Grundlage dafür? :denk:

Sollte die einer kennen, wäre ich dankbar mir die Quellen (Gesetz, Richtlinien, Urteile etc.) mitzuteilen. Ich muss jemanden überzeugen welcher auf dem § 11 EStG herumreitet.

Vielen Dank!
Hallo Bob,

erstmal ist zu Unterscheiden wie lange das Darlehen geht, ist die Laufzeit länger als 5 Jahre dann muss aufgeteilt werden.

Ist die LAufzeit kürzer, dann liegt es am Vertrag. Werden die Zinsen bei der Auszahlung wie bei einem Damnum/Disagio einbehalten und auch bei einer vorzeitigen Kündigung würde immer die volle Summe fällig dann kannst du die Zinsen sofort geltend machen.
Wenn allerdings die Zinsen monatl. auf Grundlage der Restschuld berechnet und auch gesondert ausgewiesen werden und werden die Zinsen bei vorzeitiger Rückz. auch gutgeschrieben, dann kannst du nur die Zinsen geltend machen, die du  in dem Jahr bezahlt hast.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Wenn Geld geflossen dann gilt § 4 EStG Betriebsausgabe.
Die Höhe des Damnums und die Mindest-Laufzeit des Darlehens
muß natürlich vorher noch abgeprüft werden.
Beste Grüße BiBu
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