Buchung verrechnete Umsatzsteuer mit Umsatzsteuervorauszahlung für das IV. Quartal

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Buchung verrechnete Umsatzsteuer mit Umsatzsteuervorauszahlung für das IV. Quartal, Wie verbuche ich eine verrechnte Umsatzsteuergutschrift
Hallo,
Ich würde mich freuen, wenn eine Beantwortung meiner Anfrage möglich wäre, da ich derzeit doch etwas auf dem Schlauch stehe. Sollte die Frage schon in einen anderem Forum beantwortet sein, so bitte ich um Entschuldigung.
Nun meine Anfrage.
Ich buche mit EÜR und habe mit Kontostand vom 03.01.2017 eine Mitteilung meines FA zur Umbuchung meiner Umsatzsteuergutschrift von 2015 auf die Umsatzsteuervorauszahlung IV/2016 erhalten. Da der 10.01.2017 noch nicht abgelaufen war. Habe ich meine Zahllast für die UST-VA IV/2016 um den entsprechenden Betrag reduziert und nur den Differenzbetrag angewiesen.
ich weiss, dass ich die UST-Verrechnung quasi als Einnahmen anzusehen habe und habe diese auch für 2017 als erhaltene Umsatzsteuergutschrift als Einnahme verbucht.
Nun aber meine Frage wie verbuche ich die o.g. Umsatzsteuerverrechung für 2016? Wenn ich nur die UST-Zahllast (Differenz) für IV/2016 als Ausgabe buche entsteht in der Umsatzsteuererklärung für 2016 doch ein Minus was aber doch effektiv (durch die Verrechnung) gar nicht vorhanden ist.. Als Einnahme für 2016 kann ich die Umsatzsteuerverrechnung für 2016 und entsprechender Buchung der gesamten USt-VA Schuld (Differenz + UST Verrechnung) für IV/2016 ja nicht buchen, da die Mitteilung der entspr. Umbuchung von 01/2017 datiert und daher als Einnahme für 2017 zu betrachten ist.
Eine Idee? Vielen Dank
[CODE] Habe ich meine Zahllast für die UST-VA IV/2016 um den entsprechenden Betrag reduziert[/CODE]

Nicht die Zahllast reduziert sich, sondern die Zahlung. Und normalerweise hätte  der Saldo aus 2015 auf dem Konto stehen müssen.
Hallo,

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Also verbuch ich die gesamte UST-VA (nicht nur die Zahlung, sondern Zahlung plus UST-Erstattung) für das IV. Quartal als Ausgabe für 2016 und die USt-Verrechnung als Einkommen für 2017?
Die Zahllast für 2016 wird ganz normal im 2016 gebucht und als Verbindlichkeit in der Bilanz 2016 ausgewiesen. Im 2017 wird diese Verbindlichkeit gegen die Bank und Erstattung aus 2015 aufgelöst.
Vielen Dank für die Rückantwort. Nur ich mache bloß eine EÜR und keine Bilanz.
Hallo,

noch ein paar Ergänzungen. UST-VA Zahlungen sind bis zum 10.01. möglich und werden noch auf das alte Jahr angerechnet. Die Umbuchung/ERstattung der UST erfolgte jedoch 01/2017 und muss demzufolge als Einnahme für 2017 verbucht werden (taucht als Einnahme 2017 in der EST auf, jedoch nicht mehr in der UST-Erklärung). Wenn ich nur die Zahlung der UST-VA verbuche habe ich ein Minus in der UST-Erklärung für das alte Jahr, die ja eigentlich gar nicht vorliegt. Weiterhin dürfte ich in der EÜR, nach meinen Wissen, nur Einnahmen und Ausgaben (mit Ausnahme von z.B. Afa oder 1% Regel, etc.) verbuchen. Forderungen oder Verbindlichkeiten sind als Konto gar nicht vorgesehen. Mach ich das Problem vielleicht komplizierter als es eigetntlich ist? Ich will keine Steuer verkürzen aber verständlicherweise auch nicht unnötig mehr bezahlen.
Hallo,

Wer lange sucht, wird irgendwann fündig. Hoffe ich zumindestens. Nach einer entspr. Internetrecherche könnte es eine Lösung geben. Lt. Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern von 2013 (S2226.2.1-5/4 St 32) ist auch eine Steuererstattung eine wiederkehrende Zahlung, die somit unter die 10 Tage Regel fällt. Da mir die Umbuchungsmitteilung am 10.01. zuging (also noch innerhalb der 10 Tage Regel), fällt die Umbuchung noch wirtschaftlich in das alte Jahr. Wird somit für das alte Jahr noch als Einnahme (Steuererstattung) verbucht und die gesame Zahllast der UST-VA iV. Quartal als Ausgabe dürfte es, hoffentlich, keine Probleme geben. .
@macaslaut

es handelt sich um eine EÜR und nicht um eine Bilanz, daher helfen Ihre Antworten nicht viel!

@karsteboe

genauso können Sie in 2016 buchen!  Alles per 31.12.2016: Ausgabe IV/16  und Einnahme USt 2015.  Auch der Differenzbetrag IV/2016 ist dann Ausgabe 2016, wenn bis 10.1.17 gezahlt.


E.
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