Hallo,
Ich würde mich freuen, wenn eine Beantwortung meiner Anfrage möglich wäre, da ich derzeit doch etwas auf dem Schlauch stehe. Sollte die Frage schon in einen anderem Forum beantwortet sein, so bitte ich um Entschuldigung.
Nun meine Anfrage.
Ich buche mit EÜR und habe mit Kontostand vom 03.01.2017 eine Mitteilung meines FA zur Umbuchung meiner Umsatzsteuergutschrift von 2015 auf die Umsatzsteuervorauszahlung IV/2016 erhalten. Da der 10.01.2017 noch nicht abgelaufen war. Habe ich meine Zahllast für die UST-VA IV/2016 um den entsprechenden Betrag reduziert und nur den Differenzbetrag angewiesen.
ich weiss, dass ich die UST-Verrechnung quasi als Einnahmen anzusehen habe und habe diese auch für 2017 als erhaltene Umsatzsteuergutschrift als Einnahme verbucht.
Nun aber meine Frage wie verbuche ich die o.g. Umsatzsteuerverrechung für 2016? Wenn ich nur die UST-Zahllast (Differenz) für IV/2016 als Ausgabe buche entsteht in der Umsatzsteuererklärung für 2016 doch ein Minus was aber doch effektiv (durch die Verrechnung) gar nicht vorhanden ist.. Als Einnahme für 2016 kann ich die Umsatzsteuerverrechnung für 2016 und entsprechender Buchung der gesamten USt-VA Schuld (Differenz + UST Verrechnung) für IV/2016 ja nicht buchen, da die Mitteilung der entspr. Umbuchung von 01/2017 datiert und daher als Einnahme für 2017 zu betrachten ist.
Eine Idee? Vielen Dank
Ich würde mich freuen, wenn eine Beantwortung meiner Anfrage möglich wäre, da ich derzeit doch etwas auf dem Schlauch stehe. Sollte die Frage schon in einen anderem Forum beantwortet sein, so bitte ich um Entschuldigung.
Nun meine Anfrage.
Ich buche mit EÜR und habe mit Kontostand vom 03.01.2017 eine Mitteilung meines FA zur Umbuchung meiner Umsatzsteuergutschrift von 2015 auf die Umsatzsteuervorauszahlung IV/2016 erhalten. Da der 10.01.2017 noch nicht abgelaufen war. Habe ich meine Zahllast für die UST-VA IV/2016 um den entsprechenden Betrag reduziert und nur den Differenzbetrag angewiesen.
ich weiss, dass ich die UST-Verrechnung quasi als Einnahmen anzusehen habe und habe diese auch für 2017 als erhaltene Umsatzsteuergutschrift als Einnahme verbucht.
Nun aber meine Frage wie verbuche ich die o.g. Umsatzsteuerverrechung für 2016? Wenn ich nur die UST-Zahllast (Differenz) für IV/2016 als Ausgabe buche entsteht in der Umsatzsteuererklärung für 2016 doch ein Minus was aber doch effektiv (durch die Verrechnung) gar nicht vorhanden ist.. Als Einnahme für 2016 kann ich die Umsatzsteuerverrechnung für 2016 und entsprechender Buchung der gesamten USt-VA Schuld (Differenz + UST Verrechnung) für IV/2016 ja nicht buchen, da die Mitteilung der entspr. Umbuchung von 01/2017 datiert und daher als Einnahme für 2017 zu betrachten ist.
Eine Idee? Vielen Dank