Erstattete/verrechnete Umsatzsteuer als Einnahmen EÜR im nächsten Jahr?

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Erstattete/verrechnete Umsatzsteuer als Einnahmen EÜR im nächsten Jahr?, EÜR Umsatzsteuererstattungen
Hallo zusammen,


aktuell bin ich dabei mit WISO Steuer:Mac meine Steuererklärung zu machen. An einer Stelle bin ich aber unsicher.

Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich bzw. kann das bestätigen. Ich habe leider keinen passenden Thread hier dazu gefunden.


Kurz:


Bin Angesteller mit 2 Unternehmungen:


- Betrieb A ("Photovoltaik-Anlage")

- Betrieb B ("Freiberufliche Tätigeit: Softwareentwicklung)



In 2019 waren gab es folgende "vereinnahmte Umsatzsteuern" (hier fiktive Summen):


- Betrieb A: 300€ (an FA zu überweisen, Verbindlichkeit gegenüber dem FA)

- Betrieb B: -100€ (Minus, Erstattung, Vorsteuer war größer als die vereinnahmte Umsatzsteuer)


Die beiden Summen beider Betriebe wurden verrechnet ("konsolidiert?") und nur die Differenz dem FA überwiesen: 200€

Es gab eine ("konsolidierte"?) Umsatzsteuererklärung mit diesen 200€, die dem FA "noch zu entrichten ist".


Soweit so gut.



Sehe ich das richtig, dass im 2020 ein Jahr drauf dann in den jeweiligen EÜR der Betriebe folgendes unterschiedlich verbucht werden muss:


EÜR Betrieb A: Ausgaben, "an FA überweisene USt": 300€

EÜR Betrieb B: Einnahmen, "vom FA erstattetet UST": 100€



Bei einem "Überhang" vom vereinnahmter Umsatzsteuer ist klar, dass das als Betriebsausgabe im nachfolgenden Jahr angegeben wird.

Aber muss man bei "Betrieb B" die 100€ als "vom FA erstattet UST" tatsächlich verbucht werden, obwohl ja keine physische Überweisung direkt vom FA

an den Unternehmer überwiesen wurde, sondern nur eine Differenz der Steuerschulden an das FA entrichtet wurde? Von der Logik her würde es (für mich) passen.


Ohje, ich hoffe es konnt mir jemand folgen :)


Ist das richtig, oder bin ich auf dem Holzweg?

Jeder Tipp ist willkommen..


Viele Grüße,

Heiko
Hallo Heiko,

erst mal ja. Ich konnte dir folgen. Habe mich versucht reinzudenken.

Verstanden habe ich, dass du in einem Unternehmen angestellt bist, also Arbeitnehmer und gleichzeitig
Unternehmer mit zwei unterschiedlichen Firmen (das Wort Betrieb ist etwas unglücklich, verbinde ich immer
mit Produktion besser ist zwei verschiedene Unternehmen.)

Das Programm WISO Steuer kenne ich allerdings  nicht.

Deine Gedanken kann ich schon nachvollziehen, denn generell muss man bei der EÜR nur den Geldfluss
verbuchen von den zwei Firmen. Umsatzsteuerlich gesehen ist man aber ein Unternehmer und muss eine
Umsatzsteuermeldung machen, selbst wenn man 10 verschiedene Firmen hätte.

Die Differenz aus beiden Firmen wirst du bestimmt von einem Geschäftskonto überwiesen haben.
Die Frage ist, hast du im WISO Programm beide Firmen extra angelegt und meckert jetzt das Programm oder
gibt es eine Fehlermeldung ?
Hast du zwei verschiedene Geschäftskonten bei der Bank ? Buchhalterisch ist es immer besser, wenn das
auch getrennt wäre und man dann zwei verschiedene Zahlungsanweisungen und Buchungen machen könnte.

Ich würde zuerst schauen,  auf welche Firma die Differenz tatsächlich gebucht wurde und in welchem Jahr das
an das FA überwiesen wurde. Nehme an in 2020.
Eine mögliche Lösung wäre eine Splittbuchung (Soll-Split) mit Verteilung auf zwei verschiedene Firmen.
Solltest du die Differenz noch nicht verbucht haben, also buchhalterisch erfasst haben, kannst du gleich zwei
getrennte Buchungssätze machen.

Lässt du alles so wie es ist, auf Firma A, kann sein, dass du den Saldenvortrag im nächsten Jahr manuell
verändern musst von Firma B. Ich würde jedenfalls immer ein Auge auf die Saldenvorträge haben.

Also das waren meine Gedanken dazu. Vielleicht hat jemand noch andere.

LG
2 EÜR`s und nur eine USt-Erklärung: da muss man sauber trennen und auch das Zufluss-/ Abflussprinzip beachten!

#2 ist völlig richtig!°
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