EÜR - Betriebsausgaben absetzen als Kleinunternehmer

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EÜR - Betriebsausgaben absetzen als Kleinunternehmer
Hallo,

ich würde Sie gerne Fragen, in wie weit sich die Betriebsausgaben zum Absetzen, von denen Unterscheidet dich sich der Kleinunternehmerregelung nicht annehmen.

Als Beispiel. Investitionen, bzw. Anschaffungen die über 410€ kosten, kann man ja nicht im Anschaffungsjahr voll Absetzen. Man schreibt die ja auf eine Gewöhnliche Nutzungsdauer ab. Ist das bei der Kleinunternehmerregelung und der EÜR ebenfalls der Fall? Oder gelten hier andere Regeln?

Zum anderen würde ich gerne wissen, da ich zurzeit erst die Gewerbesache plane, ob jetzige Anschaffungen Abrechnungsfähig / Absetzungsfähig sind, oder ob eine solche Vorhabe erst mit dem Besitz des Gewerbescheins einhergeht.

Letztens, würde ich gerne noch den Unterschied zwischen Betriebsausgabe und Anschaffung klären.

Wenn ich nun als Betriebsausgabe den Einkauf von Ware X als 1000€ habe, und diese für 2000€ veräußere, darf ich das so in der EÜR abgeben? Sprich Einkauf 1000€ Verkauf 2000€ somit Gewinn Netto=Brutto von 1000€? Falls ja, wie Unterscheidet man dann nötige Anschaffung sprich Equipment, Anlagen, und Co von der Betriebsausgabe die man wieder verkauft? Weil sonst könnte ich eine Anschaffung ja auch als Betriebsausgabe Einkauf 800€ buchen, aber keinen Gewinn erzielen, da diese Ware eben dann als "Ladenhüter" fungiert und nicht verkauft wird. Wieso weiß das Finanzamt ja erstmal nicht, kann ja sein, dass zum Beispiel der Plan war diese Sache zu verkaufen, aber bisher kein Interessent gefunden ist.

Und wäre es als Kleinunternehmer schon Ratsam einen Steuerberater miteinzubeziehen, wenn dies nur Nebenberuflich gestaltet wird? Oder könnte man das noch bequem selbst erledigen?

Vielen Dank für die Aufklärung
ob man es selber kann, kommt auf jeden selber an: Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem USt-Recht und die Gewinnermittlung ist wieder eine andere Sache.
Auch muss man elektronische Gewinnermittlung ( z.B. EÜR) und USt-Erklärung abgeben!
Wenn als Nebenjob, sollte man entweder einen kleinen Kurs  für Steuern... machen oder sich einen  Fachmann suchen!
Es gibt viele EDV-Programme, die unterstützen ( z.B. lexware buchhalter und taxman) , aber etwas Fachwissen muss man schon haben.

E.
Zitat
Kaykeymaster schreibt:
ich würde Sie gerne Fragen, in wie weit sich die Betriebsausgaben zum Absetzen, von denen Unterscheidet dich sich der Kleinunternehmerregelung nicht annehmen.

Nur über die Umsatzsteuer, die bei Kleinunternehmern bei den Ausgaben zusätzlich anfallen.
Zitat
Kaykeymaster schreibt:
Als Beispiel. Investitionen, bzw. Anschaffungen die über 410€ kosten, kann man ja nicht im Anschaffungsjahr voll Absetzen. Man schreibt die ja auf eine Gewöhnliche Nutzungsdauer ab. Ist das bei der Kleinunternehmerregelung und der EÜR ebenfalls der Fall? Oder gelten hier andere Regeln?
Da dies eine allgemeine Regel ist, gilt sie auch für Kleinunternehmer. Da die Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Regel ist und die GWG-Regeln (und andere) die Einkommensteuer betreffen, hat das eine keine Auswirkungen auf das andere.
Zitat
Kaykeymaster schreibt:
ob jetzige Anschaffungen Abrechnungsfähig / Absetzungsfähig sind,
Es gibt vorweggenommene Betriebsausgaben, diese müssen aber im Zusammenhang mit der geplanten Gewerbeaufnahme zusammen hängen und alle Nachweise sind natürlich auch zu erbringen.
Zitat
Kaykeymaster schreibt:
Wenn ich nun als Betriebsausgabe den Einkauf von Ware X als 1000€ habe, und diese für 2000€ veräußere, darf ich das so in der EÜR abgeben? Sprich Einkauf 1000€ Verkauf 2000€ somit Gewinn Netto=Brutto von 1000€?
Sehr stark vereinfacht, aber das Prinzip stimmt.
Zitat
Kaykeymaster schreibt:
Falls ja, wie Unterscheidet man dann nötige Anschaffung sprich Equipment, Anlagen, und Co von der Betriebsausgabe die man wieder verkauft?
Hier solltest du dich wirklich schlau machen - das eine sind Dinge, die dazu bestimmt sind, deinem Betrieb zu dienen (also Anlagevermögen), das andere Dinge, die du weiterverkaufen willst (also Umlaufvermögen).
Zitat
Kaykeymaster schreibt:
Weil sonst könnte ich eine Anschaffung ja auch als Betriebsausgabe Einkauf 800€ buchen, aber keinen Gewinn erzielen, da diese Ware eben dann als "Ladenhüter" fungiert und nicht verkauft wird.
Könntest du, aber spätestens bei einer Betriebsprüfung oder wenn deine "Lagerbestände" zu hoch werden, wird das Finanzamt nachhaken und dann hast du ein Problem. Das Finanzamt hat nämlich eine Menge Zahlen und Daten, mit denen die Betriebe verglichen werden.
Ansonsten kann ich dir nur raten, entweder einen Steuerberater einzubeziehen oder dich in aller Tiefe mit den Fragen der Buchhaltung zu beschäftigen. Du hast - so sieht es aus - nämlich kaum Ahnung.
Zitat
wäre es als Kleinunternehmer schon Ratsam einen Steuerberater miteinzubeziehen, wenn dies nur Nebenberuflich gestaltet wird? Oder könnte man das noch bequem selbst erledigen?

Such dir einen Steuerberater!
Das ist das beste, denn es bringt nix, wenn du 1 Woche
oder noch länger an deiner Gewinnermitllung herumbastelst,
die ein Profi vll in 1 Stunde fertig hat.
Es ist ja auch nicht nur die Gewinnermittlung, die anfällt
Dazu kommen ggfalls noch:
Umsatzsteuer-Erklärung, Gewerbesteuer-Erklärung und
natürlich Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR
und was da noch alles zugehört.
Dazu noch Korrespondenz mit dem Finanzamt, evtl. mal
ein Widerspruch, ein Herabsetzungsantrag usw.

Mach je 1 Termin bei 2-3 Steuerberatern in deiner
Umgebung, hör dir an, was die erzählen und wie
die Kosten für dein Mandat aussehen würden.
Danach kannst du dir überlegen, wer dir am meisten
zugesagt hat.
Du solltest dabei aber nicht allein nach dem Preis
gehen, ihr müsst auch miteinander klar kommen
und die Kanzlei sollte nicht wer weiß wo sein sondern
gut zu erreichen.
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