Finanziertes KFZ in EÜR buchen (Anzahlung in Höhe de MwSt)

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Finanziertes KFZ in EÜR buchen (Anzahlung in Höhe de MwSt)
Hi Leute,

ich bin seit kurzem selbstständig in der App-Entwicklung und habe mir einen Firmenwagen gekauft.
Als Anzahlung zur Finanzierung habe ich die MwSt. genommen. Etwa 7000 €. Dieses habe ich nach einer Woche vom FA zurück bekommen.
Der Wagen steht nun vor meiner Tür und in einem Monat wird die erste Rate (von 48) fällig. Etwa 500 € mtl.

Was schreibe ich nun in meine Excel-Tabelle der EÜR?
Das einzige Geld, was geflossen ist, ist ja die Anzahlung bisher. Soll ich das einfach als Ausgabe ohne MwSt- buchen?
Soll ich anschließend, jeden Monat, die angefallene Rate einfach ebenfalls als Ausgabe ohne Mwst- buchen?
Wie ist es mit den Zinsen? (Etwa 2%)?
Wie steht es um die Abschreibung?
Wo taucht der Gesamtwert des Autos auf? (Etwa 50.000?)

Weitere Info: ich führe ein Fahrtenbuch.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, so dass ich später auch anderen helfen kann!

Liebe Grüße und Danke,

Julius
Auch bei EÜR gibt es ein Anlagenverzeichnis, das zwingend zu führen ist. Damit ist das Fahrzeug mit seinen Anschaffungskosten zu aktivieren und in (normalerweise) 6 Jahresraten abzuschreiben, wobei im ersten Jahr nur pro rata temporis gilt.
Die Anschafftungskosten buchst du gegen Verbindlichkeiten LuL und hast damit auch die Vorsteuer auf dem richitgen Konto.
Dann buchst du die Rückzahlung der Vorsteuer wie jede USTVA-Estattung.
Den Kredit buchst du ebenfalls mit dem Nennbetrag auf langfristige Darlehen (also ohne den ausgewiesenen Zinsanteil) und gleichst damit die Lieferantenverbindlichkeit aus.
Monatlich werden jetzt die Raten aufgeteilt auf Rückzahlung Darlehen und Zinsen - die Zinsen gehen in die EÜR, die Rückzahltung Darlehen nicht.

Das Fahrtenbuch ist für die Anschaffung unerhelblich - das wird erst am Jahresende bei der Ermittlung des Privatanteils herangezogen.
Danke für deine Antwort, jedoch bin ich gerade etwas überfordert.

Meine EÜR hat nur zwei Seiten, auf der einen stehen meine Ausgaben, auf der anderen meine Einnahmen. Ist das zu simple? Muss das verkompliziert werden? Oder gibt es einen Weg, das ganz schlicht zu halten?

Danke nochmal :)
Das reicht hier eben nicht mehr aus. Wenn du dir Anlagenvermögen anschaffst und hierfür einen Kredit aufnimmst, musst du schon etwas tiefer in die Materie einsteigen.
Mit was für einem Programm arbeitest du? Ich hoffe nicht, mit Excel (das wäre nämlich ein Grund für jeden Betriebsprüfer, deine Zahlen in Bausch und Bogen zu verwerfen, da jede Eintragung abänderbar ist ohne irgendwelchen Nachweis, wann was und wie geändert wurde).
Und das Anlagenverzeichnis ist zwingend vorgeschrieben im Einkommensteuergesetz.

Also: du brauchst ein Anlagenverzeichnis (hier gibt es in der Regel die Konten der Klasse 0) und ein Konto für das Darlehen (so wie du auch ein Bankkonto hast). Ohne das geht es hier nicht. Ganz schlicht ist in Zeiten der GoBD nichts mehr zu machen.
Hi sogehts, und danke.

Mit was arbeite ich ---- mit Excel! Klar ! ;-)

Okay, ich sehe das Problem: Jetzt, da ich "Anlagevermögen" habe, wird natürlich alles komplexer. Oh boy!
Dann jetzt die Fragen, mit denen ich vielleicht direkt hätte beginnen müssen:

- Welches Programm, gratis, sollte ich mir mal anschauen?
- Wo lerne ich über das Buchen von Anlagevermögen?

Danke und LG
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