Muss man das Privatfahrzeug auch nachträglich dem Betriebsvermögen zuordnen ...

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Muss man das Privatfahrzeug auch nachträglich dem Betriebsvermögen zuordnen ...
Zitat
Ansimi schreibt:
Die 30 Cent werden nur angesetzt wenn das Fahrzeug sich nicht im BV befindet, soblad sich das Fahrzeug im BV ob zwingend oder gewillkürt, ist die Anwendung der 30 Cent nicht mehr zulässig.

Hallo Andreas  :wink1:

danke für die Richtigstellung. Damit wäre mein Fall was das Fahrzeug betrifft erledigt.

Großes Dankeschön an Aza, Neele und Andreas für eure Hilfe. ;)
:wink1:  Vielen lieben Dank an alle!

An Ansimi: Ich stehe auf der Seite deiner Frau, mit uns armen Frauen geht ihr sowieso viel zu selten einkaufen  :D

Vielleicht kann ich jetzt auch mal was Informatives beitragen:
Ich habe gelesen, dass man für einen Zeitraum von 3 Monaten eine formlose Aufstellung über die Nutzung des Pkw machen muss, wenn man die Variante 1 (also BV) wählt.  :!:  :?:
Ansonsten sind die Varianten 1+2 wirklich toll erklärt, danke auch von mir.

Leider immer noch meine Frage: Mit welchem Bruttolistenpreis trage ich mein Fahrzeug (7 Jahre alt, seit 4 Jahren Eigentümer, gekauft für 7000€ -- was ja sicher nicht dem damaligen Listenpreis entsprach...) denn nun ins Anlagevermögen ein?
Zitat
brinus schreibt:
An Ansimi: Ich stehe auf der Seite deiner Frau, mit uns armen Frauen geht ihr sowieso viel zu selten einkaufen smile:D
Ne, Ne ist klar, :D wir bösen Männer :evil:  :green:

zu deiner Frage: im Zeitpunkt der Einlage zum Teilwert/beizulegenden Wert.
einfacher gesagt, zum Zeitwert. Diesen musst Du ermitteln, z.B. durch einen Schätzer, Schwackeliste oder ähnlichem.
Da beides sehr teuer ist, würd ich einfach mal auf Internetseiten der Autoverkäufer nachsehen für welchen Preis dein Fahrzeug so
gehandelt wird. Druck dir 2-3 Angebote aus und nehm den Mittelwert, damit wird ein Prüfer bei deinem alten Auto dann auch zufrieden sein.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank, Andreas!

Damit ist auch meine Frage- zumindest in diesem Forum vollkommen klar  :)
Oh schön, dann habe ich ja keinen Zeitdruck mehr und kann meinen doch wieder umfassender werdenen Beitrag zu Einlagen allgemeiner halten. Dafür werde ich dann einen eigenen Thread eröffnen.

@ brinus

Sicherheitshalber frage ich nochmal nach:

1. Befand sich das Fahrzeug vor der Einlage wirklich über 3 Jahre in deinem Privatvermögen ? Du schreibst einmal 3 und einmal 4 Jahre. Eine exakte Zeitbestimmung ist unerlässlich !

2. Hast du das Fahrzeug vor der Einlage im Rahmen von Überschusseinkünften genutzt ? Die Frage ist wichtig, da davon die AfA-Bemessungsgrundlage abhängt.


MfG

Aza
:wink1:  Aza,

sorry, war ein Tippfehler. Erstzulassung 2004, gekauft von mir als reine Privatperson (Studentin) im Jahr 2007.

Mein Kleinunternehmen gibt es erst seit Sept. 2011, d.h. vorher war das Auto ganz einfach rein privat genutzt, jetzt aber zu über 50% geschäftlich.

Wäre dir dankbar, mir zu erklären, was die Konsqeunz deiner Fragen nun ist  :D
Zitat
Ansimi schreibt:
Hi Klecksmann,
bin etwas auf dem Sprung (Einkaufen mit meiner Frau   )

....... soblad sich das Fahrzeug im BV ob zwingend oder gewillkürt, ist die Anwendung der 30 Cent nicht mehr zulässig.

Gruß

Andreas

Ok dann habe ich doch noch eine Frage.

Es wird ja auch eine Einkommensteuererklärung gemacht. Bei dieser konnte ich, als ich noch im Angestelltenverhältnis war, die gefahrenen Kilometer und die Verpflegungspauschale absetzen.

Darf ich denn jetzt, wo das Fahrzeug im BV ist und die gefahrenen Kilometer nicht als Aufwand verbucht werden, die Kilometer mit in die Einkommensteuererklärung nehmen?
Hallo Klecksmann,

buchst du die nichtabzugsfähige Betriebsausgabe eigentlich (die 0,03% vom Listenpreis.....abzgl 0,30 € pro Km Entfernung*Tage) ?

Und redest du von Fahrtkosten von deiner Wohnung in deine Firma oder von Reisekosten zu Kunden etc ? Weil du ja oben Verpflegungspauschale
erwähnt hast ?

Das sollte erstmal geklärt werden, sonst redet man aneinander vorbei, denke ich.

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik  :wink1: ,

Zitat
sroko schreibt:
Hallo Klecksmann,
buchst du die nichtabzugsfähige Betriebsausgabe eigentlich (die 0,03% vom Listenpreis.....abzgl 0,30 € pro Km Entfernung*Tage) ?

:o  nein das habe ich so nicht gebucht. Wenn ich ehrlich bin, "nichtabzugsfähig" leuchtet mir dann auch nicht ein, weshalb so etwas verbucht werden sollte. Allerdings bringt man dann scheinbar die gefahrenen Kilometer unter und schmälert damit etwas?

Zitat
sroko schreibt:
Und redest du von Fahrtkosten von deiner Wohnung in deine Firma oder von Reisekosten zu Kunden etc ? Weil du ja oben Verpflegungspauschale erwähnt hast ?

Fahrtkosten Whg.-Firma und umgekehrt fallen bei mir nich an. Die Firma befindet sich am Wohnsitz. Es handelt sich bei meiner Tätigkeit um eine Einsatzwechseltätigkeit und die Fahrten zum Kunden um Besichtigungen, Bemusterungen, ect. zu machen.
Kurzer Einschub

@ brinus

Zitat
Wäre dir dankbar, mir zu erklären, was die Konsqeunz deiner Fragen nun ist smile:D

Ich habe deine Frage glatt vergessen. Entschuldigung.
Die Konsequenzen meiner Fragen und deren Lösung findest du idealerweise in diesem BMF-Schreiben.
Dort findest du auch entsprechende Beispiele. Ich belasse es bei der Verlinkung, da ich es nicht anders erklären könnte, als es im BMF-Schreiben ausgeführt wurde  ;) .

MfG

Aza
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